Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
29.04.2010
Erstellt
02.06.10, 09:12
Aktualisiert
22.04.11, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 58/2010
Az.:
Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 14.01.2010
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
29.04.2010
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über die Situation der notärztlichen Versorgung in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.04.2010
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzliches
Träger des öffentlichen Rettungsdienstes und des Krankentransportes sind gem. § 6
Rettungsdienstgesetz in NRW die Kreise und kreisfreien Städte.
Gemäß § 6 Abs. 2 RettG sind große kreisangehörige Städte Träger von Rettungswachen, dies
trifft auch für mittlere kreisangehörige Städte wie Erftstadt zu, wenn sie laut
Rettungsdienstbedarfsplan das erforderliche Personal und die notwendigen Rettungsmittel
vorhalten.
Grundlage für die qualitative und quantitative Vorhaltung der erforderlichen Einsatzmittel ist der
Rettungsdienstbedarfsplan, den der Träger, hier der Rhein-Erft-Kreis, in Abstimmung mit den
Kommunen und den Kostenträgern zu erstellen hat.
Regelrettungsdienst
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Regelrettungsdienstes werden im Rhein-Erft-Kreis 15
Standorte, davon acht kombinierte Feuer- und Rettungswachen sowie sieben reine
Rettungswachen unterhalten. Hier werden insgesamt acht Notarzteinsatzfahrzeuge NEF), davon
sieben im 24- und eines im 12-Stunden-Dienst, sowie 15 Rettungswagen (RTW) im 24-StundenDienst und zwei im 12-Stunden-Dienst betrieben.
Weiterhin sind zur Wahrnehmung des öffentlichen Krankentransportes tagsüber an
Wochenarbeitstagen elf Krankentransportfahrzeuge (KTW) im Dienst. Lediglich zwei dieser KTW
decken den Bedarf im gesamten Kreisgebiet nachts und am Wochenende ab.
Zur angemessenen Aufgabenerfüllung und Wahrnehmung der Garantenstellung in Bezug auf die
Notfallrettung und den Krankentransport unterhält die Stadt Erftstadt eine kombinierte Feuer- und
Rettungswache in Liblar, wo ein RTW und ein NEF an 365 Tagen 24 Stunden besetzt sind.
In Lechenich unterhält die Stadt eine Nebenrettungswache, in der, von den Maltesern besetzt, ein
RTW an 365 Tagen 24 Stunden und ein KTW an Wochenarbeitstagen im Zeitraum 6.00 – 19.00
Uhr besetzt ist.
Alle Einsatzmittel sind personell mit den jeweils erforderlichen Mindestqualifikationen besetzt
Die Bestückung aller Rettungsmittel im Rhein-Erft-Kreis erfolgt nach einer kreiseinheitlichen
Vorgabe und befindet sich in einer ständigen Aktualisierung in Bezug auf die neusten
medizinischen Notfallstandards.
Dies führt zu einem sehr hohen Qualitätsniveau der Notfallrettung und des Krankentransportes im
Rhein-Erft-Kreis und somit auch für die Bürgerinnen und Bürger in Erftstadt und alle Personen die
durch den Rettungsdienst versorgt werden.
Notarztdienst
Die notärztliche Versorgung in Erftstadt erfolgt vertragsgemäß durch vom Marienhospital Erftstadt
gestellte Ärzte mit der erforderlichen Qualifikation. An Wochenarbeitstagen erfolgt der Einsatz
tagsüber vom Marienhospital aus, nachts und am Wochenende fährt der Notarzt ab der Wache
Liblar mit dem NEF und einem Rettungsassistenten der Feuerwehr in den Einsatz.
Kreisleitstelle für den Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Der Einsatz aller Rettungsmittel wird durch die Kreisleitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz (LSt FRK) in Kerpen unter Beachtung der schnellstmöglichen Hilfeleistung
disponiert.
Dieser Aspekt führt dazu, dass fehlende Rettungsmittel in Erftstadt durch benachbarte
Einsatzmitttel ersetzt werden, wenn sie in einem anderen Einsatz, durchaus auch in einer anderen
Stadt, gebunden sind.
Derzeit wird bei Neubeschaffung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes vermehrt eine
Technik mit beschafft, die zukünftig sowohl dem Personal in der Leitstelle immer die aktuelle
Position des Fahrzeuges mitteilt, als auch dem Einsatzpersonal im Fahrzeug schon bei der
Einsatzübernahme aktuelle Daten für die Anfahrt zum Einsatzort zur Verfügung stellt. Dies stellt
eine weitere Einsatzoptimierung und Qualitätsverbesserung im Rettungsdienst dar.
Zusätzliche Leistungen
Zur Gewährleitung möglichst kurzer behandlungsfreier Zeiten wird hier in Fällen, in denen durch
den längeren Anfahrtsweg von auswärtigen Einsatzmitteln auch eine
spätere Eintreffzeit beim Patienten zu erwarten ist, das Feuerwehr-Ersteinsatzfahrzeug der
hauptamtlichen Wache in Liblar, das, wie auch die originären Rettungsmittel immer mit
Rettungssanitätern und/oder Rettungsassistenten besetzt ist, als „First Responder“ eingesetzt.
Hierzu führt dieses Fahrzeug eine für ein Feuerwehrfahrzeug erweiterte medizinische Ausstattung,
u.a. ein AED (Laiendefibrillator), ein Beatmungsgerät, ein Pulsoximetriegerät und einen
gleichwertigen Notfallrucksack wie in den Fahrzeugen des Regelrettungsdienstes mit.
Die Alarmierung des „First Responder“ erfolgt automatisiert über den Einsatzleitrechner in der LSt
FRK sobald eine längere Eintreffzeit des Regelrettungsdienstes erkannt wird.
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Marienhospital Erftstadt
Das Marienhospital in Erftstadt ist ein Krankenhaus das die Grundversorgung der Bürgerinnen und
Bürger in Erftstadt und Umgebung zuverlässig sicherstellt.
Es verfügt über insgesamt 124 Planbetten mit folgenden medizinischen Fachrichtungen:
Chirurgie
Innere Medizin
Intensivmedizin
60 Betten
60 Betten
4 Betten
Externe Krankenhäuser
Mit benachbarten Kliniken, insbesondere im Rhein-Erft-Kreis, bestehen Vereinbarungen und
Absprachen bezüglich der medizinischen Standards sowie Behandlungskapazitäten und –
zuständigkeiten. Diese werden allerdings zuständigkeitshalber ausschliesslich durch den RheinErft-Kreis mit Gesundheitsamt und dem Ordnungsamt mit dem dort angesiedelten „ärztlichen
Leiter Rettungsdienst“ bearbeitet.
Einsatzahlen des Rettungsdienstes Erftstadt in der Entwicklung
2000
2005
2009
NEF
1322
1573
2111
RTW Feuerwehr
1325
1657
2088
RTW MHD
512
644
1515
KTW
2426
3757
1721
Um den hohen rettungsdienstlichen Standard für die Bürger im Rhein-Erft-Kreis und natürlich auch
in Erftstadt halten zu können, unterliegen die Gegebenheiten und Entwicklungen einem ständigen
Überprüfungsprozess, der sich dann in aktualisierten Qualitätsstandards und Fortschreibungen
des Rettungsdienstbedarfsplanes niederschlägt.
Derzeit befindet sich ein aktualisierter Rettungsdienstbedarfsplan im Abstimmungsprozess mit den
Aufgabenträgern und den Krankenkassen.
(Dr. Rips)
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