Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 70/2011
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.02.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan 162 Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.
2585) wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan
nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) BauGB aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt-Dirmerzheim,
Landstraße.
Begründung:
Für die bisher nicht beplanten, östlich der Landstraße gelegenen innerörtlichen Flurstücke 262,
536 und 537, Flur 3, Gemarkung Dirmerzheim (s. Anlageplan), wurde die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur Errichtung einer Einfamilienhausbebauung (ca. 10 –12 Wohnungseinheiten)
beantragt (s. Antrag Kirchengemeinde)). Die entsprechende Fläche ist im wirksamen
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Daher bestehen gegen die Aufstellung eines
vom Antragsteller in Abstimmung mit der Stadt zu erstellenden Bebauungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken; die Bebauung größerer Freiflächen in den zentralen Lagen der
Ortsteile ist zudem aus stadtplanerischer Sicht einer Bebauung an den Ortsrändern vorzuziehen.
Die Verwaltung hat im Vorfeld des jetzt vorgelegten Aufstellungsbeschlusses bezüglich einer
städtebaulich sinnvollen Ausweitung des Bebauungsplangebietes bei den betreffenden
Eigentümern der nördlich angrenzenden Gartengrundstücke das Interesse einer Umwandlung der
rückwärtigen Gärten in Bauland abgefragt; die Bereitschaft dafür war jedoch im Ergebnis
überwiegend
negativ,
sodass
vorgeschlagen
wird,
den
Geltungsbereich
des
Bebauungsplangebietes zunächst in der vorgeschlagenen Form zu belassen. Die städtebaulichen
Planungen (Erschließungsstraße etc.) sollten aber dennoch einer späteren Fortführung der
Bebauung in den weiter nördlich und östlich gelegenen Innenbereich nicht entgegenstehen.
Vor Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird der von einem externen Planungsbüro
zu erstellende Vorentwurf des Bebauungsplanes zur weiteren Beratung vorgelegt.
In Vertretung
(Erner)
Anlagen:
Lageplan
Antrag Kirchengemeinde
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