Daten
Kommune
Erftstadt
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26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 3740-20 Bö/Ka
öffentlich
V
7/
Amt:
An den
A1'3'";
- 32 -
BeschIAusf.:
Rat
- 370 -
Datum: 16. Juli 2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Ausschuss
•
Betrifft:
tür öffentliche
Ordnung
und Verkehr
Rettungsdienst in Erftstadt;
Vereinbarung über die Einrichtung, Durchführung und Unterhaltung
eines Notarztdienstes
Finanzielle
Auswirkungen:
Mittel stehen im Budget 3709 zur Verfügung:
UnterschriftdesBUdgetverantworttic~
Erftstadt,den 16. Juli 2001
t'Ut1~
Beschlussentwurf:
•
Der Rat stimmt der vorgelegten Vereinbarung zwischen dem Marienhospital ErftstadtFrauenthai und der Stadt Erftsladl zu.
Begründung:
Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und
Verkehr vom 29.06.1993 - Beschluß-Nr. 250/93 - beauftragt, beim Erftkreis anzuregen,
dass das Krankenhaus E.-Frauenthal als Notaufnahmebereich für die Ortsteile Brüggen, Balkhausen und Türnich der Stadt Kerpen berücksichtigt wird. Dieser Anregung
ist der Erftkreis nachgekornmen. Im Jahr 2000 war der Notarzt aus Erftstadt im Stadtgebiet Kerpen insgesamt 281 mal im Einsatz bzw. an 292 Stunden und 25 Minuten; in
anderen Gemeinden außerhalb des Stadtgebietes Erftstadt - auf Weisung der Kreisleitstelle - 25 mal bzw. an 28 Stunden und 40 Minuten.
P:\VORLAGEN\V3200011.197
- 2 Insgesamt erhöhten sich die Einsatzzahlen von 1995 bis zum Jahr 2000 im Bereich
des Notarztdienstes kontinuierlich von 963 auf 1.444 Einsätze.
Der bestehende Vertrag zwischen dem Marienhospital E.-Frauenthal und der Stadt
Erftstadt ist der veränderten Situation (Steigerung der Einsatzzahlen und der Einsatzdauer) anzupassen, zumal das bisherige System verbessert werden soll. Am Wochenende (Samstag, Sonntag) und an Feiertagen soll ein externer Notarztdienst eingerichtet werden, wobei der Notarzt sich in der hauptamtlichen Wache aufhält und so das
Abholen des Arztes am Krankenhaus entfällt. Dadurch kommt es zu kürzeren Eintreffzeiten des Notarztes an der Einsatzstelle. Die Organisation des externen Notarztdienstes, die Anstellung der Ärzte und deren Bezahlung sowie die Versicherung der Ärzte
erfolgt durch das Krankenhaus. Für diese Leistung erhält das Krankenhaus eine Pauschalvergütung durch die Stadt Erftstadt.
•
Vergütung 2000
Haushaltsrechnung
299.428,47 DM
Vergütung 2001
soweit der Vertrag ab
01.07.2001 in Kraft tritt
325.000,00 DM
Vergütung 2002
350.000,-- DM + vorauss.
Personalkostensteigerung
um 1,8 % - 6.300,-- DM
356.300,00 DM bzw.
182.173,00 €
In Vertretung
•
P:\VORLAGgN\V3200011.197
Alter Vertrag
=
=
•
•
Neuer Vertrag
VEREINBARUNG
VERElI'IBARVN'G
Dber die Einrichtung, Ourel!fühRmg ulld U/ltetf1aftung eines NoIarzldlenstes
in der Stadt Er1\Stadl und den stadtteilen Kerpen- Tilmlch, KerpenBalkhaussn, und Kerpen Brilggen
über die ElnrichtulJg. Durchführung und Untarhattung eines Noterztdlenstes
in der Stadt ErftSta\lt und den StsdllelTen Kerpen-TOmich. KelllenBal/!haUMIn, und Kerpen-Brüggen
zwiSChen
zwIsChen
der Stadt ErftStadl
vertreten gern. § 58 Ab5. 1 Ilsr Gef11e!J1IIeOldnungNW (alte Fassung) in
der Fassun9 dill" Bekanntmachung vom 13.08.1994 (GVBI. NW S. 475)
- im nadlfolgenden Text .Stadt" genannt-
der Stadt ErftslBdI.
