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Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Dringlichkeitsentscheidung (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 188/2011 Amt: 32 Az.: Datum: 02.05.2011 gez. Mandt 06.05.2011 Amtsleiter RPA Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.07.2011 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Bemerkungen beschließend Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 187/2011 wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 muss im Wege der Dringlichkeit geändert werden, da die AHAG Lechenich e.V. einen verkaufsoffenen Sonntag für den 29.05.2011 beantragt hat und die nächste Ratssitzung erst am 19.07.2011 terminiert ist. Würde man die Entscheidung erst in dieser Ratssitzung treffen, so könnte der verkaufsoffene Sonntag nicht mehr realisiert werden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 188/2011 wird zugestimmt. Erftstadt, den 02.05.2011 (Dr. Rips) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter