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Anfrage (Anfrage bzgl. Wegfall/Ausfall des katholischen Religionsunterrichtes an den Schulen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
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. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Schulverwaltungsamt Holzdamm 10 Frau Gerlach 0 22 35 / 409-318 Amtsleiter Datum 16.05.2011 Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 09.05.2011 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen BM / Dezernent F 217/2011 19.07.2011 Anfrage bzgl. Wegfall/Ausfall des katholischen Religionsunterrichtes an den Schulen in Erftstadt Sehr geehrter Herr Kirchharz, die Zuständigkeiten des kommunalen Schulträgers sind auf die sog. äußeren Schulangelegenheiten beschränkt. Dies umfasst vor allem die Verpflichtung zur Errichtung und Unterhaltung von Schulgebäuden, zur Ausstattung mit Sachmitteln und Lehr- und Lernmitteln sowie des Vorhaltens von Verwaltungspersonal. Im Unterschied dazu sind die sog. inneren Schulangelegenheiten der staatlichen Schulaufsicht übertragen. Dazu gehören insbesondere die Bildungs- und Erziehungsarbeit an den Schulen sowie die Obliegenheiten hinsichtlich des pädagogischen Personals (Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Erzieher). Aufgrund dieser klaren Aufteilung ist es mir nicht möglich jede Ihrer Fragen umfassend zu beantworten. Zu 1. Die Schulen melden die entsprechenden Daten an die Bezirksregierung Köln; entsprechende Informationen darüber liegen hier nicht vor. Zu 2. Die diesbezügliche Korrespondenz wird ausschließlich zwischen den betroffenen Schulen und der Bezirksregierung Köln geführt. Zu 3. Im konkreten, das Ville-Gymnasium betreffenden Fall, hat das Erzbistum weder vor- noch nachher mit der Schule oder dem Schulverwaltungsamt Kontakt aufgenommen. Dies ist bzgl. des Schulverwaltungsamtes auch weder üblich noch vorgesehen. Auf Initiative des Schulleiters des Ville-Gymnasiums, Herr Dr. Hammes-Therre, findet am 16.05.2011 ein nicht-öffentliches Gespräch in dieser Angelegenheit mit Vertretern des Generalvikariats statt. Zu 4. Die weiterführenden Schulen sind durch die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung an die Erteilung des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts gebunden. Wenn möglich, wird für Religionsabmelder und Nicht-Angehörige dieser beiden Konfessionen praktische Philosophie angeboten. Ansonsten wird für diese Schülerinnen und Schüler kein Unterricht angeboten; es erfolgt lediglich eine Beaufsichtigung. Zu 5. Der Bürgermeister und die Stadt Erftstadt als Schulträger haben praktisch keine Möglichkeit, einen evtl. bestehenden Fehlbedarf an katholischen Religionslehrern zu minimieren. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Erner) -2-