Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu den Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten, zum Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der Haushaltsausführung per 30.06.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
139 kB
Datum
05.07.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
02.07.11, 06:20
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu den Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten, zum Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der Haushaltsausführung per 30.06.2011) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu den Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten, zum Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der Haushaltsausführung per 30.06.2011) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu den Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten, zum Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der Haushaltsausführung per 30.06.2011) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu den Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten, zum Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der Haushaltsausführung per 30.06.2011)

öffnen download melden Dateigröße: 139 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 272/2011 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 16.06.2011 gez. Heil Amtsleiter RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 05.07.2011 BM / Dezernent 21.06.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Sachstandsbericht zu den Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten, zum Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der Haushaltsausführung per 30.06.2011 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu den Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten („Kredite zur Liquiditätssicherung“), zum Jahresabschluss 2010, zu den Orientierungsdaten sowie zum Stand der Haushaltsausführung per 30.06.2011 zur Kenntnis. Begründung: Im Rahmen des Finanz- und Personalausschusses vom 18.05.2011 wurde beschlossen, dass von Seiten der Verwaltung über die o. g. Punkte berichtet werden soll. Nachfolgend wird daher der aktuelle Sachstand zu diesen Punkten dargestellt: 1. Umschuldungsmöglichkeiten bei Kassenkrediten („Kredite zur Liquiditätssicherung“) Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die „Kredite und kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ vom 09. Oktober 2006 wurde am 06.05.2011 zu Ziffer 3 Abs. 3 geändert. Ziel dieser Änderung ist es, die Kredite zur Liquiditätssicherung in einem größeren als bisher erlaubten Umfang mit Zinsvereinbarungen zu hinterlegen, um das Zinsänderungsrisiko abzumildern. Aus dem Änderungserlass geht hervor, dass die Gemeinde für einen Anteil am Gesamtbestand ihrer Kredite zur Liquiditätssicherung auch Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit nach den folgenden Maßgaben treffen kann: Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die Gemeinde Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren vorsehen. Für ein weiteres Viertel am Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dürfen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren getroffen werden. Die jeweiligen Anteile dürfen nicht wesentlich überschritten werden. Maßgeblich für die Berechnung dieser Umschuldungsmöglichkeiten ist der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung zum Ablauf des 31.12.2010. Der Bestand beläuft sich in Erftstadt zum 31.12.2010 auf insgesamt 27.110.000 EUR. Zinsvereinbarungen, die eine Laufzeit von fünf Jahren überschreiten, hat die Gemeinde zuvor mit der örtlich zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen. Es ist beabsichtigt, mit verschiedenen Kreditinstituten sowie mit der Kommunalaufsicht in Kontakt zu treten, um von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen. 2. Jahresabschluss 2010 Die Ergebnisse des Jahres 2010 sind sehr erfreulich. Die wesentlichen Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsplan werden im Folgenden dargestellt:  Etwa 5 Mio. EUR mehr Gewerbesteuereinnahmen  Weitere 0,5 Mio. EUR Mehreinnahmen bei den übrigen Steuern  Etwa 1,8 Mio. EUR Einmalzahlung vom Rhein-Erft-Kreis (Beteiligung am Nachteilsausgleich 2007-2009)  Etwa 1 Mio. EUR weniger Personalaufwand (davon 330.000 EUR weniger Zuführung Pensionsrückstellung)  Etwa 0,7 Mio. EUR weniger Sach- und Dienstleistungsaufwendungen (Unterhaltung / Bewirtschaftung der Gebäude)  Etwa 0,3 Mio. EUR weniger bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Fortbildungen, Geschäftsaufwendungen)  Etwa 0,6 Mio. EUR mehr an Veranlagungszinsen Gewerbesteuer  Knapp 1 Mio. EUR weniger Zinsaufwand aufgrund der Niedrigzinsphase Summiert man diese positiven Abweichungen, so ergibt sich insgesamt eine Verbesserung gegenüber dem Haushaltsplan in Höhe von 10,9 Mio. EUR. Da es daneben noch weitere Verbesserungen gibt, die insbesondere auf die restriktive Haushaltsführung zurückzuführen sind, kann mit einer „schwarzen bzw. roten Null“ als Jahresergebnis 2010 gerechnet werden. Der Jahresabschluss