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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt" hier: Vorstellung Bauvorhaben, Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt"
hier: Vorstellung Bauvorhaben,
        Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt"
hier: Vorstellung Bauvorhaben,
        Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.04.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1249 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt" hier: Vorstellung Bauvorhaben, Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Lqaua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1249 1. Sachverhalt: Nach dem Grenzregelungsverfahren wurden die arrondierten Grundstücke im Bereich der ehemaligen Zimmerei an der Trierer Straße von einem Investor erworben. Dieser hat nun ein Bau- und Nutzungskonzept vorgelegt. Es sieht eine geschäftliche Nutzung im Erdgeschoss und eine Wohn- und Pflegenutzung in den Obergeschossen vor. Details hierzu sind in den beigefügten Unterlagen ausgeführt, weitere Informationen insbesondere zu den geschäftlichen Nutzungen erfolgen in der Sitzung. Um dieses Vorhaben zu realisieren ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 29 d “Südliche Vorstadt“ zu ändern. Die erforderlichen Änderungen beziehen sich auf die Festsetzung eines Kerngebietes, die Gebäudehöhe, die Baugrenzen, die Dachform sowie die Grund- und Geschossflächenzahl. Dabei ist insbesondere die Höhenentwicklung auch im Verhältnis zum gegenüberliegenden Konvikt und im Verhältnis zu den wichtigen Baudenkmälern im kleinteiligen Stadtkern sowie der Stadtmauer zu beachten. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine max. Firsthöhe von 15m festgesetzt sowie als Dachform ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 45 Grad. Beantragt ist ein Flachdachgebäude mit einer Höhenentwicklung von bis zu 23 m, somit ein um 8 m höhere Gebäude. Weiterhin soll eine Geschossflächenzahl von 4,6 festgesetzt und die Grundflächenzahl von 0,8 auf 1,0 erhöht werden. Diese Erhöhungen der Ausnutzung sind in der größeren Höhenentwicklung sowie des größeren und damit näher an die Bundesstraße heranreichenden Erdgeschosses begründet. Die Erdgeschossausdehnung bleibt unauffällig, da sie sich lediglich in den Hang zur Bundesstraße hin entwickelt. Des weiteren soll auf Wunsch eines benachbarten Grundstückseigentümers ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht aufgehoben werden. Es handelt sich um Maßnahmen der Innenentwicklung, somit kann die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB auf die Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vezichtet. 2. Rechtliche Würdigung Die geplanten Änderungen können nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan geändert wird. Das Verfahren ist aufgrund der im BauGB festgesetzten Planungshoheit durch die Stadt durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung wird gebeten.