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Beschlussvorlage (Rettungsdienst in Erftstadt; Vereinbarung über die Einrichtung, Durchführung und Unterhaltung eines Notarztdienstes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
786 kB
Erstellt
26.07.11, 06:24
Aktualisiert
26.07.11, 06:24

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 3740-20 Bö/Ka öffentlich V 7/ Amt: An den A1'3'"; - 32 - BeschIAusf.: Rat - 370 - Datum: 16. Juli 2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuss • Betrifft: tür öffentliche Ordnung und Verkehr Rettungsdienst in Erftstadt; Vereinbarung über die Einrichtung, Durchführung und Unterhaltung eines Notarztdienstes Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget 3709 zur Verfügung: UnterschriftdesBUdgetverantworttic~ Erftstadt,den 16. Juli 2001 t'Ut1~ Beschlussentwurf: • Der Rat stimmt der vorgelegten Vereinbarung zwischen dem Marienhospital ErftstadtFrauenthai und der Stadt Erftsladl zu. Begründung: Die Verwaltung wurde durch Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 29.06.1993 - Beschluß-Nr. 250/93 - beauftragt, beim Erftkreis anzuregen, dass das Krankenhaus E.-Frauenthal als Notaufnahmebereich für die Ortsteile Brüggen, Balkhausen und Türnich der Stadt Kerpen berücksichtigt wird. Dieser Anregung ist der Erftkreis nachgekornmen. Im Jahr 2000 war der Notarzt aus Erftstadt im Stadtgebiet Kerpen insgesamt 281 mal im Einsatz bzw. an 292 Stunden und 25 Minuten; in anderen Gemeinden außerhalb des Stadtgebietes Erftstadt - auf Weisung der Kreisleitstelle - 25 mal bzw. an 28 Stunden und 40 Minuten. P:\VORLAGEN\V3200011.197 - 2 Insgesamt erhöhten sich die Einsatzzahlen von 1995 bis zum Jahr 2000 im Bereich des Notarztdienstes kontinuierlich von 963 auf 1.444 Einsätze. Der bestehende Vertrag zwischen dem Marienhospital E.-Frauenthal und der Stadt Erftstadt ist der veränderten Situation (Steigerung der Einsatzzahlen und der Einsatzdauer) anzupassen, zumal das bisherige System verbessert werden soll. Am Wochenende (Samstag, Sonntag) und an Feiertagen soll ein externer Notarztdienst eingerichtet werden, wobei der Notarzt sich in der hauptamtlichen Wache aufhält und so das Abholen des Arztes am Krankenhaus entfällt. Dadurch kommt es zu kürzeren Eintreffzeiten des Notarztes an der Einsatzstelle. Die Organisation des externen Notarztdienstes, die Anstellung der Ärzte und deren Bezahlung sowie die Versicherung der Ärzte erfolgt durch das Krankenhaus. Für diese Leistung erhält das Krankenhaus eine Pauschalvergütung durch die Stadt Erftstadt. • Vergütung 2000 Haushaltsrechnung 299.428,47 DM Vergütung 2001 soweit der Vertrag ab 01.07.2001 in Kraft tritt 325.000,00 DM Vergütung 2002 350.000,-- DM + vorauss. Personalkostensteigerung um 1,8 % - 6.300,-- DM 356.300,00 DM bzw. 182.173,00 € In Vertretung • P:\VORLAGgN\V3200011.197 Alter Vertrag = = • • Neuer Vertrag VEREINBARUNG VERElI'IBARVN'G Dber die Einrichtung, Ourel!fühRmg ulld U/ltetf1aftung eines NoIarzldlenstes in der Stadt Er1\Stadl und den stadtteilen Kerpen- Tilmlch, KerpenBalkhaussn, und Kerpen Brilggen über die ElnrichtulJg. Durchführung und Untarhattung eines Noterztdlenstes in der Stadt ErftSta\lt und den StsdllelTen Kerpen-TOmich. KelllenBal/!haUMIn, und Kerpen-Brüggen zwiSChen zwIsChen der Stadt ErftStadl vertreten gern. § 58 Ab5. 