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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
245 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
11.06.11, 06:21
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu V 186/2011 24.05.2011 Im Rahmen der Beratung der o. g. Vorlage wünschte der Sozialausschuss einen konkreten Beschlussvorschlag für die weiteren Beratungen im Finanzausschuss am 05.07.2011, um bildungs- und teilhabeberechtigten Kindern in der Musikschule und Teilnehmer/innen von Integrationsmaßnahmen in der VHS weiterhin eine Ermäßigung zu sichern. Der Beschluss des Sozialausschusses lautet: 1. Die Leistungen der Erftstadt-Card werden nur noch bis zum 31.07.2011 gezahlt. 2. Mit dem 01.08.2011 werden die Leistungen ausgesetzt. 3. Nach 9 Monaten wird dem Fachausschuss ein Erfahrungsbericht dessen wird eine endgültige Entscheidung gefällt. 4. Die Satzungen der OGATA und der Musikschule werden dergestalt geändert, dass bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche eine Ermäßigung in der bisherigen Form erhalten. 5. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie die Teilnahme von Migranten an den Deutschkursen der VHS auf der Basis der bisherigen finanziellen Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. vorgelegt. Die Punkte 4 und 5 werden bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses erledigt. Auf Grund am 05.07.2011 Einstimmig, 0 Enthaltung(en). Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die entsprechenden Rates wie folgt zu ändern: 1. Die Gebührensatzung (1) Satzungen mit Beschluss des der VHS wird in § 2, Abs. 1 und 2 wie folgt neu gefasst: Die Gebühr für Kurse, Arbeitsgemeinschaften Antrag um 50 % ermäßigt für: oder Einzelveranstaltungen wird auf a) Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Studierende mit Ausnahme von Gasthörer/innen und Teilnehmer/innen an Fern- oder Seniorenstudien; b) Arbeitslose; c) Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis; d) Empfänger/innen von Leistungen nach SGB 11, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz; e) Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes; f) Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr; g) Junge Menschen, die als au pair arbeiten; h) Personen, die eine Bildungsprämie oder einen Bildungscheck vorlegen. (2) Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, die an einem Integrationskurs oder einer vergleichbaren 1 Familie und Soziales der Stadt Erftstadt richten, um die verbleibenden 50 % ermäßigt zu bekommen. Die entsprechende Kostenübernahme für den Kursbesuch erfolgt in diesem Fall durch diese Stelle. 2. Die Musikschulgebührensatzung wird in § 4 wie folgt neu gefasst: Eine Gebührenermäßigung und ein Gebührenerlass richten sich nach den z. Zt. gültigen allgemeinen Grundsätzen der Abgabenordnung. Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden für bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche auf Antrag um 50 % ermäßigt. Ebenso haben diese Kinder und Jugendlichen freien Eintritt bei allen Veranstaltungen. 3. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird in § 4, Abs. 3 wie folgt neu gefasst: Eltern bildungs- und teilhabe berechtigter Kinder zahlen die Hälfte. Darüber hinaus kann in begründeten Einzelfällen der Beitrag durch das Amt für Jugend, Familie und Soziales übernommen werden. Da Satzungsänderungen an strenge Formalien gebunden sind, werden diese in Einzelvorlagen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Weil die entsprechenden Fachausschüsse nicht mehr beteiligt werden können, wird die Satzungsänderung im Hauptausschuss vorberaten. e ~ ~ ~ e TI •... in I Q) .c o !/J 0) c ::::I i.iJ "'0 Q) "'0 o e .. ~e ro .•..• .cO) ~22 C) C :::l In In co LL CI) :::l CI) C e :ro .-Q) E ••.• E Q) Q)~ ~o ;t:::0 Q)I.O €E «:::l ~~••.• Q) !/J .•.•• •...e ::::1« ~ ....::::I :::;ro •••• "'0 •... i: .~ :::::1 e .oQ) Q)O) (!)e :::l .•... ._Q)-ro o Ci) ---..- - - N I e ~ ~ ~ e i.iJ •... Q) "'0 o e ~ .c •... (.)!/J •••• :::::1 e·03 .2> ~~ O)E 2Q5 ·03 ~ .00 •... 0 «1.0 ~g> Q) •••• !/J .•.•• •...e ::::1« ~ ....::::I :::;ro •••• "'0 •... 1: -§ :::::1 c .cQ) Q)O) (!)e ::::I .•... ._Q)-ro o ---..- Ci) - --- N c Q) "0 .c U '(j) ctl .c c .c UOl 'w ~ § c c 2"E .co .~ c '- -c.c Q)« c 'Q) Q) e .c"O In In .cQ) Q) N ~ :~ C CO LL (');ro Q) .~~ Q) C ~ Q) s:: "02 §(') OlC C Q) :::J .~ OlQ) 2iE :co Q) EOl Ci; ctl C C ~ Q) .c.2> ::::J :!::: .c ::::J Q)Ol ('):=: Q) c ~ L.; üJF3 c Q) "0 .c o ctl c .c UOl 'w § c c 2"E .co .~ c '- Q) (/)..0 (/) ctl ctlOl -C..Q Q)« Cl s:: ~ In In CO LL Q) Cü c 'Q) Q) .c"O ::::J C ..QQ) ~~ .~~ Q) C "02 §(') OlC C Q) :::J.~ OlQ) 2iE :('0 Q) EOl Ci; ctl C C ~ Q) ::::J :!::: .c.2> ..0 N :::s N ::::J Q)Ol ('):=: Q) C C C Q) Q) In.c In ctl ctlO> Cl -m 'C Q) t! üJF3 ~ Cl t: :::l I/) I/) ca LI.. Q) :::l Q) t: 'i.:' Q) .-... C'? C> Cl z :::l N t: ::> I/) I/) ~ ca LI.. .s CU CI) ~ C> o .-... C'? c •.... W '-"