Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anregung bezüglich Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23, Erftstadt-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Anregung bezüglich Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23, Erftstadt-Friesheim)

öffnen download melden Dateigröße: 59 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 66/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.02.2011 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bezüglich Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23, Erftstadt-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 23, Erftstadt-Friesheim (s. Anlageplan) nach §13 BauGB zur Ermöglichung der Bebauung eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus durchzuführen. Begründung: Die Eigentümer der Flurstücke 613, 676 und 677 beantragen eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23, Erftstadt-Friesheim, zur Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus (s. Anlageplan). Die Änderung des seit 1965 rechtskräftigen Bebauungsplans bedingt die Durchführung eines Verfahrens nach §13 Baugesetzbuch (BauGB). Die Bebauung dieses, bisher von einer Baufläche ausgenommene, Grundstücks ist als „Baulückenschließung“ städtebaulich sinnvoll. Da das Grundstück über den bestehenden Wendehammer rückwärtig erschlossen werden kann und der zur Bebauung beabsichtigte Bereich in ausreichendem Abstand (20m) zu den angrenzenden Landesstraßen (L 33 und L 162) liegt, hat der Landesbetrieb Straßen (StraßenNRW) keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Daher wird daher vorgeschlagen, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 23 durchzuführen, wobei insbesondere der ausreichende Lärmschutz durch entsprechende Festsetzungen gewährleistet sein muss und keine Kosten für die Stadt Erftstadt entstehen. In Vertretung (Erner) Anlagen: Lageplan Bürgerantrag