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Beschlussvorlage (Errichtung eines Streusalzsilos auf dem Grundstück des Bauhofs, E-Lechenich, Kölner Ring; Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
23.06.11, 06:20
Beschlussvorlage (Errichtung eines Streusalzsilos auf dem Grundstück des Bauhofs, E-Lechenich, Kölner Ring;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB) Beschlussvorlage (Errichtung eines Streusalzsilos auf dem Grundstück des Bauhofs, E-Lechenich, Kölner Ring;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 266/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61, 63 Datum: 14.06.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 06.07.2011 BM / Dezernent 22.06.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Errichtung eines Streusalzsilos auf dem Grundstück des Bauhofs, E-Lechenich, Kölner Ring; Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zu dem Vorhaben: Errichtung eines Streusalzsilos als Hochsilo, E.-Lechenich, Kölner Ring, 174a (Bauhof), wird das Einvernehmen gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch erteilt. Begründung: Der Eigenbetrieb Straßen hat bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag zur Errichtung eines Streusalzsilos als Hochsilo für das Grundstück des Bauhofs am Kölner Ring in Erftstadt-Lechenich gestellt (s. Anlage 1). Das Silo soll mit einem Durchmesser von ca. 4,00 m und einer Gesamthöhe von ca. 20,00 m (unterfahrbar zur schnellen Beladung der Streufahrzeuge) der Erweiterung der Lagerkapazitäten am vorgesehenen Standort dienen, da bei extremen Witterungsverhältnissen mit dem derzeitigen Fassungsvermögen der vorhandenen Silos kein ausreichender Winterdienst gewährleistet werden kann. In der Anlage 2 sind zum Vergleich und zur Verdeutlichung der Höhe des Silos die Ansichten einiger Gebäude in Erftstadt dargestellt. Der Bauhof liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4, welcher für das Grundstück Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung (Kläranlage) festsetzt. Für die Errichtung des beantragten Hochsilos ist somit eine Befreiung gemäß § 31 Baugesetzbuch erforderlich. Eine Befreiung kann erteilt werden, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Über die Zulässigkeit des Vorhabens bzw. die Erteilung einer Befreiung wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Da das Vorhaben dem Wohl der Allgemeinheit (Sicherstellung des Winterdienstes) dient, ein ausreichender Abstand zur Nachbarbebauung vorhanden ist und z.Zt. in Erftstadt keine Standortalternativen vorhanden sind, liegen aus Sicht der Verwaltung die Gründe für eine Befreiung vor. Daher wird der vorliegende Bauantrag dem zuständigen Fachausschuss zum Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch vorgelegt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mittelfristig von den Stadtwerken eine Verlagerung der beiden Betriebsstätten (Michael-Schiffer-Weg und Kölner Ring/Bauhof) in den Wirtschaftspark angestrebt wird, sodass auch das Hochsilo dann seinen Standort wechselt. (Dr. Rips) -2-