Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
07.02.11, 13:38
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 39/2011
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 25.01.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Termin
Bemerkungen
15.02.2011
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
22.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die außerschulische Nutzung
städtischer Räumlichkeiten und Schulen der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden Einnahmen erwartet.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung städtischer
Räumlichkeiten und Schulen der Stadt Erftstadt mit Wirkung vom 01.05.2011. Gleichzeitig tritt
zum 30.04.2011 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung
städtischer Räumlichkeiten (ohne Sportanlagen) der Stadt Erftstadt außer Kraft.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der aktuellen Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die außerschulische Benutzung städtischer Räumlichkeiten (ohne Sportanlagen) der Stadt
Erftstadt
ergibt
sich
insbesondere
hinsichtlich
der
Reinigungsverantwortlichkeiten
Optimierungsbedarf. Seit Inkrafttreten dieser Satzung müssen die Nutzer die überlassenen
Räumlichkeiten lediglich in ordnungsgemäßem besenreinen Zustand zurücklassen. Eine
komplette Reinigung - auch der Toilettenanlagen und Schankräume – wie bislang üblich, ist nicht
mehr vom Nutzer, sondern aus städtischen Mitteln zu leisten. Dem Entwurf der Gebührensatzung
lag jedoch eine ursprüngliche Kalkulation für die Benutzung der großen Schulaulen von 1.000 €
Gebühren inklusive Reinigung zugrunde. Der darin enthaltene Reinigungskostenanteil beläuft sich
auf 212 €. Nach Beratung in den zuständigen Gremien wurde die Nutzungsgebühr für die großen
Schulaulen in den Jahren 2010 und 2011 auf mindestens 75 € und maximal 250 € sowie ab
01.01.2012 auf mindestens 150 € und maximal 500 € pro Benutzungstag festgelegt. Der
Grundgedanke, Einnahmen auch unter Berücksichtigung nutzungsabhängiger Kosten zu
generieren, wird bei den reinigungsintensiven Veranstaltungen in Schulaulen und Mensen im
Wesentlichen entkräftet.
Städtische Mittel für die zusätzlichen Reinigungskosten der Schulaulen und der Mensen stehen
nicht zur Verfügung. Es wird daher vorgeschlagen, die Reinigungsverantwortlichkeiten
grundsätzlich wieder dem Nutzer zu übertragen.
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten wird weiterhin
vorgeschlagen, die Satzung um die in § 4 definierten Benutzungsgrundsätze zu erweitern.
Im Übrigen wurden im Zuge der Überarbeitung der aktuellen Satzung die Inhalte neu strukturiert
und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die geänderten Passagen sind in Fettdruck
kenntlich gemacht bzw. mit Hinweisen versehen.
In Vertretung
(Erner)
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