Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan 162 Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 162 Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 162 Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße;
Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 66 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 70/2011 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.02.2011 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan 162 Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt-Dirmerzheim, Landstraße. Begründung: Für die bisher nicht beplanten, östlich der Landstraße gelegenen innerörtlichen Flurstücke 262, 536 und 537, Flur 3, Gemarkung Dirmerzheim (s. Anlageplan), wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Einfamilienhausbebauung (ca. 10 –12 Wohnungseinheiten) beantragt (s. Antrag Kirchengemeinde)). Die entsprechende Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Daher bestehen gegen die Aufstellung eines vom Antragsteller in Abstimmung mit der Stadt zu erstellenden Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken; die Bebauung größerer Freiflächen in den zentralen Lagen der Ortsteile ist zudem aus stadtplanerischer Sicht einer Bebauung an den Ortsrändern vorzuziehen. Die Verwaltung hat im Vorfeld des jetzt vorgelegten Aufstellungsbeschlusses bezüglich einer städtebaulich sinnvollen Ausweitung des Bebauungsplangebietes bei den betreffenden Eigentümern der nördlich angrenzenden Gartengrundstücke das Interesse einer Umwandlung der rückwärtigen Gärten in Bauland abgefragt; die Bereitschaft dafür war jedoch im Ergebnis überwiegend negativ, sodass vorgeschlagen wird, den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes zunächst in der vorgeschlagenen Form zu belassen. Die städtebaulichen Planungen (Erschließungsstraße etc.) sollten aber dennoch einer späteren Fortführung der Bebauung in den weiter nördlich und östlich gelegenen Innenbereich nicht entgegenstehen. Vor Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird der von einem externen Planungsbüro zu erstellende Vorentwurf des Bebauungsplanes zur weiteren Beratung vorgelegt. In Vertretung (Erner) Anlagen: Lageplan Antrag Kirchengemeinde -2-