ist nahezu fertig gestellt. Einige wenige Jahresabschlussbuchungen, wie z. B. die Wertberichtigung bei den Forderungen oder die Zuführungen zu den Sonderposten für den Gebührenausgleich sowie die Buchungen der Abschreibungen und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten stehen zwar noch aus, aber die Beträge für die Buchungen stehen weitestgehend fest. Dieses erfreuliche Ergebnis ist aber i. W. auch auf Einmalzahlungen zurückzuführen, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich in den Folgejahren ähnliche Ergebnisse einstellen werden. Viele der oben aufgeführten Verbesserungen konnten zum Zeitpunkt der Erstellung des zweiten Controllingberichtes zum Stichtag 01.08.2010 noch nicht vorgesehen werden, so z. B. die Überweisung des Kreises in Höhe von 1,8 Mio. EUR oder hohe Gewerbesteuernachzahlungen aufgrund durchgeführter Betriebsprüfungen bei den betroffenen Unternehmen. Dennoch geht aus -2- dem Controllingbericht hervor, dass man sowohl mit Steuermehreinnahmen als auch mit Minderausgaben bei den Zinsen für die Kassenkredite gerechnet hatte. 3. Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten 2012 bis 2014 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen liegen derzeit noch nicht vor. Eine Veröffentlichung dieser Daten erfolgt in der Regel in den Monaten August / September eines Jahres. Sobald die Orientierungsdaten veröffentlicht worden sind, erfolgt eine Mitteilung im Finanz- und Personalausschuss. 4. Stand der Haushaltsführung per 30.06.2011 Die Kommunalaufsicht hat die Verwaltung in ihrem Schreiben vom 12.04.2011 beauftragt, einen Bericht anzufertigen, der folgende Punkte beinhaltet: a) Entwicklung und aktuelle Haushaltslage bis zum Stand 30.06.2011 b) Umsetzung der verwaltungsseitig für das Haushaltssicherungskonzept 2011 vorgeschlagenen, aber vom Rat bisher nicht umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen des Jahres 2011 c) Einbeziehung bzw. Umsetzung der von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW im Prüfbericht vom 23.10.2009 festgestellten Konsolidierungspotentiale. d) Einbeziehung der Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (inkl. Personal) Zu a) Entwicklung und aktuelle Haushaltslage bis zum Stand 30.06.2011 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage konnte der Kontenabruf zum 30.06.2011 naturgemäß noch nicht durchgeführt werden. Hierzu erfolgt im Finanz- und Personalausschuss ein mündlicher Bericht des Kämmerers. Zu b) Umsetzung der verwaltungsseitig für das Haushaltssicherungskonzept 2011 vorgeschlagenen, aber vom Rat bisher nicht umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen des Jahres 2011 Ertragsrelevante Sanierungspotentiale Sämtliche von der Verwaltung vorgeschlagenen ertragsrelevanten Sanierungspotentiale (insbesondere die Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern) wurden von der Politik auch so beschlossen. Aufwandsrelevante Sanierungspotentiale Im Hinblick auf die aufwandsrelevanten Sanierungspotentiale wurden im Entwurf der Haushaltssatzung 2011 folgende Maßnahmen von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bei der Politik keine Zustimmung gefunden haben:  Einführung einer Umlage von Gewässerunterhaltungskosten (Sanierungspotential etwa 550.000 EUR)  Pauschale Zuschusskürzungen um weitere 10% (bzw. 30% bei im letzten Jahr ungekürzten Zuschüssen)  Sanierungspotential etwa 43.000 EUR  Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse  Sanierungspotential etwa 22.000 EUR -3- Die übrigen von der Verwaltung vorgeschlagenen aufwandsrelevanten Sanierungspotentiale wurden von der Politik auch so beschlossen. Am 07.06.2011 fand ein erstes interfraktionelles Gespräch zur Haushaltskonsolidierung statt, in dem neben den o. g. Punkten auch noch weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung diskutiert worden sind. Es handelte sich hierbei um ein Auftaktgespräch, dem weitere folgen sollen. Das Ziel dieser Gespräche ist es, eine mit der Politik abgestimmte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aufzustellen, welche Bestandteil der Haushaltssatzung 2012 sein wird. Ob die o. g. Maßnahmen in dieser Fortschreibung berücksichtigt werden, ist derzeit noch offen. Zu c) Einbeziehung bzw. Umsetzung der von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW im Prüfbericht vom 23.10.2009 festgestellten Konsolidierungspotentiale. Dem Bericht an die Aufsichtsbehörde wird die Vorlage V 65/2011 beigefügt. Aus dieser Vorlage geht der aktuelle Stand der Dinge hinsichtlich der Umsetzungsergebnisse zu den Handlungsempfehlungen der GPA hervor. Zu d) Einbeziehung der Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (inkl. Personal) Grundsätzlich wurde festgelegt, dass der § 82 GO NRW auch für die Eigenbetriebe gilt, d. h. dass die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung auch auf die Eigenbetriebe anzuwenden sind. Hinsichtlich etwaiger Neueinstellungen besteht die Besonderheit, dass Neueinstellungen in den Eigenbetrieben nicht vom Finanz- und Personalausschuss beschlossen werden müssen. (Dr. Rips) -4-