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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
13.05.11, 06:21
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 198/2011 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 05.05.2011 gez. Brost Amtsleiter gez. Heil RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 18.05.2011 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 12.05.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten Finanzielle Auswirkungen: Siehe Begründung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Für die unbefristete Einstellung einer/eines Sprachtherapeutin/en mit 39 Wochenstunden zur logopädischen Behandlung der behinderten Kinder in der Kindertagesstätte ErftstadtFriesheim wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 2. Für die unbefristete Einstellung einer/eines Sprachtherapeutin/en mit 39 Wochenstunden zur logopädischen Behandlung der behinderten Kinder in der Kindertagesstätte Erftstadt-Liblar, Theodor-Heuss-Straße wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. 3. Für die unbefristete Einstellung eines/einer Erziehers/Erzieherin in der städtischen Kindertagesstäte Erftstadt-Borr (21 Wochenstunden) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: 1. Die sprachtherapeutische Behandlung der zehn behinderten Kinder ist Voraussetzung der integrativen Kindertagesstättenbetreuung-Betreuung. Das Landesjugendamt hat hierfür wöchentlich 39 Therapiestunden zur Verfügung gestellt. Die Personalkosten werden zu 100% vom Landesjugendamt übernommen. Die Sprachtherapie wurde bis zum 31.12.210 von einer Praxis durchgeführt. Der zukünftig geforderte Stundensatz in Höhe von 32,-- € wird vom Landesjugendamt nicht mitgetragen. Das Landesjugendamt finanziert höchstens 23,29 €/Std. Die Fachberatung des Landesjugendamtes empfiehlt, für die logopädische Behandlung, wie in den übrigen städt. integrativen Kindergartengruppen praktiziert, eine Sprachtherapie als Festanstellung zu installieren. Der integrative Ansatz erfordert eine Einbindung der Therapeuten in den Gruppenalltag. Die Personalkosten für diese Stelle belaufen sich auf jährlich: 43.000€ 2. Die bisher in der Einrichtung tätige Sprachtherapeutin hat nach einer internen Ausschreibung die stellvertretende Leitung der Kindertagesstätte übernommen, der Aufgabenbereich muss aus den unter Nr. 1 genannten Gründen auch in dieser Einrichtung wieder besetzt werden. Die Personalkosten für diese Stelle belaufen sich ebenfalls auf jährlich: 43.000€ 3. Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat das Arbeitsverhältnis gekündigt und ist zu einem anderen Träger gewechselt. Es handelt sich um eine eingruppige Einrichtung; die Nachbesetzung der Stelle ist unabweisbar, um den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können. Die Personalkosten für diese Stelle belaufen sich ebenfalls auf jährlich: 30.000€ (Dr. Rips) -2-