Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
28.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.02.2008
- Der Bürgermeister Az: 8110
Nr. der Ratsdrucksache: 1230
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
28.02.2008
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Herr Orth
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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Mitteilung:
Aus dem Ausschuss heraus wurde in der letzten Sitzung am 13.12.2007 angeregt, zukünftige
Gebührenbedarfsberechnungen unter dem Gesichtspunkt der Gebührengerechtigkeit auf andere
Abrechnungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.
Neben der bisher praktizierten Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab besteht die
Möglichkeit, die Entsorgungskosten für die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen
(abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) nach der tatsächlich abgefahrenen Menge zu
berechnen. Diese Möglichkeit wird in einigen Kommunen des Kreises Euskirchen genutzt, wie aus
der beiliegenden Anlage 1 ersichtlich ist. In dieser Anlage sind auch die derzeit gültigen
Gebührensätze jeweils mit aufgeführt.
Zum Jahresende 2007 bestanden im Stadtgebiet
111 abflusslose Gruben und
183 Kleinkläranlagen, von denen 31 als vollbiologische Anlagen bekannt sind. Von den
vollbiologischen Anlagen verfügen, soweit bekannt, 20 Anlagen über einen Wartungsvertrag.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1230
Aus den abflusslosen Gruben wurden im Jahre 2007 insgesamt 2.975 m³ Abwasser entsorgt, aus
den Kleinkläranlagen waren es 1.158 m³.
Bei einer Abrechnung nach
Gebührensätzen zu rechnen:
Abflusslose Gruben:
Kleinkläranlagen:
tatsächlich
abgefahrenen
81.565 € : 2.975 m³
80.913 € : 1.158 m³
Mengen
=
=
wäre
mit
folgenden
27,42 €/m³
69,87 €/m³
An nachfolgendem Rechenbeispiel soll verdeutlicht werden, mit welchen Auswirkungen bei einer
Umstellung des Abrechnungsmaßstabes zu rechnen wäre. Zugrundegelegt wird ein 3-PersonenHaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von 100 m³. Nach dem derzeit gültigen
Gebührensatz wären zu zahlen:
Abflusslose Gruben:
100 m³ X 7,96 €
=
796,00 €
Kleinkläranlagen
100 m³ X 2,56 €
=
256,00 €
Kleinkläranlagen (Vollbiologisch)
100 m³ X 1,28 €
=
128,00 €
Bei Umstellung und Abrechnung nach der tatsächlichen Abfuhrmenge wären zu zahlen:
Abflusslose Gruben
100 m³ X 27,42 €
=
2.742,00 €
Kleinkläranlagen
8 m³ X 69,87 €
=
558,96 €
Kleinkläranlagen (Vollbiologisch)
3 m³ X 69,87 €
=
209,61 €
(Die angenommenen Abfuhrmengen bei Kleinkläranlagen entsprechen Durchschnittswerten.)
Kleinkläranlagen werden einmal jährlich entleert, Vollbiologische Anlagen in der Regel alle zwei
Jahre. Unterm Strich bedeutet dies, dass Betreiber von abflusslosen Gruben und herkömmlichen
Kleinkläranlagen erheblich höhere Gebühren zahlen müssten, während die Betreiber von
vollbiologischen Kleinkläranlagen erheblich entlastet würden.
Die Anwendung beider Maßstäbe ist zulässig. Unter dem Gesichtspunkt der
Gebührengerechtigkeit wäre die Abrechnung nach der tatsächlichen Abfuhrmenge vorzuziehen.
Für die einzelnen Gebührenpflichtigen würden sich beim Betrieb von abflusslosen Gruben und
Kleinkläranlagen zum Teil erhebliche Mehrkosten ergeben, während die Betreiber von
vollbiologischen Kleinkläranlagen erheblich entlastet würden.
Die Entsorgungsgebühren werden zur Zeit über den Gebührenbescheid Wasser- und
Abwasserkosten abgerechnet. Dies wäre bei einer Änderung des Maßstabs nicht mehr möglich.
Unter Zuhilfenahme eines speziellen EDV-Programms, welches teilweise zur Zeit schon im Einsatz
ist, wäre die Abrechnung der Kosten verhältnismäßig einfach möglich. Ein personeller
Mehraufwand, sowohl bei den Stadtwerken als auch bei der Stadtkasse, muss allerdings in Kauf
genommen werden, da dann monatliche Abrechnungen zu fertigen und die Zahlungseingänge zu
überwachen sind. Dadurch wird sich auch der „Berücksichtigungsfähige Aufwand“ erhöhen und
infolgedessen auch die zu zahlenden Kosten je m³ entsorgter Menge.