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Antrag (Antrag bzgl. der Umsetzung des Einzelhandelgutachtens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
10.03.11, 06:26
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Antrag (Antrag bzgl. der Umsetzung des Einzelhandelgutachtens) Antrag (Antrag bzgl. der Umsetzung des Einzelhandelgutachtens)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 23/2011 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 14.01.2011 gez. Wirtz 07.07.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.03.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 23.03.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 25.05.2011 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 06.07.2011 vorberatend Rat 19.07.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. der Umsetzung des Einzelhandelgutachtens Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu den von Ihnen genannten Fragen möchte ich mich wie folgt äußern: zu 1: Bzgl. der Ansiedelung von nicht-zentrenschädlichem Einzelhandel sowie der Reservierung von Flächen im WirtschaftsPark für selbigen verweise ich auf die Vorlage V 93/2011 aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung sowie Ausschuss für Wirtschaftsförderung/Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft. zu 2.: Die am Ortsausgang von Köttingen in Richtung Kierdorf im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen stellen aus gutachterlicher Sicht (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt, Seiten 122 - 123) keinen idealen Standort für die Ansiedelung eines Vollsortimenters dar. Es wird im Konzept davon ausgegangen, dass dieser Standort die verkehrliche Belastung auf der Landstraße 163 weiter verschärft. Trotz der GE-Ausweisung stellen diese Flächen einen planungsrechtlichen Problembereich dar. Die Nahversorgung des Ortsteils Köttingen wird bei der Realisierung dieses Standortes nur unwesentlich verbessert. Sofern der vom Gutachter vorgeschlagene Standort am nördlichen Ortsrand von Kierdorf bzw. unmittelbar nördlich der L 495 nicht umgesetzt werden kann, sollte eine erneute Prüfung des Standortes eingeleitet werden. zu 3.: Dieser deckt sich mit den Empfehlungen des Gutachters (vgl. Seite 120, Absatz vier des Konzeptes). Mit dem Betreiber des Marktes habe ich bereits Gespräche geführt. Das Unternehmen ist bereit, einen langfristigen Mietvertrag mit dem Eigentümer abzuschließen, wenn auf die Ansiedlung eines Discounters am südlichen Ortsrand verzichtet wird. zu 4.: Mit den Grundstückseigentümern im Bereich der Herriger Straße in Lechenich werde ich zwecks Ansiedelung eines Vollsortimenters zeitnah Gespräche aufnehmen. Parallel dazu wird daran gearbeitet, die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. In diesem Zuge führe ich ebenso erste Gespräche mit potentiellen Investoren und Projektentwicklern. zu 5.: Mit dem Bebauungsplan Nr. 40 a Erftstadt - Lechenich/Steinstraße der Stadt Erftstadt liegt für diesen Bereich eine gültige und somit rechtskräftige Bauleitplanung vor. zu 6.: Ich teile den Vorschlag, die Situation bzgl. der vorherrschenden Ladenstrukturen an der Bonner Straße bzw. im Innenstadtbereich von Lechenich über gemeinsame Aktivitäten und das Schaffen eines breiten Konsenses deutlich zu stärken und somit die Attraktivität weiter zu verbessern. Mit der in der AHAG organisierten Einzelhändlerschaft und deren hervorragendem Netzwerk haben wir einen guten Partner vor Ort. Mit der Teilnahme der Wirtschaftsförderung an den monatlichen Vorstandssitzungen ist aus meiner Sicht eine gute Verknüpfung auf inhaltlicher und personeller Ebene gewährleistet. Für die Klärung von speziellen Fragen oder die Einbindung in laufende Projekte stehen die übrigen Mitarbeiter der Verwaltung dann ebenfalls jederzeit gerne zur Verfügung. Somit halte ich einen großen Arbeitskreis für nicht zielführend. Zudem gilt es zu beachten, dass es, wie bei allen Standortentscheidungen, ein hohes Maß an Verschwiegenheit zu bewahren gilt. Sensible Geschäftsdaten und Unternehmensstrategien werden nicht in großen Arbeitskreisen und mit Köpfen des öffentlichen Lebens diskutiert, sondern vielmehr in intimer Runde zwischen den dann jeweils handelnden Personen. zu 7.: Der Handlungsspielraum bzgl. der kleinen Nahversorgungsstrukturen in Erp und in Friesheim hängt weniger vom kaufmännischen Geschick der jeweiligen Betreiber, wohl aber von den strukturellen und strategischen Entscheidungen des EDEKA – Konzerns ab. Wissend um die Bedeutung dieser Nahversorger, wird die Wirtschaftsförderung zeitnah das Gespräch mit dem EDEKA - Konzern suchen und führen. Der Gutachter hat hier zugesagt, die entsprechenden Kontakte zu vermitteln. (Dr. Rips) -2-