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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
01.02.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
20.03.12, 19:09
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301
Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße
Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.03.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 01.02.2012 Vorlage Nr.: TOP 6 11/2012 Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten Satzungsbeschluss Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)