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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 103 Geyen Bereich: Rather Straße Aufhebung des Auslegungsbeschlusses vom 06.07.2011 Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 09.02.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 16/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
01.02.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
20.03.12, 19:09
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 103 Geyen
Bereich: Rather Straße
Aufhebung des Auslegungsbeschlusses vom 06.07.2011
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 09.02.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 16/2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.03.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 01.02.2012 Vorlage Nr.: TOP 7 8/2012 Bebauungsplan Nr. 103 Geyen Bereich: Rather Straße Aufhebung des Auslegungsbeschlusses vom 06.07.2011 Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 09.02.2011, TOP 11, Niederschrift Vorlage 16/2011 Beschluss: - Der Auslegungsbeschluss vom 06.07.2011 ist aufzuheben. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 Geyen sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Beratungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)