Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
18.04.11, 11:15
Aktualisiert
18.04.11, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis,
Postfach,
50124 Bergheim
Seite 1 von 2
30.03.2011
Aktenzeichen:
(bei Antwort bitte angeben)
-V- 61.07.09
Eigenbetrieb Straßen
z.Hd. Herrn Coenders
50359 Erftstadt
Direktion Verkehr
Stölting, PHK
Telefon 02234/
211- 3715
Telefax 3509
arno.stoelting
@polizeLnrw.de
Anhörung der Polizei
Sperrung der Durchfahrt für den Schwerlastverkehr in der Bonner Straße
Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2010
Ihre Schreiben vom 02.12.2010 und 21.03.2011
-
Sehr geehrter Herr Coenders,
aus der beigefügten Unfallauswertung der letzten drei Jahre ist erkennbar, dass
von 69 registrierten Unfällen 6 Unfälle unter Beteiligung von LKWs verzeichnet
waren. 5 dieser Unfälle standen im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr.
Beim 6. Unfall wurde ein Verkehrszeichen beschädigt.
Auch kann die subjektiv empfundene erhöhte Gefährdung durch den
Schwerlastverkehr für den Fahrradverkehr im Verhältnis zu vergleichbaren
Straßen im Rhein-Erft-Kreis objektiv nicht nachgewiesen werden.
Die Zuordnung der Fahrzeuge unter dem Begriff "Schwerlastverkehr" erfolgt
normalerweise über das Gesamtgewicht, allerdings existiert derzeit keine
einheitliche Klassifizierung. Je nach Quelle und Erfassungsmethode können
unter dem Begriff Schwerlastverkehr demnach Nutzfahrzeuge ab 2,8 t
zusammengefasst sein, was bei Vergleichen zu erheblichen Abweichungen
führen kann.
Im allgemeinen Sprachgebrauch sind damit Sattel-und Lastzüge gemeint.
Folgt man diesem, müsste Ihre Verkehrszählung, auch unter Berücksichtigung
des ÖPNV differenziert werden.
Im Ergebnis ist aus verkehrspolizeilicher Sicht ein Verbot der Durchfahrt für den
Schwerlastverkehr in der Bonner Straße allein aus Gründen der
Verkehrssicherheit nicht zwingend geboten.
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Dilrener Str. 48 -50
50226 Frechen
Telefon 02233-52-0
Telefax 02233-52-3409
poststelle.rhein-erft-kreis
@polizeLnrw.de
www.polizeLnrw.de/rhein-erftkreis
Öffentliche Verkehrsmittel:
Straßenbahn:
Linie 7
Haltestelle Mühlengasse
Bushaltestelle: An St. Severinl
MOhlenbach
Buslinien 960, 964, 976
Zahlungen an:
Landeskasse Köln
Kto-Nr.: 96560
BLZ: 300 500 00 WestLB AG
IBAN
DE65370000000037001520
sie MARKDEF1370
Der Landrat des
Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde
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Da die Bonner Straße im benannten Streckenabschnitt als Gemeindestraße
eingestuft ist, obliegt die Anordnung des Durchfahrtsverbots Ihrer
Eigenverantwortung.
Ich möchte darauf hinweisen, dass aufgrund der zuvor genannten Gründe
grundsätzlich keine schwerpunktmäßige polizeiliche Überwachung eines
Durchfahrtsverbots erfolgen würde.
Die angebotene Umleitungsstrecke soll nach Ihren Angaben auch über die
Klosterstraße führen. Hier wurde von Ihnen im Rahmen der Verkehrsschau 2010
ein Konfliktpunkt für Fahrradfahrer im Knotenpunkt Bonner Straße /
Klosterstraße dargestellt, der nach Meinung der Teilnehmer mit der Anlage von
Schutzstreifen abgeschwächt werden könnte. Eine Erhöhung des
Schwerlastverkehrs halte ich hier für kontraproduktiv.
Mit freundlichen Grüßen
TmAuftrag
gez. Stölting