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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
01.02.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
20.03.12, 19:09
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.03.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 01.02.2012 Vorlage Nr.: TOP 3 16/2012 Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2010 Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt – in Abänderung seines Beschlusses vom 09.11.2010 - gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung der Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: Am Schwefelberg) mit modifizierter Zielsetzung wie folgt: Ziel der Änderung ist, die Zulässigkeit eines Möbelhauses mit einer Verkaufsfläche von bis zu 45.000 qm bauleitplanerisch vorzubereiten. Darstellungsinhalt soll auch die Größenbegrenzung für das Randsortiment in Höhe von 4.500 qm Verkaufsfläche werden. Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss 2. Der Rat überträgt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse, auch soweit eine Änderung dieses Aufstellungsbeschlusses erforderlich werden sollte, wieder auf den Umwelt- und Planungsauschuss. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)