vertreten gern. § 84 Am. 1 der Gemelndeorclnung NW ~ulelZt g~tmdert
durch Gesetz vom 28.03.2000 (GVBI. NW S. 245)
- Im naeMolgeoden Text .Stadt" genanntund
und
dem Mal1enhospllal Erflstadt - FrauenlhaI.
vertreten du rei! den Vorstand
Im folgenden Text. Krankenhaus' genannt -
dem Marienhospltai ErftsIlIdt - FrauenIhai,
vertreten durch den Vorstand
Im folgenden TelC!• Krankenhaus' gonann! -
§1
§1
Das KrankenhauS verpfUchtel sich, sli!ndlg einen von Ihm angestelften
AnI. als Notarzt bereitzustellen.
H1erfÜTübernimmt die Stadt die Erntatlung von Am~os1en mit
folgenden fikllven Vel1lUtungseckdmen:
Planstellen
VergOtung
Alter
Fami!ienstall1l
Kinder
LebensaHerns\ufe
Bereltscllaflsdienst
BereHschaflsdienste
=
=
=
devon Wochanllllle
Wochenend- I Feiertage
In Stunden
28.06.01
Das Krankenhaus verpflichtet slcII, st~ndlg einen von Ihf11angeslelltsJ1
Ant als NOtBI2t I)erbitlUstelien.
Hlelfllr Qbemlmrnt die Stadt die F'er.;onslk05ten mit einem
Gesamtbetrag von 350.000.- DM Jllhrllch (Basisja/lr ist das Jahr 2000).
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Stadt Erftstadt
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Alter Vertrag
•
•
Das eis Anlage belgefDg1eBerecllOun"sscltema
Jahr 1994) Ist Bestandteil dieses Vertrages.
Neuer Vertrag
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(Basis 1993 fOr des
Die Gesamtvel1l[itung Isljährflch unter BerüCksichtigung der
Verllnderung dar Beitragsbemessun(JS9renzen dar Renten-,
ArtIeitslosen- und Krankenversfcherung, um die SteigBrungen I
Senkungen der 8eltnlgsgrenze der vorganannten
S07jalverslcherungszweige sowie um das Ergebnis der
Ta~rer11lihungen zu dynamisieren.
Die Gesamtvergü1ung 1stJIIMlch unter BerOckslChllgung der
Veränderung der BeHragsbemeSS1lngsgrenzen der Rente n-,
Artlellslosen- und KrsnkenvelSlcherung. um die steigerungen {
Senkungen der Beitnlgsgrenze dBr vergenannten
Sozialverslcherungszwolge sowie um das Efgebnis l1e,
Ta~ferf16hungen zu dynamisieren.
Das Krankenhaus stein dem Notarzt die Einsa1zklBldung unentgeltlich
Das Kranlte11tlllu5 stem dem Notarzt die Elnsalzkleidung unentgelilich
zur Vert1ig ung.
zur Vertilgung.
§2
Der Notarzt kann jederzeit von der Krelsleltstelle des Ert\krelses bzw.
der Rettungs- und FeueJWBcheder stadt zur äatllchel1 Hilfeleistung bei
solCl\en Patienten ebgerufen wenien, die sich Infolge von Ver1elzUng,
KranltheH Oder sonstigen Umständen entweder In lebensgefalu
befinden Oder demn Gesund~ustand
In kurzer Zeit eine
wesenllIche Verschlech1enmg I)efllnch1en lässt, sofern nichl
unv81ZUglich JIledlzlnlschll Hilfe erfolgt (NotfallpatIent).
Der Notaat!\.ann jederzeit von der Krslsleltstelle des ErfIkrelSes blW.
der Meldezentrale der Rettungs- und FeuerwaChe der Stad1 zur
Iilztlidlen Hilfeleistung bel solchen Palienlen abgerufen weRlen, die
sleh i"folge von Verletzung, Krankheit oder sonstigBn Umständen
entweder In Lebensg~fah r befinden odar deren GesundheRs%Ustand in
kurzer Zeit alne wesentliche Verschlechterung befürchten lässt, sofern
nicht unverzUglIch meditlnlscl1e Hille erfGIg! (Notfa:lfpatient).
