Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 66/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.02.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bezüglich Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23, Erftstadt-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr. 23, Erftstadt-Friesheim (s. Anlageplan) nach §13 BauGB zur Ermöglichung der Bebauung
eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus durchzuführen.
Begründung:
Die Eigentümer der Flurstücke 613, 676 und 677 beantragen eine Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 23, Erftstadt-Friesheim, zur Bebauung mit einem freistehenden
Einfamilienhaus (s. Anlageplan).
Die Änderung des seit 1965 rechtskräftigen Bebauungsplans bedingt die Durchführung eines
Verfahrens nach §13 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Bebauung dieses, bisher von einer Baufläche ausgenommene, Grundstücks ist als
„Baulückenschließung“ städtebaulich sinnvoll. Da das Grundstück über den bestehenden
Wendehammer rückwärtig erschlossen werden kann und der zur Bebauung beabsichtigte Bereich
in ausreichendem Abstand (20m) zu den angrenzenden Landesstraßen (L 33 und L 162) liegt, hat
der Landesbetrieb Straßen (StraßenNRW) keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
Daher wird daher vorgeschlagen, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplan
Nr. 23 durchzuführen, wobei insbesondere der ausreichende Lärmschutz durch entsprechende
Festsetzungen gewährleistet sein muss und keine Kosten für die Stadt Erftstadt entstehen.
In Vertretung
(Erner)
Anlagen:
Lageplan
Bürgerantrag