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Mitteilungsvorlage (Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
28.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.02.2008 - Der Bürgermeister Az: 8110 Nr. der Ratsdrucksache: 1230 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 28.02.2008 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Herr Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ Mitteilung: Aus dem Ausschuss heraus wurde in der letzten Sitzung am 13.12.2007 angeregt, zukünftige Gebührenbedarfsberechnungen unter dem Gesichtspunkt der Gebührengerechtigkeit auf andere Abrechnungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Neben der bisher praktizierten Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab besteht die Möglichkeit, die Entsorgungskosten für die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) nach der tatsächlich abgefahrenen Menge zu berechnen. Diese Möglichkeit wird in einigen Kommunen des Kreises Euskirchen genutzt, wie aus der beiliegenden Anlage 1 ersichtlich ist. In dieser Anlage sind auch die derzeit gültigen Gebührensätze jeweils mit aufgeführt. Zum Jahresende 2007 bestanden im Stadtgebiet 111 abflusslose Gruben und 183 Kleinkläranlagen, von denen 31 als vollbiologische Anlagen bekannt sind. Von den vollbiologischen Anlagen verfügen, soweit bekannt, 20 Anlagen über einen Wartungsvertrag. Seite 2 von Ratsdrucksache 1230 Aus den abflusslosen Gruben wurden im Jahre 2007 insgesamt 2.975 m³ Abwasser entsorgt, aus den Kleinkläranlagen waren es 1.158 m³. Bei einer Abrechnung nach Gebührensätzen zu rechnen: Abflusslose Gruben: Kleinkläranlagen: tatsächlich abgefahrenen 81.565 € : 2.975 m³ 80.913 € : 1.158 m³ Mengen = = wäre mit folgenden 27,42 €/m³ 69,87 €/m³ An nachfolgendem Rechenbeispiel soll verdeutlicht werden, mit welchen Auswirkungen bei einer Umstellung des Abrechnungsmaßstabes zu rechnen wäre. Zugrundegelegt wird ein 3-PersonenHaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von 100 m³. Nach dem derzeit gültigen Gebührensatz wären zu zahlen: Abflusslose Gruben: 100 m³ X 7,96 € = 796,00 € Kleinkläranlagen 100 m³ X 2,56 € = 256,00 € Kleinkläranlagen (Vollbiologisch) 100 m³ X 1,28 € = 128,00 € Bei Umstellung und Abrechnung nach der tatsächlichen Abfuhrmenge wären zu zahlen: Abflusslose Gruben 100 m³ X 27,42 € = 2.742,00 € Kleinkläranlagen 8 m³ X 69,87 € = 558,96 € Kleinkläranlagen (Vollbiologisch) 3 m³ X 69,87 € = 209,61 € (Die angenommenen Abfuhrmengen bei Kleinkläranlagen entsprechen Durchschnittswerten.) Kleinkläranlagen werden einmal jährlich entleert, Vollbiologische Anlagen in der Regel alle zwei Jahre. Unterm Strich bedeutet dies, dass Betreiber von abflusslosen Gruben und herkömmlichen Kleinkläranlagen erheblich höhere Gebühren zahlen müssten, während die Betreiber von vollbiologischen Kleinkläranlagen erheblich entlastet würden. Die Anwendung beider Maßstäbe ist zulässig. Unter dem Gesichtspunkt der Gebührengerechtigkeit wäre die Abrechnung nach der tatsächlichen Abfuhrmenge vorzuziehen. Für die einzelnen Gebührenpflichtigen würden sich beim Betrieb von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen zum Teil erhebliche Mehrkosten ergeben, während die Betreiber von vollbiologischen Kleinkläranlagen erheblich entlastet würden. Die Entsorgungsgebühren werden zur Zeit über den Gebührenbescheid Wasser- und Abwasserkosten abgerechnet. Dies wäre bei einer Änderung des Maßstabs nicht mehr möglich. Unter Zuhilfenahme eines speziellen EDV-Programms, welches teilweise zur Zeit schon im Einsatz ist, wäre die Abrechnung der Kosten verhältnismäßig einfach möglich. Ein personeller Mehraufwand, sowohl bei den Stadtwerken als auch bei der Stadtkasse, muss allerdings in Kauf genommen werden, da dann monatliche Abrechnungen zu fertigen und die Zahlungseingänge zu überwachen sind. Dadurch wird sich auch der „Berücksichtigungsfähige Aufwand“ erhöhen und infolgedessen auch die zu zahlenden Kosten je m³ entsorgter Menge.