Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
10.03.11, 06:26
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 23/2011
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 14.01.2011
gez. Wirtz
07.07.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
25.05.2011
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung
06.07.2011
vorberatend
Rat
19.07.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. der Umsetzung des Einzelhandelgutachtens
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu den von Ihnen genannten Fragen möchte ich mich wie folgt äußern:
zu 1:
Bzgl. der Ansiedelung von nicht-zentrenschädlichem Einzelhandel sowie der Reservierung
von Flächen im WirtschaftsPark für selbigen verweise ich auf die Vorlage V 93/2011 aus
dem Ausschuss für Stadtentwicklung sowie Ausschuss für Wirtschaftsförderung/Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft.
zu 2.: Die am Ortsausgang von Köttingen in Richtung Kierdorf im Flächennutzungsplan
ausgewiesenen Gewerbeflächen stellen aus gutachterlicher Sicht (vgl. Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt, Seiten 122 - 123) keinen idealen Standort für die
Ansiedelung eines Vollsortimenters dar. Es wird im Konzept davon ausgegangen, dass
dieser Standort die verkehrliche Belastung auf der Landstraße 163 weiter verschärft. Trotz
der GE-Ausweisung stellen diese Flächen einen planungsrechtlichen Problembereich dar.
Die Nahversorgung des Ortsteils Köttingen wird bei der Realisierung dieses Standortes nur
unwesentlich verbessert. Sofern der vom Gutachter vorgeschlagene Standort am
nördlichen Ortsrand von Kierdorf bzw. unmittelbar nördlich der L 495 nicht umgesetzt
werden kann, sollte eine erneute Prüfung des Standortes eingeleitet werden.
zu 3.: Dieser deckt sich mit den Empfehlungen des Gutachters (vgl. Seite 120, Absatz vier des
Konzeptes). Mit dem Betreiber des Marktes habe ich bereits Gespräche geführt. Das
Unternehmen ist bereit, einen langfristigen Mietvertrag mit dem Eigentümer abzuschließen,
wenn auf die Ansiedlung eines Discounters am südlichen Ortsrand verzichtet wird.
zu 4.: Mit den Grundstückseigentümern im Bereich der Herriger Straße in Lechenich werde ich
zwecks Ansiedelung eines Vollsortimenters zeitnah Gespräche aufnehmen. Parallel dazu
wird daran gearbeitet, die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
In diesem Zuge führe ich ebenso erste Gespräche mit potentiellen Investoren und
Projektentwicklern.
zu 5.: Mit dem Bebauungsplan Nr. 40 a Erftstadt - Lechenich/Steinstraße der Stadt Erftstadt liegt
für diesen Bereich eine gültige und somit rechtskräftige Bauleitplanung vor.
zu 6.: Ich teile den Vorschlag, die Situation bzgl. der vorherrschenden Ladenstrukturen an der
Bonner Straße bzw. im Innenstadtbereich von Lechenich über gemeinsame Aktivitäten und
das Schaffen eines breiten Konsenses deutlich zu stärken und somit die Attraktivität weiter
zu verbessern. Mit der in der AHAG organisierten Einzelhändlerschaft und deren
hervorragendem Netzwerk haben wir einen guten Partner vor Ort. Mit der Teilnahme der
Wirtschaftsförderung an den monatlichen Vorstandssitzungen ist aus meiner Sicht eine
gute Verknüpfung auf inhaltlicher und personeller Ebene gewährleistet. Für die Klärung von
speziellen Fragen oder die Einbindung in laufende Projekte stehen die übrigen Mitarbeiter
der Verwaltung dann ebenfalls jederzeit gerne zur Verfügung.
Somit halte ich einen großen Arbeitskreis für nicht zielführend. Zudem gilt es zu beachten,
dass es, wie bei allen Standortentscheidungen, ein hohes Maß an Verschwiegenheit zu
bewahren gilt. Sensible Geschäftsdaten und Unternehmensstrategien werden nicht in
großen Arbeitskreisen und mit Köpfen des öffentlichen Lebens diskutiert, sondern vielmehr
in intimer Runde zwischen den dann jeweils handelnden Personen.
zu 7.: Der Handlungsspielraum bzgl. der kleinen Nahversorgungsstrukturen in Erp und in
Friesheim hängt weniger vom kaufmännischen Geschick der jeweiligen Betreiber, wohl
aber von den strukturellen und strategischen Entscheidungen des EDEKA – Konzerns ab.
Wissend um die Bedeutung dieser Nahversorger, wird die Wirtschaftsförderung zeitnah
das Gespräch mit dem EDEKA - Konzern suchen und führen. Der Gutachter hat hier
zugesagt, die entsprechenden Kontakte zu vermitteln.
(Dr. Rips)
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