1 Ilsr Gef11e!J1IIeOldnungNW (alte Fassung) in der Fassun9 dill" Bekanntmachung vom 13.08.1994 (GVBI. NW S. 475) - im nadlfolgenden Text .Stadt" genannt- der Stadt ErftslBdI. vertreten gern. § 84 Am. 1 der Gemelndeorclnung NW ~ulelZt g~tmdert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GVBI. NW S. 245) - Im naeMolgeoden Text .Stadt" genanntund und dem Mal1enhospllal Erflstadt - FrauenlhaI. vertreten du rei! den Vorstand Im folgenden Text. Krankenhaus' genannt - dem Marienhospltai ErftsIlIdt - FrauenIhai, vertreten durch den Vorstand Im folgenden TelC!• Krankenhaus' gonann! - §1 §1 Das KrankenhauS verpfUchtel sich, sli!ndlg einen von Ihm angestelften AnI. als Notarzt bereitzustellen. H1erfÜTübernimmt die Stadt die Erntatlung von Am~os1en mit folgenden fikllven Vel1lUtungseckdmen: Planstellen VergOtung Alter Fami!ienstall1l Kinder LebensaHerns\ufe Bereltscllaflsdienst BereHschaflsdienste = = = devon Wochanllllle Wochenend- I Feiertage In Stunden 28.06.01 Das Krankenhaus verpflichtet slcII, st~ndlg einen von Ihf11angeslelltsJ1 Ant als NOtBI2t I)erbitlUstelien. Hlelfllr Qbemlmrnt die Stadt die F'er.;onslk05ten mit einem Gesamtbetrag von 350.000.- DM Jllhrllch (Basisja/lr ist das Jahr 2000). 1,36 BAT (AVR) Ib 35Jehra '" ö ::r VH 2 5 """ ~ ~ -e: Stufe D I BO% <.N "'" 6 4 2. 110 Seite 1 von 4 Stadt Erftstadt t Q 'fil I~ l'! Alter Vertrag • • Das eis Anlage belgefDg1eBerecllOun"sscltema Jahr 1994) Ist Bestandteil dieses Vertrages. Neuer Vertrag = = <::> (Basis 1993 fOr des Die Gesamtvel1l[itung Isljährflch unter BerüCksichtigung der Verllnderung dar Beitragsbemessun(JS9renzen dar Renten-, ArtIeitslosen- und Krankenversfcherung, um die SteigBrungen I Senkungen der 8eltnlgsgrenze der vorganannten S07jalverslcherungszweige sowie um das Ergebnis der Ta~rer11lihungen zu dynamisieren. Die Gesamtvergü1ung 1stJIIMlch unter BerOckslChllgung der Veränderung der BeHragsbemeSS1lngsgrenzen der Rente n-, Artlellslosen- und KrsnkenvelSlcherung. um die steigerungen { Senkungen der Beitnlgsgrenze dBr vergenannten Sozialverslcherungszwolge sowie um das Efgebnis l1e, Ta~ferf16hungen zu dynamisieren. Das Krankenhaus stein dem Notarzt die Einsa1zklBldung unentgeltlich Das Kranlte11tlllu5 stem dem Notarzt die Elnsalzkleidung unentgelilich zur Vert1ig ung. zur Vertilgung. §2 Der Notarzt kann jederzeit von der Krelsleltstelle des Ert\krelses bzw. der Rettungs- und FeueJWBcheder stadt zur äatllchel1 Hilfeleistung bei solCl\en Patienten ebgerufen wenien, die sich Infolge von Ver1elzUng, KranltheH Oder sonstigen Umständen entweder In lebensgefalu befinden Oder demn Gesund~ustand In kurzer Zeit eine wesenllIche Verschlech1enmg I)efllnch1en lässt, sofern nichl unv81ZUglich JIledlzlnlschll Hilfe erfolgt (NotfallpatIent). Der Notaat!