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Beschlussvorlage (Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten und Schulen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
07.02.11, 13:38
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten und Schulen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten und Schulen der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 39/2011 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 25.01.2011 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Bemerkungen 15.02.2011 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 22.03.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 23.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten und Schulen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Es werden Einnahmen erwartet. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten und Schulen der Stadt Erftstadt mit Wirkung vom 01.05.2011. Gleichzeitig tritt zum 30.04.2011 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung städtischer Räumlichkeiten (ohne Sportanlagen) der Stadt Erftstadt außer Kraft. Begründung: Im Zusammenhang mit der Umsetzung der aktuellen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung städtischer Räumlichkeiten (ohne Sportanlagen) der Stadt Erftstadt ergibt sich insbesondere hinsichtlich der Reinigungsverantwortlichkeiten Optimierungsbedarf. Seit Inkrafttreten dieser Satzung müssen die Nutzer die überlassenen Räumlichkeiten lediglich in ordnungsgemäßem besenreinen Zustand zurücklassen. Eine komplette Reinigung - auch der Toilettenanlagen und Schankräume – wie bislang üblich, ist nicht mehr vom Nutzer, sondern aus städtischen Mitteln zu leisten. Dem Entwurf der Gebührensatzung lag jedoch eine ursprüngliche Kalkulation für die Benutzung der großen Schulaulen von 1.000 € Gebühren inklusive Reinigung zugrunde. Der darin enthaltene Reinigungskostenanteil beläuft sich auf 212 €. Nach Beratung in den zuständigen Gremien wurde die Nutzungsgebühr für die großen Schulaulen in den Jahren 2010 und 2011 auf mindestens 75 € und maximal 250 € sowie ab 01.01.2012 auf mindestens 150 € und maximal 500 € pro Benutzungstag festgelegt. Der Grundgedanke, Einnahmen auch unter Berücksichtigung nutzungsabhängiger Kosten zu generieren, wird bei den reinigungsintensiven Veranstaltungen in Schulaulen und Mensen im Wesentlichen entkräftet. Städtische Mittel für die zusätzlichen Reinigungskosten der Schulaulen und der Mensen stehen nicht zur Verfügung. Es wird daher vorgeschlagen, die Reinigungsverantwortlichkeiten grundsätzlich wieder dem Nutzer zu übertragen. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten wird weiterhin vorgeschlagen, die Satzung um die in § 4 definierten Benutzungsgrundsätze zu erweitern. Im Übrigen wurden im Zuge der Überarbeitung der aktuellen Satzung die Inhalte neu strukturiert und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die geänderten Passagen sind in Fettdruck kenntlich gemacht bzw. mit Hinweisen versehen. In Vertretung (Erner) -2-