Die Vertragspartner werden In AbsII mmung mrcBlnander dafür SOllie
trageD, dass der Notarzt ständig alarmiert werdBll kann.
Die veltragspar\.ner \/ienlen in AbStimmung miteinander dafür SolVe
tregen, dass der Notam stGndig alarmiert warden kann.
§3
§3
Krankenn8usabgedeckt
Die Haftpflichtansprilche des Notarztes werden l1umh das
Krankenhaus abgedeckt.
Jeder am Nal9rztdienst beteiligte Arzt des Krankenhauses isl salbst fÜr
semen zusatzOchen UnrallversIC!1erungsschU1z verantwDl1liCh. Das
Krankenhaus infennien jedan neu elngestelttan Am, der fIIr l1an
Notarzteinsatz vQllIesehen Ist, Ober diese Regelung.
Jeder am Not~dienst
beteUigto Arzt des Krankenhauses Ist selbst für
seinen zusätzlichen l1nfallvar.;;lcl1enungsscnutz verentwortlicll. Das
Krankenhaus infonnh'~Jeden nau eingestellten Am, dsr für dan
Notaateinsatz VOrijMehen Ist, über diese Reglliung.
Die HaflpflichtBnsptÜche des Notarztes werden dureh das
28,05,01
Seite 2von4
Stadt Erftt;tadt
Alter Vertrag
•
•
NeuerVemag
Dafür zahlt die stadt dem Krankenhaus fUr Jeden Notarztelnsatz eine
Pauschale (zzgl. AG - SV - AnleD) entsprechend der Anlage 1,
Abschnitt XI Buchstabe d der Rlch1Pnlen rur A.Jbe~svertrage in den
El nrichlu ngen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Diese
Pauschala be1rl!gt z.Zt.
3i,72 OM.
FehleInsAtze wQRlen nicht vemiitBt, soweit der Arzt des
Kranken hausgetllnde noch nicht veriassen hat.
DIe Elnsatzpauschala
wlRI viertBgährfich als Abschlagszahlung
in Höhe
von B.OOD,- DM von der Stallt an das Krankenllaus Uberwlesen. Die
Endabrechnung erfolgt Im 1. Qusrtaldes FOlgejBhres.
§4
§4
DIe stallt tragt Sorge daHlr, daS3 der Am sCMlIllstens zur EinsatzsteIle
gelangt. Zu dlesem ZWeck steIft ale aut ihre Kosten stIldUsche
Mitarbeiter mH entsprechender AusbUdung gemäß Rellungsgeselz
sowis ein Nolamelnsa1zfahrzeuQ
bzw. einen Rettungswsgen bere~.
Die Fahrzeugs werden auf der Rettungs- und Feuerwache der stadt
stationiert..
Die stadt tragt Sorge <taroT, dass dar Arzt sChnellsteM zur EinsatzSlalle
gelangt Zu diesem Zweck SIellI sie auf Ihre Kosten s1lIdtlsclle
Mitarbeiter mil entsprechender Ausbildung gemäß Rettung$llesetz
sowle ein NoterztelnsatzfahlZeug bz:w. einen Re!lungswegen berall.
Die Fahrzeuge werden auf lIer Rettungs- und Feu_ehe
der Stadt
stationiert.
Sowell am Wochenende (Samstag, Sonntag) und an Feiertagen ein
externer Notarztdienst erfolgt, wird In der hauptamtlichen
Feuerwache
der Stsllt eine Untertunfl zur VerfUgung gestellt.
Ole Fahrzeuge entsprechen den Anforderungen nach DIN 75079 bzw.
75080. Die Fahrzeuge wenlen In AbStimmung mit dem Krankenhaus
mit 4rztJichen Ganiten, sonstigem tnstrumemanum, Medikamenten und
Verbandsmaterial
ausgestattet. wie es fOr den Notarzteinsatz
erforderlich Ist.