\.ann jederzeit von der Krslsleltstelle des ErfIkrelSes blW. der Meldezentrale der Rettungs- und FeuerwaChe der Stad1 zur Iilztlidlen Hilfeleistung bel solchen Palienlen abgerufen weRlen, die sleh i"folge von Verletzung, Krankheit oder sonstigBn Umständen entweder In Lebensg~fah r befinden odar deren GesundheRs%Ustand in kurzer Zeit alne wesentliche Verschlechterung befürchten lässt, sofern nicht unverzUglIch meditlnlscl1e Hille erfGIg! (Notfa:lfpatient). Die Vertragspartner werden In AbsII mmung mrcBlnander dafür SOllie trageD, dass der Notarzt ständig alarmiert werdBll kann. Die veltragspar\.ner \/ienlen in AbStimmung miteinander dafür SolVe tregen, dass der Notam stGndig alarmiert warden kann. §3 §3 Krankenn8usabgedeckt Die Haftpflichtansprilche des Notarztes werden l1umh das Krankenhaus abgedeckt. Jeder am Nal9rztdienst beteiligte Arzt des Krankenhauses isl salbst fÜr semen zusatzOchen UnrallversIC!1erungsschU1z verantwDl1liCh. Das Krankenhaus infennien jedan neu elngestelttan Am, der fIIr l1an Notarzteinsatz vQllIesehen Ist, Ober diese Regelung. Jeder am Not~dienst beteUigto Arzt des Krankenhauses Ist selbst für seinen zusätzlichen l1nfallvar.;;lcl1enungsscnutz verentwortlicll. Das Krankenhaus infonnh'~Jeden nau eingestellten Am, dsr für dan Notaateinsatz VOrijMehen Ist, über diese Reglliung. Die HaflpflichtBnsptÜche des Notarztes werden dureh das 28,05,01 Seite 2von4 Stadt Erftt;tadt Alter Vertrag • • NeuerVemag Dafür zahlt die stadt dem Krankenhaus fUr Jeden Notarztelnsatz eine Pauschale (zzgl. AG - SV - AnleD) entsprechend der Anlage 1, Abschnitt XI Buchstabe d der Rlch1Pnlen rur A.Jbe~svertrage in den El nrichlu ngen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Diese Pauschala be1rl!gt z.Zt. 3i,72 OM. FehleInsAtze wQRlen nicht vemiitBt, soweit der Arzt des Kranken hausgetllnde noch nicht veriassen hat. DIe Elnsatzpauschala wlRI viertBgährfich als Abschlagszahlung in Höhe von B.OOD,- DM von der Stallt an das Krankenllaus Uberwlesen. Die Endabrechnung erfolgt Im 1. Qusrtaldes FOlgejBhres. §4 §4 DIe stallt tragt Sorge daHlr, daS3 der Am sCMlIllstens zur EinsatzsteIle gelangt. Zu dlesem ZWeck steIft ale aut ihre Kosten stIldUsche Mitarbeiter mH entsprechender AusbUdung gemäß Rellungsgeselz sowis ein Nolamelnsa1zfahrzeuQ bzw. einen Rettungswsgen bere~. Die Fahrzeugs werden auf der Rettungs- und Feuerwache der stadt stationiert.. Die stadt tragt Sorge <taroT, dass dar Arzt sChnellsteM zur EinsatzSlalle gelangt Zu diesem Zweck SIellI sie auf Ihre Kosten s1lIdtlsclle Mitarbeiter mil entsprechender Ausbildung gemäß Rettung$llesetz sowle ein NoterztelnsatzfahlZeug bz:w. einen Re!lungswegen berall. Die Fahrzeuge werden auf lIer Rettungs- und Feu_ehe der Stadt stationiert. Sowell am Wochenende (Samstag, Sonntag) und an Feiertagen ein externer Notarztdienst erfolgt, wird In der hauptamtlichen Feuerwache der Stsllt eine Untertunfl zur VerfUgung gestellt. Ole Fahrzeuge entsprechen den Anforderungen nach DIN 75079 bzw. 75080. Die Fahrzeuge wenlen In AbStimmung mit dem Krankenhaus mit 4rztJichen Ganiten, sonstigem tnstrumemanum, Medikamenten und Verbandsmaterial ausgestattet. wie es fOr den Notarzteinsatz erforderlich Ist. Für die VolIstftndigkeit. die ErgAnzung und Oberpriifun9 der NotslZIBUsrüstuog trägt das Krankenhaus Sorge. Ole dafür entstehenden Kosten übemimmt die stadt. Die Kostenerstatlung vlertelJlIhrllch . ", = = = z = =• ..." ~ ~ Q erfolgt WAhrend des Einsatzes hat der <tlensthabllnde Arzt gegenUber dem städtischen Einsalzpersonallm medizinischen Bereich ein absolutes Weisungsrachl. 