Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
26.11.10, 06:25
Aktualisiert
10.05.11, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 600/2010
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 12.11.2010
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
07.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
22.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
09.05.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Gesamtabschlussrichtlinie für den NKF-Gesamtabschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.11.2010
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Gesamtabschlussrichtlinie für den NKF-Gesamtabschluss der Stadt Erftstadt wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des NKF Einführungsgesetzes NRW (NKFEG NRW) haben
Gemeinden spätestens zum Stichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der
Gemeindeordnung NRW aufzustellen.
Hierzu erforderlich ist die Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie, die dem Rat zur Kenntnis zu
geben ist. Diese Richtlinie beinhaltet die Zusammenfassung aller schriftlichen konzerninternen
Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt. Dabei regelt sie
verbindlich, welche Angaben zur Aufstellung des Gesamtabschlusses von welchem
Aufgabenbereich an welchen Adressaten in welcher Frist und in welcher Form zu liefern sind.
Ziel der Richtlinie ist die handlungsorientierte Umsetzung der Vorgaben des NKF zur Aufstellung
des konsolidierten Gesamtabschlusses sowie die termingerechte Aufstellung des
Gesamtabschlusses einschließlich aller Anlagen.
(Dr. Rips)
-2-