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Anfrage (Anfrage bzgl. Bushaltestellen im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
166 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.03.11, 06:25
Aktualisiert
05.04.11, 06:23
Anfrage (Anfrage bzgl. Bushaltestellen im Stadtgebiet) Anfrage (Anfrage bzgl. Bushaltestellen im Stadtgebiet)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Karolingerstr. 147 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 082 04.03.2011 Ihre Anfrage vom 21.02.2011 Rat Betrifft: F 82/2011 29.03.2011 Anfrage bzgl. Bushaltestellen im Stadtgebiet Sehr geehrter Herr Wegner, Ihre Anfrage zu den Bushaltestellen im Stadtgebiet beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Im Stadtgebiet Erftstadt befinden sich 92 Bushaltestellen. Davon sind 33 Haltestellen ausschließlich Haltestellen für den Schülerverkehr. Diese Haltestellen werden nur von der Linie 974 angefahren. Zu Frage 2: Insgesamt sind 9 Haltestellen barrierefrei, davon 3 ausschließlich einseitig. Zu Frage 3: Es sind 48 Haltestellen mit Wartehallen ausgestattet. In den letzten Jahren wurden 11 Glaswartehallen aus städtischen Mitteln finanziert. Andere Glaswartehallen mit Werbevitrinen wurden durch die Deutsche Plakat Werbung (DPW) errichtet. Diese Vitrinenwerbung ist aus baurechtlichen Gründen genehmigungspflichtig. In diesen gesetzlichen Vorgaben nach Landesbauordnung ist Werbung jedoch ausschließlich an der Stätte der Leistung oder in Gewerbegebieten zulässig, so dass nur noch begrenzte Möglichkeiten bestehen über die DPW Wartehallen zu errichten. Die Blechwartehallen sind die ältesten Wartehallen im Stadtgebiet und stehen größtenteils an Schulbushaltestellen. Von diesen Blechwartehallen wurden einige in der Prioritätenliste (V 586/2009) zur Errichtung neuer Wartehallen aufgeführt, da anstehende Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich sind. Zu Frage 4: Zu einem attraktiven Angebot des ÖPNV zählt neben vielen anderen Aspekten auch die Wartesituation der Fahrgäste an den Haltestellen. Wie oben schon beschrieben, hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren sukzessive die Haltestellensituation verbessert. Als Grundlagen hinsichtlich der Verbesserung wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: > Einstiegshaltestellen mit einer hohen Anzahl von Fahrgästen > Prioritätenliste „Errichtung von Wartehallen im Stadtgebiet“. Die 2. Stufe der Prioritätenliste (V 586/2009) wurde im Ausschuss für öffentlich Ordnung und Verkehr am 09.02.2010 einstimmig beschlossen. Einschränkungen zur Montage von Wartehallen entstehen an Haltestellen, an denen nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. So wurden von Seiten der Verwaltung an verschiedenen Haltestellen Bemühungen unternommen Flächen zu erwerben. Dies hatte leider keinen Erfolg. Zu Frage 5: Grundsätzlich ist die Kommune für die Ausstattung der Haltestellen zuständig. Ausgenommen sind lediglich die Haltestellenstelen sowie die Fahrgastinformationen, die im Zuständigkeitsbereich der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) liegen. Zu Frage 6: Für die Reinigung ist die Stadt Erftstadt zuständig. Dafür wurde zwischen dem Eigenbetrieb Straßen und einer Reinigungsfirma ein Vertrag abgeschlossen, der u.a. auch die Sauberhaltung der Haltestellen an Gehwegen, sowie der Mülleimerentleerung beinhaltet. Die Reinigung der Glasflächen an den werbefinanzierten Wartehallen wird durch die Deutsche Plakat Werbung durchgeführt. Die städtischen Glaswartehallen reinigt eine von der Stadt beauftragte Firma. Zu Frage 7: Reinigung der Haltestellenflächen, wie auch Entleerung der Mülleimer erfolgt einmal wöchentlich. Unterstützt wird die Sauberhaltung durch die städtische Reinigungskolonne. An stark frequentierten Haltestellen, wie „Lechenich Markt“ oder „Erftstadt Bahnhof“ erfolgt die Reinigung und Abfallentsorgung zwei- bis dreimal die Woche. Des Weiteren reagiert die Reinigungskolonne auf konkrete Hinweise von Bürgern. Zu Frage 8: Die Stadt Erftstadt ist für die Verkehrssicherungspflicht an den Haltstellen verantwortlich. Zu Frage 9: Derzeit sind bauliche barrierefreie Maßnahmen durch Beschlüsse des Ausschusses an der Haltestelle „Frenzenstraße“ sowie Haltestelle „Gladbacher Straße“ geplant. Jedoch sind an beiden Haltestellen die Finanzierungen aufgrund der Haushaltslage nicht gesichert. Planungen sind angedacht im gesamten Stadtgebiet einen barrierefreien Ausbau der Haltstellen über Zuschüsse des Landes durchzuführen. Planungsmittel würden dann im Haushalt 2012 eingestellt. Zu Frage 10: Zur Erfüllung der laufenden Unterhaltung an Wartehallen, wie Reparaturen, Malerarbeiten etc. stehen der Stadt 12.600 € zur Verfügung. Des Weiteren fallen für die Flächenreinigung und Entleerung der Mülleimer an den Haltestellen ein Betrag von ca. 60.000 €, sowie 2.200 € für die Glasreinigung an. Da innerhalb der Verwaltung ein neues Konzept für den Winterdienst erarbeitet wird, kann derzeit hierfür die Summe nicht benannt werden. Diese Zahlen sind auf einem zwingend notwendigen Maß reduziert und lassen keinerlei Spielraum für mögliche Einsparungen zu. In Vertretung (Erner) (1. Beigeordneter) -2-