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Beschlussvorlage (Gesamtabschlussrichtlinie für den NKF-Gesamtabschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
26.11.10, 06:25
Aktualisiert
10.05.11, 07:39
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 600/2010 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 12.11.2010 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 07.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Finanz- und Personalausschuss 22.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: 09.05.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Gesamtabschlussrichtlinie für den NKF-Gesamtabschluss Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.11.2010 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Gesamtabschlussrichtlinie für den NKF-Gesamtabschluss der Stadt Erftstadt wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des NKF Einführungsgesetzes NRW (NKFEG NRW) haben Gemeinden spätestens zum Stichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung NRW aufzustellen. Hierzu erforderlich ist die Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie, die dem Rat zur Kenntnis zu geben ist. Diese Richtlinie beinhaltet die Zusammenfassung aller schriftlichen konzerninternen Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt. Dabei regelt sie verbindlich, welche Angaben zur Aufstellung des Gesamtabschlusses von welchem Aufgabenbereich an welchen Adressaten in welcher Frist und in welcher Form zu liefern sind. Ziel der Richtlinie ist die handlungsorientierte Umsetzung der Vorgaben des NKF zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses sowie die termingerechte Aufstellung des Gesamtabschlusses einschließlich aller Anlagen. (Dr. Rips) -2-