Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 187/2011
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 02.05.2011
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
19.07.2011
BM / Dezernent
03.05.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt
Erftstadt vom 08.05.2008 wird geändert.
Begründung:
Die AHAG Lechenich e.V., vertreten durch Herrn Marschalleck, hat am 11.04.2011 den Antrag
gestellt, anstelle des 2 Wochen vor Ostern in der Verordnung terminierten verkaufsoffenen
Sonntages, am Sonntag, 10.07.2011, oder am Sonntag, 29.05.2011, einen verkaufsoffenen
Sonntag im Stadtteil Lechenich zu terminieren. Herr Marschalleck hat dazu am 19.04.2011
angerufen und mitgeteilt, dass seitens der Händler, Sonntag, 29.05.2011, favorisiert wird. Am
29.05.2011 findet zeitgleich das Promenadenfest der LNZ statt. Der Termin, 2 Wochen vor
Ostern, ist ausgefallen, so dass die zulässige Höchstzahl von 4 verkaufsoffenen Sonntagen pro
Stadtteil/ Jahr nicht überschritten wird.
Wie die AHAG in ihrem Antrag avisiert, soll im Jahre 2012 der verkaufsoffene Sonntag dann
wieder 2 Wochen vor Ostern stattfinden. Hier wäre dann ein erneuter Antrag und eine erneute
Änderung
der
Verordnung
erforderlich.
Dies
wird
H.
Marschalleck
mitgeteilt.
Die bisherige Fassung des § 1, Buchstabe b der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt lautet:
…
b: Im Stadtteil Lechenich
Zwei Wochen vor Ostern in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
An Fronleichnam in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am zweiten Sonntag im September in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am dritten Adventssonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Die neue Fassung des § 1, Buchstabe b der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt lautet:
b: Im Stadtteil Lechenich
Am letzten Sonntag im Mai in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr (Anmerkung: Promenadenfest)
An Fronleichnam in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am zweiten Sonntag im September in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
Am dritten Adventssonntag in der Zeit von 13 Uhr – 18 Uhr
i.V.
(Erner)
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