Für die VolIstftndigkeit. die ErgAnzung und Oberpriifun9 der
NotslZIBUsrüstuog trägt das Krankenhaus Sorge. Ole dafür
entstehenden Kosten übemimmt die stadt. Die Kostenerstatlung
vlertelJlIhrllch .
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Q
erfolgt
WAhrend des Einsatzes hat der <tlensthabllnde Arzt gegenUber dem
städtischen Einsalzpersonallm medizinischen Bereich ein absolutes
Weisungsrachl.
28.06.01
Die Fahrzeuge entsprechen den AnfoRierungen nsch DIN 75079 bzw.
7506G. Ole Fahlzeuge weRien In AbstlmmunlJ mit dem lirztllchen Leiter
des Rettungsdlenste5 mit medIzinischen Geraten, sonSligem
zusfttzlichen GerAt, MedikaJl)enten und Verband.~Il@~"al
ausgestattet.
wie es Hlr den Notarzteinsatz erfoRler1lch ist.
:;
W~hrend des Einsatzes hat der diensthallen<le Arzt gegenüber dem
stlldllschen EInsatzpersona11m mediZInischen Bereich ein absolut""
Weisungsrecht.
Seite 3von4
Stadt ErflStadt
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Alter Vertrag
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Neuer Vertrag
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§5
§5
Um auftretende Fragen und Probleme das Rettungsdienstes zu !dAren.
findet hSlbj!iMich ein GespräCh zwisChen der stadt und dem Brzthchen
Leiter des K12lOOlnhauses stall.
Um auftretende Fragen untl Probleme des Rettungsdlel\Sles zu klären.
findet halbläMich sIn GesPräch Zwischen der Star;tt und dem ärnucnen
leiter des Krankenhauses statt.
§6
§8
DtilSBr Vertrag wint auf unbestlmmtl! Zeit abgeschlossen.
DIe KündlgunlPfrjsl belJilQt fUr berde VelUagsparlner eIn halbes Jahr.
DIeser Venrao WiTt! allt unlles1immte Zelt abgeschlossen.
Ole KÜndigungSfrist betrftgt für beide Vertragspartner eIn halbes Jahr.
DIe Veltragsparlnor er'rJllren sich bereit, emeut zu vemandeln und
diesen Vertrag zu ergAnzen bZW. abzuändern, sobald Umstände
elnlleten, die In dIesem Vertrag unberOcl<Slchlig!geblieben Sind und Im
Interesse der Reehtsklameit sowle der Aufrechtemaltung eines
effek1iven Nalarztsystems eine Vertcagsllndenmg bzw.
Venragsergilnzung erforderlIch machen.
Die Verllllilspartner ertdaren siCh bereit, erneut zu vemandeln urm
diesen Verlrag zu ergänzen bZW. ab1:uAndem. sobaltl UmstAnde
eintreten, die In dIesem Vertrag unbertlcksichtlgl geblieben sInd und Im
Interesse der Rechtsklarheit sowia der Aufredlterha1tung eines
effektiven Notarl:lsystems eine VertragsBnderung bzW.
Vortragsolllänzung erforderlich machen.
Dieser Verlag trilt am 01.03.1&95 in Kraft.
DIeser Venag tritt am
Der VertalJ vom 30.11.1981 und der Ergänzungsvertrag vom
22.07.1991 troten mit gleichem Tennln Bußer Kraft.
DerVert!lg vom 01.03.1995 trill mil glelcham Termin aUßer Kraft.
Erflstadt, den 01.03.1995
Siadt Erflst~dt
In Kraft.
Erftstadt, den
Marienhospital
ErflSladl-FrnuenthaJ
StadlErftsledt
Der BOrgermeiS!er
MollenhospHai
ErtlSladI-Frauonthal
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=
28.06.01
Seite4von 4
Stadt Erftstadt
MARIEN-HOSPITAL
r
Marien-Hospital
-
Hausadresse:
50374 Erttstadt-Frauenthel
Poslfachadresse: 50358 Erttstadt . B 24 65
m 102235) 4040
Telelax 102235) 2556
Internet: WINW. marten- hospital- erftstadt.de
E-Mail: info@marien-hospital-erftstodt.de
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Konten:
c
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Erftstadt
Nr. 0194000547
IBlZ 37050299)
50374 Erftstadt
Postbank Köln
Nr. 20736- 502
L
-.
