Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu V 186/2011
06.07.2011
Im Rahmen der Beratung der o. g. Vorlage wünschte die SPD im Finanzausschuss am
05.07.2011 eine Erläuterung hinsichtlich der durch die Beschlussfassung entstehenden
Mindereinnahmen in der VHS und der Musikschule.
Folgt der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung entstehen der VHS keine
Mindereinnahmen, da für Empfänger/innen von Leistungen nbch dem SGB XII oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz, die an einem Integrationskurs oder einer vergleichbaren
Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, im Bedarfsfall das Amt für Jugend, Familie und
Soziales der Stadt Erftstadt den entstehenden Kostenbeitrag übernimmt.
Der Musikschule und der OGATA entstehen Mindereinnahmen, die sich aber haushaltsneutral
gestalten. In der Musikschule sind dies jährlich höchstens 4.500,- €, in der OGATA 5.000,- €.
Um die von der SPD gewünschte Transparenz insbesondere für die Musikschule zu erreichen,
könnte der Beschluss um folgenden Passus erweitert werden:
6. Die Mindereinnahmen, die durch die Teilnahme bildungs- und teilhabeberechtigter Kinder
entstehen, sind jährlich jeweils zu den Haushaltsplanberatungen darzustellen.
Alternativ könnte auch eine mit wenig Verwaltungsaufwand verbundene Erstattungsregelung
beschlossen werden:
6. Die Mindereinnahmen, die durch die Teilnahme bildungs- und teilhabeberechtigter Kinder
entstehen, sind der Musikschule einmal jährlich vom Amt für Jugend, Familie und Soziales zu
erstatten.