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Beschlussvorlage (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 187/2011 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 02.05.2011 gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 19.07.2011 BM / Dezernent 03.05.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 wird geändert. Begründung: Die AHAG Lechenich e.V., vertreten durch Herrn Marschalleck, hat am 11.04.2011 den Antrag gestellt, anstelle des 2 Wochen vor Ostern in der Verordnung terminierten verkaufsoffenen Sonntages, am Sonntag, 10.07.2011, oder am Sonntag, 29.05.2011, einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Lechenich zu terminieren. Herr Marschalleck hat dazu am 19.04.2011 angerufen und mitgeteilt, dass seitens der Händler, Sonntag, 29.05.2011, favorisiert wird. Am 29.05.2011 findet zeitgleich das Promenadenfest der LNZ statt. Der Termin, 2 Wochen vor Ostern, ist ausgefallen, so dass die zulässige Höchstzahl von 4 verkaufsoffenen Sonntagen pro Stadtteil/ Jahr nicht überschritten wird. Wie die AHAG in ihrem Antrag avisiert, soll im Jahre 2012 der verkaufsoffene Sonntag dann wieder 2 Wochen vor Ostern stattfinden. Hier wäre dann ein erneuter Antrag und eine erneute Änderung der Verordnung erforderlich. Dies wird H. Marschalleck mitgeteilt. Die bisherige Fassung des § 1, Buchstabe b der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt lautet: … b: Im Stadtteil Lechenich Zwei Wochen vor Ostern in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr An Fronleichnam in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am zweiten Sonntag im September in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am dritten Adventssonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Die neue Fassung des § 1, Buchstabe b der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt lautet: b: Im Stadtteil Lechenich Am letzten Sonntag im Mai in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: Promenadenfest) An Fronleichnam in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am zweiten Sonntag im September in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr Am dritten Adventssonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr i.V. (Erner) -2-