28.06.01 Die Fahrzeuge entsprechen den AnfoRierungen nsch DIN 75079 bzw. 7506G. Ole Fahlzeuge weRien In AbstlmmunlJ mit dem lirztllchen Leiter des Rettungsdlenste5 mit medIzinischen Geraten, sonSligem zusfttzlichen GerAt, MedikaJl)enten und Verband.~Il@~"al ausgestattet. wie es Hlr den Notarzteinsatz erfoRler1lch ist. :; W~hrend des Einsatzes hat der diensthallen<le Arzt gegenüber dem stlldllschen EInsatzpersona11m mediZInischen Bereich ein absolut"" Weisungsrecht. Seite 3von4 Stadt ErflStadt I "i-J ~ -c , ..... N \AI » a, 0 <0 '" "'" ~ Alter Vertrag ,." = = • • Neuer Vertrag en §5 §5 Um auftretende Fragen und Probleme das Rettungsdienstes zu !dAren. findet hSlbj!iMich ein GespräCh zwisChen der stadt und dem Brzthchen Leiter des K12lOOlnhauses stall. Um auftretende Fragen untl Probleme des Rettungsdlel\Sles zu klären. findet halbläMich sIn GesPräch Zwischen der Star;tt und dem ärnucnen leiter des Krankenhauses statt. §6 §8 DtilSBr Vertrag wint auf unbestlmmtl! Zeit abgeschlossen. DIe KündlgunlPfrjsl belJilQt fUr berde VelUagsparlner eIn halbes Jahr. DIeser Venrao WiTt! allt unlles1immte Zelt abgeschlossen. Ole KÜndigungSfrist betrftgt für beide Vertragspartner eIn halbes Jahr. DIe Veltragsparlnor er'rJllren sich bereit, emeut zu vemandeln und diesen Vertrag zu ergAnzen bZW. abzuändern, sobald Umstände elnlleten, die In dIesem Vertrag unberOcl<Slchlig!geblieben Sind und Im Interesse der Reehtsklameit sowle der Aufrechtemaltung eines effek1iven Nalarztsystems eine Vertcagsllndenmg bzw. Venragsergilnzung erforderlIch machen. Die Verllllilspartner ertdaren siCh bereit, erneut zu vemandeln urm diesen Verlrag zu ergänzen bZW. ab1:uAndem. sobaltl UmstAnde eintreten, die In dIesem Vertrag unbertlcksichtlgl geblieben sInd und Im Interesse der Rechtsklarheit sowia der Aufredlterha1tung eines effektiven Notarl:lsystems eine VertragsBnderung bzW. Vortragsolllänzung erforderlich machen. Dieser Verlag trilt am 01.03.1&95 in Kraft. DIeser Venag tritt am Der VertalJ vom 30.11.1981 und der Ergänzungsvertrag vom 22.07.1991 troten mit gleichem Tennln Bußer Kraft. DerVert!lg vom 01.03.1995 trill mil glelcham Termin aUßer Kraft. Erflstadt, den 01.03.1995 Siadt Erflst~dt In Kraft. Erftstadt, den Marienhospital ErflSladl-FrnuenthaJ StadlErftsledt Der BOrgermeiS!er MollenhospHai ErtlSladI-Frauonthal = = = 28.06.01 Seite4von 4 Stadt Erftstadt MARIEN-HOSPITAL r Marien-Hospital - Hausadresse: 50374 Erttstadt-Frauenthel Poslfachadresse: 50358 Erttstadt . B 24 65 m 102235) 4040 Telelax 102235) 2556 Internet: WINW. marten- hospital- erftstadt.de E-Mail: info@marien-hospital-erftstodt.de ' Konten: c Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Erftstadt Nr. 0194000547 IBlZ 37050299) 50374 Erftstadt Postbank Köln Nr. 20736- 502 L -. Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Tag ba-eib 05.07.2001 IBlZ 37010050) ffi/A13?