Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
139 kB
Datum
05.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
02.07.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 272/2011
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 16.06.2011
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
05.07.2011
BM / Dezernent
21.06.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Sachstandsbericht zu den Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten, zum
Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der
Haushaltsausführung per 30.06.2011
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu den
Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten („Kredite zur Liquiditätssicherung“), zum
Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der Haushaltsausführung per
30.06.2011 zur Kenntnis.
Begründung:
Im Rahmen des Finanz- und Personalausschusses vom 18.05.2011 wurde beschlossen, dass von
Seiten der Verwaltung über die o. g. Punkte berichtet werden soll. Nachfolgend wird daher der
aktuelle Sachstand zu diesen Punkten dargestellt:
1. Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten („Kredite zur
Liquiditätssicherung“)
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die „Kredite und
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ vom 09. Oktober 2006 wurde am
06.05.2011 zu Ziffer 3 Abs. 3 geändert.
Ziel dieser Änderung ist es, die Kredite zur Liquiditätssicherung in einem größeren als bisher
erlaubten Umfang mit Zinsvereinbarungen zu hinterlegen, um das Zinsänderungsrisiko
abzumildern.
Aus dem Änderungserlass geht hervor, dass die Gemeinde für einen Anteil am Gesamtbestand
ihrer Kredite zur Liquiditätssicherung auch Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit
nach den folgenden Maßgaben treffen kann:
Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die Gemeinde
Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren vorsehen. Für ein weiteres Viertel am
Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dürfen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit
von maximal fünf Jahren getroffen werden. Die jeweiligen Anteile dürfen nicht wesentlich
überschritten werden.
Maßgeblich für die Berechnung dieser Umschuldungsmöglichkeiten ist der Bestand an Krediten
zur Liquiditätssicherung zum Ablauf des 31.12.2010. Der Bestand beläuft sich in Erftstadt zum
31.12.2010 auf insgesamt 27.110.000 EUR.
Zinsvereinbarungen, die eine Laufzeit von fünf Jahren überschreiten, hat die Gemeinde zuvor mit
der örtlich zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen.
Es ist beabsichtigt, mit verschiedenen Kreditinstituten sowie mit der Kommunalaufsicht in Kontakt
zu treten, um von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen.
2. Jahresabschluss 2010
Die Ergebnisse des Jahres 2010 sind sehr erfreulich. Die wesentlichen Abweichungen im
Vergleich zum Haushaltsplan werden im Folgenden dargestellt:
Etwa 5 Mio. EUR mehr Gewerbesteuereinnahmen
Weitere 0,5 Mio. EUR Mehreinnahmen bei den übrigen Steuern
Etwa 1,8 Mio. EUR Einmalzahlung vom Rhein-Erft-Kreis (Beteiligung am
Nachteilsausgleich 2007-2009)
Etwa 1 Mio. EUR weniger Personalaufwand (davon 330.000 EUR weniger
Zuführung Pensionsrückstellung)
Etwa 0,7 Mio. EUR weniger Sach- und Dienstleistungsaufwendungen (Unterhaltung
/ Bewirtschaftung der Gebäude)
Etwa 0,3 Mio. EUR weniger bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(Fortbildungen, Geschäftsaufwendungen)
Etwa 0,6 Mio. EUR mehr an Veranlagungszinsen Gewerbesteuer
Knapp 1 Mio. EUR weniger Zinsaufwand aufgrund der Niedrigzinsphase
Summiert man diese positiven Abweichungen, so ergibt sich insgesamt eine Verbesserung
gegenüber dem Haushaltsplan in Höhe von 10,9 Mio. EUR. Da es daneben noch weitere
Verbesserungen gibt, die insbesondere auf die restriktive Haushaltsführung zurückzuführen sind,
kann mit einer „schwarzen bzw. roten Null“ als Jahresergebnis 2010 gerechnet werden. Der
Jahresabschluss ist nahezu fertig gestellt. Einige wenige Jahresabschlussbuchungen, wie z. B. die
Wertberichtigung bei den Forderungen oder die Zuführungen zu den Sonderposten für den
Gebührenausgleich sowie die Buchungen der Abschreibungen und der ertragswirksamen
Auflösung der Sonderposten stehen zwar noch aus, aber die Beträge für die Buchungen stehen
weitestgehend fest.
Dieses erfreuliche Ergebnis ist aber i. W. auch auf Einmalzahlungen zurückzuführen, so dass
nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich in den Folgejahren ähnliche Ergebnisse
einstellen werden.
