Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.04.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1249
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
10.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt"
hier: Vorstellung Bauvorhaben,
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss
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Berichterstatter: TA Lqaua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1249
1. Sachverhalt:
Nach dem Grenzregelungsverfahren wurden die arrondierten Grundstücke im Bereich der
ehemaligen Zimmerei an der Trierer Straße von einem Investor erworben.
Dieser hat nun ein Bau- und Nutzungskonzept vorgelegt. Es sieht eine geschäftliche Nutzung im
Erdgeschoss und eine Wohn- und Pflegenutzung in den Obergeschossen vor.
Details hierzu sind in den beigefügten Unterlagen ausgeführt, weitere Informationen insbesondere
zu den geschäftlichen Nutzungen erfolgen in der Sitzung.
Um dieses Vorhaben zu realisieren ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 29 d “Südliche
Vorstadt“ zu ändern.
Die erforderlichen Änderungen beziehen sich auf die Festsetzung eines Kerngebietes, die
Gebäudehöhe, die Baugrenzen, die Dachform sowie die Grund- und Geschossflächenzahl. Dabei
ist insbesondere die Höhenentwicklung auch im Verhältnis zum gegenüberliegenden Konvikt und
im Verhältnis zu den wichtigen Baudenkmälern im kleinteiligen Stadtkern sowie der Stadtmauer zu
beachten.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine max. Firsthöhe von 15m festgesetzt sowie als Dachform
ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 45 Grad. Beantragt ist ein Flachdachgebäude mit
einer Höhenentwicklung von bis zu 23 m, somit ein um 8 m höhere Gebäude.
Weiterhin soll eine Geschossflächenzahl von 4,6 festgesetzt und die Grundflächenzahl von 0,8 auf
1,0 erhöht werden.
Diese Erhöhungen der Ausnutzung sind in der größeren Höhenentwicklung sowie des größeren
und damit näher an die Bundesstraße heranreichenden Erdgeschosses begründet. Die
Erdgeschossausdehnung bleibt unauffällig, da sie sich lediglich in den Hang zur Bundesstraße hin
entwickelt.
Des weiteren soll auf Wunsch eines benachbarten Grundstückseigentümers ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht aufgehoben werden.
Es handelt sich um Maßnahmen der Innenentwicklung, somit kann die Änderung im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB auf die
Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vezichtet.
2. Rechtliche Würdigung
Die geplanten Änderungen können nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan geändert wird.
Das Verfahren ist aufgrund der im BauGB festgesetzten Planungshoheit durch die Stadt
durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.