Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Schulverwaltungsamt
Holzdamm 10
Frau Gerlach
0 22 35 / 409-318
Amtsleiter
Datum
16.05.2011
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 09.05.2011
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
BM / Dezernent
F 217/2011
19.07.2011
Anfrage bzgl. Wegfall/Ausfall des katholischen Religionsunterrichtes an den
Schulen in Erftstadt
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
die Zuständigkeiten des kommunalen Schulträgers sind auf die sog. äußeren
Schulangelegenheiten beschränkt. Dies umfasst vor allem die Verpflichtung zur Errichtung und
Unterhaltung von Schulgebäuden, zur Ausstattung mit Sachmitteln und Lehr- und Lernmitteln
sowie des Vorhaltens von Verwaltungspersonal.
Im Unterschied dazu sind die sog. inneren Schulangelegenheiten der staatlichen Schulaufsicht
übertragen. Dazu gehören insbesondere die Bildungs- und Erziehungsarbeit an den Schulen
sowie die Obliegenheiten hinsichtlich des pädagogischen Personals (Lehrkräfte,
Sozialpädagogen, Erzieher).
Aufgrund dieser klaren Aufteilung ist es mir nicht möglich jede Ihrer Fragen umfassend zu
beantworten.
Zu 1. Die Schulen melden die entsprechenden Daten an die Bezirksregierung Köln;
entsprechende Informationen darüber liegen hier nicht vor.
Zu 2. Die diesbezügliche Korrespondenz wird ausschließlich zwischen den betroffenen Schulen
und der Bezirksregierung Köln geführt.
Zu 3. Im konkreten, das Ville-Gymnasium betreffenden Fall, hat das Erzbistum weder vor- noch
nachher mit der Schule oder dem Schulverwaltungsamt Kontakt aufgenommen. Dies ist bzgl. des
Schulverwaltungsamtes auch weder üblich noch vorgesehen. Auf Initiative des Schulleiters des
Ville-Gymnasiums, Herr Dr. Hammes-Therre, findet am 16.05.2011 ein nicht-öffentliches
Gespräch in dieser Angelegenheit mit Vertretern des Generalvikariats statt.
Zu 4. Die weiterführenden Schulen sind durch die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung an
die Erteilung des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts gebunden. Wenn möglich,
wird für Religionsabmelder und Nicht-Angehörige dieser beiden Konfessionen praktische
Philosophie angeboten. Ansonsten wird für diese Schülerinnen und Schüler kein Unterricht
angeboten; es erfolgt lediglich eine Beaufsichtigung.
Zu 5. Der Bürgermeister und die Stadt Erftstadt als Schulträger haben praktisch keine Möglichkeit,
einen evtl. bestehenden Fehlbedarf an katholischen Religionslehrern zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Erner)
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