Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
166 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.03.11, 06:25
Aktualisiert
05.04.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Karolingerstr. 147
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
082
04.03.2011
Ihre Anfrage vom 21.02.2011
Rat
Betrifft:
F 82/2011
29.03.2011
Anfrage bzgl. Bushaltestellen im Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Wegner,
Ihre Anfrage zu den Bushaltestellen im Stadtgebiet beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Stadtgebiet Erftstadt befinden sich 92 Bushaltestellen. Davon sind 33 Haltestellen
ausschließlich Haltestellen für den Schülerverkehr. Diese Haltestellen werden nur von der Linie
974 angefahren.
Zu Frage 2:
Insgesamt sind 9 Haltestellen barrierefrei, davon 3 ausschließlich einseitig.
Zu Frage 3:
Es sind 48 Haltestellen mit Wartehallen ausgestattet. In den letzten Jahren wurden 11
Glaswartehallen aus städtischen Mitteln finanziert.
Andere Glaswartehallen mit Werbevitrinen wurden durch die Deutsche Plakat Werbung (DPW)
errichtet. Diese Vitrinenwerbung ist aus baurechtlichen Gründen genehmigungspflichtig. In diesen
gesetzlichen Vorgaben nach Landesbauordnung ist Werbung jedoch ausschließlich an der Stätte
der Leistung oder in Gewerbegebieten zulässig, so dass nur noch begrenzte Möglichkeiten
bestehen über die DPW Wartehallen zu errichten.
Die Blechwartehallen sind die ältesten Wartehallen im Stadtgebiet und stehen größtenteils an
Schulbushaltestellen. Von diesen Blechwartehallen wurden einige in der Prioritätenliste (V
586/2009) zur Errichtung neuer Wartehallen aufgeführt, da anstehende Reparaturen nicht mehr
wirtschaftlich sind.
Zu Frage 4:
Zu einem attraktiven Angebot des ÖPNV zählt neben vielen anderen Aspekten auch die
Wartesituation der Fahrgäste an den Haltestellen. Wie oben schon beschrieben, hat die
Verwaltung in den vergangenen Jahren sukzessive die Haltestellensituation verbessert. Als
Grundlagen hinsichtlich der Verbesserung wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
> Einstiegshaltestellen mit einer hohen Anzahl von Fahrgästen
> Prioritätenliste „Errichtung von Wartehallen im Stadtgebiet“. Die 2. Stufe der Prioritätenliste (V
586/2009) wurde im Ausschuss für öffentlich Ordnung und Verkehr am 09.02.2010 einstimmig
beschlossen.
Einschränkungen zur Montage von Wartehallen entstehen an Haltestellen, an denen nicht
ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. So wurden von Seiten der Verwaltung an
verschiedenen Haltestellen Bemühungen unternommen Flächen zu erwerben. Dies hatte leider
keinen Erfolg.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich ist die Kommune für die Ausstattung der Haltestellen zuständig. Ausgenommen sind
lediglich die Haltestellenstelen sowie die Fahrgastinformationen, die im Zuständigkeitsbereich der
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) liegen.
Zu Frage 6:
Für die Reinigung ist die Stadt Erftstadt zuständig. Dafür wurde zwischen dem Eigenbetrieb
Straßen und einer Reinigungsfirma ein Vertrag abgeschlossen, der u.a. auch die Sauberhaltung
der Haltestellen an Gehwegen, sowie der Mülleimerentleerung beinhaltet. Die Reinigung der
Glasflächen an den werbefinanzierten Wartehallen wird durch die Deutsche Plakat Werbung
durchgeführt. Die städtischen Glaswartehallen reinigt eine von der Stadt beauftragte Firma.
Zu Frage 7:
Reinigung der Haltestellenflächen, wie auch Entleerung der Mülleimer erfolgt einmal wöchentlich.
Unterstützt wird die Sauberhaltung durch die städtische Reinigungskolonne. An stark
frequentierten Haltestellen, wie „Lechenich Markt“ oder „Erftstadt Bahnhof“ erfolgt die Reinigung
und Abfallentsorgung zwei- bis dreimal die Woche. Des Weiteren reagiert die Reinigungskolonne
auf konkrete Hinweise von Bürgern.
Zu Frage 8:
Die Stadt Erftstadt ist für die Verkehrssicherungspflicht an den Haltstellen verantwortlich.
Zu Frage 9:
Derzeit sind bauliche barrierefreie Maßnahmen durch Beschlüsse des Ausschusses an der
Haltestelle „Frenzenstraße“ sowie Haltestelle „Gladbacher Straße“ geplant. Jedoch sind an beiden
Haltestellen die Finanzierungen aufgrund der Haushaltslage nicht gesichert. Planungen sind
angedacht im gesamten Stadtgebiet einen barrierefreien Ausbau der Haltstellen über Zuschüsse
des Landes durchzuführen. Planungsmittel würden dann im Haushalt 2012 eingestellt.
Zu Frage 10:
Zur Erfüllung der laufenden Unterhaltung an Wartehallen, wie Reparaturen, Malerarbeiten etc.
stehen der Stadt 12.600 € zur Verfügung. Des Weiteren fallen für die Flächenreinigung und
Entleerung der Mülleimer an den Haltestellen ein Betrag von ca. 60.000 €, sowie 2.200 € für die
Glasreinigung an. Da innerhalb der Verwaltung ein neues Konzept für den Winterdienst erarbeitet
wird, kann derzeit hierfür die Summe nicht benannt werden.
Diese Zahlen sind auf einem zwingend notwendigen Maß reduziert und lassen keinerlei Spielraum
für mögliche Einsparungen zu.
In Vertretung
(Erner)
(1. Beigeordneter)
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