Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
13.05.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 198/2011
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 05.05.2011
gez. Brost
Amtsleiter
gez. Heil
RPA
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
18.05.2011
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
12.05.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Begründung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Für die unbefristete Einstellung einer/eines Sprachtherapeutin/en mit 39 Wochenstunden zur
logopädischen Behandlung der behinderten Kinder in der Kindertagesstätte ErftstadtFriesheim wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
2. Für die unbefristete Einstellung einer/eines Sprachtherapeutin/en mit 39 Wochenstunden zur
logopädischen Behandlung der behinderten Kinder in der Kindertagesstätte Erftstadt-Liblar,
Theodor-Heuss-Straße wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
3. Für die unbefristete Einstellung eines/einer Erziehers/Erzieherin in der städtischen
Kindertagesstäte Erftstadt-Borr (21 Wochenstunden) wird die Ausnahme vom
Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
1. Die sprachtherapeutische Behandlung der zehn behinderten Kinder ist Voraussetzung der
integrativen Kindertagesstättenbetreuung-Betreuung. Das Landesjugendamt hat hierfür
wöchentlich 39 Therapiestunden zur Verfügung gestellt. Die Personalkosten werden zu 100%
vom Landesjugendamt übernommen.
Die Sprachtherapie wurde bis zum 31.12.210 von einer Praxis durchgeführt. Der zukünftig
geforderte Stundensatz in Höhe von 32,-- € wird vom Landesjugendamt nicht mitgetragen.
Das Landesjugendamt finanziert höchstens 23,29 €/Std.
Die Fachberatung des Landesjugendamtes empfiehlt, für die logopädische Behandlung, wie in
den übrigen städt. integrativen Kindergartengruppen praktiziert, eine Sprachtherapie als
Festanstellung zu installieren. Der integrative Ansatz erfordert eine Einbindung der
Therapeuten in den Gruppenalltag.
Die Personalkosten für diese Stelle belaufen sich auf jährlich: 43.000€
2. Die bisher in der Einrichtung tätige Sprachtherapeutin hat nach einer internen Ausschreibung
die stellvertretende Leitung der Kindertagesstätte übernommen, der Aufgabenbereich muss
aus den unter Nr. 1 genannten Gründen auch in dieser Einrichtung wieder besetzt werden.
Die Personalkosten für diese Stelle belaufen sich ebenfalls auf jährlich: 43.000€
3. Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat das Arbeitsverhältnis gekündigt und ist zu einem
anderen Träger gewechselt. Es handelt sich um eine eingruppige Einrichtung; die
Nachbesetzung der Stelle ist unabweisbar, um den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können.
Die Personalkosten für diese Stelle belaufen sich ebenfalls auf jährlich: 30.000€
(Dr. Rips)
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