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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
01.02.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
20.03.12, 19:09
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.03.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 01.02.2012 Vorlage Nr.: TOP 4 10/2012 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Aufstellungsbeschluss Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 (Bereich: Am Schwefelberg, - Möbelhaus - ). Ziel ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Möbelhauses mit 45.000 qm Verkaufsfläche zuzüglich 8.000 qm Nebenfläche für Büros, Restaurant und Dekor-Lager zu schaffen. Zulässig gemacht werden soll auch, auf 4.500 qm der Verkaufsfläche Randsortimente anbieten zu können, wie sie für einen Möbelmarkt typisch sind. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)