Viele der oben aufgeführten Verbesserungen konnten zum Zeitpunkt der Erstellung des zweiten
Controllingberichtes zum Stichtag 01.08.2010 noch nicht vorgesehen werden, so z. B. die
Überweisung des Kreises in Höhe von 1,8 Mio. EUR oder hohe Gewerbesteuernachzahlungen
aufgrund durchgeführter Betriebsprüfungen bei den betroffenen Unternehmen. Dennoch geht aus
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dem Controllingbericht hervor, dass man sowohl mit Steuermehreinnahmen als auch mit
Minderausgaben bei den Zinsen für die Kassenkredite gerechnet hatte.
3. Orientierungsdaten
Die Orientierungsdaten 2012 bis 2014 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der
Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen liegen derzeit noch nicht vor. Eine Veröffentlichung
dieser Daten erfolgt in der Regel in den Monaten August / September eines Jahres. Sobald die
Orientierungsdaten veröffentlicht worden sind, erfolgt eine Mitteilung im Finanz- und
Personalausschuss.
4. Stand der Haushaltsführung per 30.06.2011
Die Kommunalaufsicht hat die Verwaltung in ihrem Schreiben vom 12.04.2011 beauftragt, einen
Bericht anzufertigen, der folgende Punkte beinhaltet:
a) Entwicklung und aktuelle Haushaltslage bis zum Stand 30.06.2011
b) Umsetzung der verwaltungsseitig für das Haushaltssicherungskonzept 2011
vorgeschlagenen, aber vom Rat bisher nicht umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen
des Jahres 2011
c) Einbeziehung bzw. Umsetzung der von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW im
Prüfbericht vom 23.10.2009 festgestellten Konsolidierungspotentiale.
d) Einbeziehung der Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (inkl.
Personal)
Zu a) Entwicklung und aktuelle Haushaltslage bis zum Stand 30.06.2011
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage konnte der Kontenabruf zum 30.06.2011 naturgemäß
noch nicht durchgeführt werden. Hierzu erfolgt im Finanz- und Personalausschuss ein mündlicher
Bericht des Kämmerers.
Zu b) Umsetzung der verwaltungsseitig für das Haushaltssicherungskonzept 2011
vorgeschlagenen, aber vom Rat bisher nicht umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen des
Jahres 2011
Ertragsrelevante Sanierungspotentiale
Sämtliche von der Verwaltung vorgeschlagenen ertragsrelevanten Sanierungspotentiale
(insbesondere die Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern) wurden von der Politik auch so
beschlossen.
Aufwandsrelevante Sanierungspotentiale
Im Hinblick auf die aufwandsrelevanten Sanierungspotentiale wurden im Entwurf der
Haushaltssatzung 2011 folgende Maßnahmen von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen bei der Politik keine Zustimmung gefunden haben:
Einführung einer Umlage von Gewässerunterhaltungskosten (Sanierungspotential etwa
550.000 EUR)
Pauschale Zuschusskürzungen um weitere 10% (bzw. 30% bei im letzten Jahr
ungekürzten Zuschüssen) Sanierungspotential etwa 43.000 EUR
Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse Sanierungspotential etwa 22.000 EUR
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Die übrigen von der Verwaltung vorgeschlagenen aufwandsrelevanten Sanierungspotentiale
wurden von der Politik auch so beschlossen.
Am 07.06.2011 fand ein erstes interfraktionelles Gespräch zur Haushaltskonsolidierung statt, in
dem neben den o. g. Punkten auch noch weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
diskutiert worden sind. Es handelte sich hierbei um ein Auftaktgespräch, dem weitere folgen
sollen. Das Ziel dieser Gespräche ist es, eine mit der Politik abgestimmte Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes aufzustellen, welche Bestandteil der Haushaltssatzung 2012 sein
wird. Ob die o. g. Maßnahmen in dieser Fortschreibung berücksichtigt werden, ist derzeit noch
offen.
Zu c) Einbeziehung bzw. Umsetzung der von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW im
Prüfbericht vom 23.10.2009 festgestellten Konsolidierungspotentiale.
Dem Bericht an die Aufsichtsbehörde wird die Vorlage V 65/2011 beigefügt. Aus dieser Vorlage
geht der aktuelle Stand der Dinge hinsichtlich der Umsetzungsergebnisse zu den
Handlungsempfehlungen der GPA hervor.
Zu d) Einbeziehung der Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (inkl. Personal)
Grundsätzlich wurde festgelegt, dass der § 82 GO NRW auch für die Eigenbetriebe gilt, d. h. dass
die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung auch auf die Eigenbetriebe anzuwenden sind.
Hinsichtlich etwaiger Neueinstellungen besteht die Besonderheit, dass Neueinstellungen in den
Eigenbetrieben nicht vom Finanz- und Personalausschuss beschlossen werden müssen.
(Dr. Rips)
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