-C] Adage Blatt -; zu - /I - Vertrag über die Einrichtung, Durchführung und Unterhaltung eines Notarztdienstes Sehr geehrter Herr Bönsch, -. als Anlage übersenden wir Ihnen die überarbeitete Vereinbarung über die Einrichtung, Durchführung und Unterhaltung eines Notarztdienstes, in Kooperation mit der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, mit der Bitte um Unterzeichnung und Rückgabe beider Exemplare an uns. Nach dem Unterschriftsverfahren in unserem Hause werden wir Ihnen ein Originalvertragsexemplar für Ihre Akten zurücksenden. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.07.2001 in Kraft. Aus verfahrenstechnischen Gründen war es uns leider nicht möglich, das Abschlussverfahren vor diesem Termin zu Ende zu führen. Da wir bereits unsererseits nach den neuen abgesprochenen Bedingungen arbeiten, bitten wir Sie, dem Termin des Inkrafttretens zuzustimmen. Wir danken Ihnen für Ihre kooperative Zusammenarbeit und verbleiben i. V. , !3arr6nic~k -VerwaltungsdirektorAnlagen Vereinbarung 2-fach Träger: Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauentha1. vertreten durch den Vorstand: Pastor Wilhelm Hösen. E. D. Bösche. Franz-Georg Rips ;t, .. ......... '" - ''I.?, ,-'''fr ............ \!i "I 1'1, 1; •• ,;J I 2000'F:,p~~gebi~ri~rftsÜldtJ EI Ausgailleblatt: Einsatzdaten fOr das Jahr r ~eUungsmlttel Standort ""~"ru"_, Emtreffzelt C3Mlnuten; c=mMinuten Notarzt Erflstadt a Werktage "0 52 $"",,,,' SonnIFeierta ge Is maximale Hllfsfrlsl 64 Tage Eingeg,!250 . Tage Eingeg, . ;;,52';--Tage Eingeg, ..:,64-'-- '" ~i Einsätze nach Tageskategorie . $ I 68,01% der Elnsätze~n el ,,., I Werktagen ~% der EinSiltze an Samstagen ~% der Einsatze an Sonn- und Feiertagen 1138,OQPElnsätze Hochgerechnet fOr Einsatzdaten I I I 2000 0:0710urchschnitl Fahrqeit o:oalDurchsChnitt Eintreffzeit (min) 95.411% Erfüllung Eintreffzeil 0:39lburchschnitt Einsatzzelt (min) i Einsätie nach Stundenkategorie e' 00-01 01-02 02-03 03-04 04-05 05-06 06-07 , 07-0B 08-09 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr hr Uhr Unr Uhr Uhr ,09-10 10-11 11-12 12-13 13-14 14-15 15-16 16-17 17-18 1l1-19 19-20 20-21 21-22 Uhr 22-23 Uhr 23-24 Uhr Uhr Werktage % 2,6 2,1 11 2,2 1,7 1,9 2,5 2,6 4,3 4,8 6,5 5,2 6,2 6,1 4,4 4,0 5,2 4,7 7,0 5,9 4,8 4,5 3,9 3,7 3,5 ... ~;"'" , Samstage % 4,5 3,9 1,3 3,9 1,9 2,6, 1,9 3,2 0,6 7,7 7,7 6,5 3,9 5,8 4,5 1,9 8,4 6,5 2,6 3,9 5,2 4,5 4,5 2,6 (min) Sonn-/Feiertage % 4,8 2,9 2.4 3,8 3,B 2,4 1,9 1,4 3,3 6,7 7,2 4,3 6,2 4,3 4,3 5,3' " 4,3 , . 3 81.", ,. 5,7 . 3,3 4,3' 4,3 6,2 2,9 _ .., ßLCL H 2Notarzteinsätze • • , des Notarztes aus Erftstadt vom Jahr 2000 Gesamt [hI Eins.Ges. 998:16 1444 c IAnlage IR Eins.Erftstadt 1052 BAB 58:08 Eins. BAB Erftstadt 21:30 86 79:38 5,86% Kerpen 222:10 Eins.Kerpen 281 70:15 292:25 21,51% Hürth 10:08 Eins.Hürth 11 2:45 12:53 0,95% Nörvenich 2:26 Eins.Nörvenich 2 0:30 2:56 0,22% Weilerswist Eins. WW 0:03 1 0:15 0:18 0,02% Euskirchen Eins.EU 0:57 1 0:15 1:12 0,09% Brühl 7:37 Eins.Brühl 6 1:30 9:07 0,67% Düren 0:59 Eins.Düren 1 0:15 1:14 0,09% Frechen 0:06 Eins.Frechen 1 0:15 0:21 0,03% Vettweiß 0:07 Eins.vettweiß 1 0:15 0:22 0,03% Swisttal 0:02 Eins.Swisttal 1 0:15 0:17 0,02% erstellt von Heinz Dieter Bresgen 263:00 958:33 70,52% zu Vl/A43 '7 .Blatt Einsnb.OO:15 n ' Gesamt Verteilung % 361:001 1359:16 100,00% Erftstadt 695:33 Z-- 1 ,A~J.a ~tb:l.{. '1.:, {{ ~~ cf4