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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
08.07.11, 06:22
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu V 186/2011 06.07.2011 Im Rahmen der Beratung der o. g. Vorlage wünschte die SPD im Finanzausschuss am 05.07.2011 eine Erläuterung hinsichtlich der durch die Beschlussfassung entstehenden Mindereinnahmen in der VHS und der Musikschule. Folgt der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung entstehen der VHS keine Mindereinnahmen, da für Empfänger/innen von Leistungen nbch dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, die an einem Integrationskurs oder einer vergleichbaren Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, im Bedarfsfall das Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt den entstehenden Kostenbeitrag übernimmt. Der Musikschule und der OGATA entstehen Mindereinnahmen, die sich aber haushaltsneutral gestalten. In der Musikschule sind dies jährlich höchstens 4.500,- €, in der OGATA 5.000,- €. Um die von der SPD gewünschte Transparenz insbesondere für die Musikschule zu erreichen, könnte der Beschluss um folgenden Passus erweitert werden: 6. Die Mindereinnahmen, die durch die Teilnahme bildungs- und teilhabeberechtigter Kinder entstehen, sind jährlich jeweils zu den Haushaltsplanberatungen darzustellen. Alternativ könnte auch eine mit wenig Verwaltungsaufwand verbundene Erstattungsregelung beschlossen werden: 6. Die Mindereinnahmen, die durch die Teilnahme bildungs- und teilhabeberechtigter Kinder entstehen, sind der Musikschule einmal jährlich vom Amt für Jugend, Familie und Soziales zu erstatten.