Ihr Schreiben
vom
Ihr Zeichen
Unser Zeichen
Tag
ba-eib
05.07.2001
IBlZ
37010050)
ffi/A13?-C]
Adage
Blatt
-;
zu
- /I -
Vertrag über die Einrichtung, Durchführung und Unterhaltung eines Notarztdienstes
Sehr geehrter Herr Bönsch,
-.
als Anlage übersenden wir Ihnen die überarbeitete Vereinbarung über die Einrichtung, Durchführung und Unterhaltung eines Notarztdienstes, in Kooperation mit der
Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, mit der Bitte um Unterzeichnung und
Rückgabe beider Exemplare an uns. Nach dem Unterschriftsverfahren in unserem
Hause werden wir Ihnen ein Originalvertragsexemplar für Ihre Akten zurücksenden.
Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.07.2001 in Kraft. Aus verfahrenstechnischen
Gründen war es uns leider nicht möglich, das Abschlussverfahren vor diesem Termin
zu Ende zu führen. Da wir bereits unsererseits nach den neuen abgesprochenen Bedingungen arbeiten, bitten wir Sie, dem Termin des Inkrafttretens zuzustimmen.
Wir danken Ihnen für Ihre kooperative Zusammenarbeit und verbleiben
i. V.
,
!3arr6nic~k
-VerwaltungsdirektorAnlagen
Vereinbarung 2-fach
Träger: Stiftung Marien-Hospital
Erftstadt-Frauentha1.
vertreten durch den Vorstand:
Pastor Wilhelm Hösen. E. D. Bösche. Franz-Georg
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0:39lburchschnitt
Einsatzzelt (min)
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Einsätie nach Stundenkategorie
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01-02
02-03
03-04
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05-06
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10-11
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13-14
14-15
15-16
16-17
17-18
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20-21
21-22 Uhr
22-23 Uhr
23-24 Uhr
Uhr
Werktage
%
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2,1
11
2,2
1,7
1,9
2,5
2,6
4,3
4,8
6,5
5,2
6,2
6,1
4,4
4,0
5,2
4,7
7,0
5,9
4,8
4,5
3,9
3,7
3,5
...
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,
Samstage
%
4,5
3,9
1,3
3,9
1,9
2,6,
1,9
3,2
0,6
7,7
7,7
6,5
3,9
5,8
4,5
1,9
8,4
6,5
2,6
3,9
5,2
4,5
4,5
2,6
(min)
Sonn-/Feiertage
%
4,8
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3,8
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1,9
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6,7
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ßLCL H 2Notarzteinsätze
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des Notarztes aus Erftstadt vom Jahr 2000
Gesamt [hI Eins.Ges.
998:16
1444
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IAnlage
IR
Eins.Erftstadt
1052
BAB
58:08
Eins. BAB Erftstadt
21:30
86
79:38
5,86%
Kerpen
222:10
Eins.Kerpen
281
70:15
292:25
21,51%
Hürth
10:08
Eins.Hürth
11
2:45
12:53
0,95%
Nörvenich
2:26
Eins.Nörvenich
2
0:30
2:56
0,22%
Weilerswist Eins. WW
0:03
1
0:15
0:18
0,02%
Euskirchen Eins.EU
0:57
1
0:15
1:12
0,09%
Brühl
7:37
Eins.Brühl
6
1:30
9:07
0,67%
Düren
0:59
Eins.Düren
1
0:15
1:14
0,09%
Frechen
0:06
Eins.Frechen
1
0:15
0:21
0,03%
Vettweiß
0:07
Eins.vettweiß
1
0:15
0:22
0,03%
Swisttal
0:02
Eins.Swisttal
1
0:15
0:17
0,02%
erstellt von Heinz Dieter Bresgen
263:00
958:33
70,52%
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