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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreidelager RaiBa; Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 91/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 24.02.2011 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 08, Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Getreidelager RaiBa. Begründung: Die Raiffeisenbank Gymnich eG beabsichtigt, ihren Betriebsstandort (Getreidelager und vermarktung) in Erftstadt-Gymnich am Kehler Weg zu erweitern (s. Schreiben der Raiffeisenbank). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist dazu eine entsprechende Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung) sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes - im Parallelverfahren - notwendig, da der Bereich nicht als Baugebiet im Flächennutzungsplan dargestellt ist. Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Planung grundsätzlich zugestimmt werden, soweit damit die langfristige Standortsicherung des Betriebs gesichert werden kann. Da das Plangebiet (s. Anlageplan) an das bestehende Wohngebiet am Kehler Weg angrenzt, ist im weiteren Verfahren vor der Öffentlichkeits- (Bürgerversammlung) und Behördenbeteiligung zunächst ein Lärm- und Verkehrsgutachten erforderlich, um die Auswirkungen der Planung auf die Wohnbebauung aufzuzeigen und ggf. entsprechende Maßnahmen festzusetzen. Die zuständige Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln hat bereits anlässlich eines Ortstermins die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung in Aussicht gestellt. In Vertretung (Erner) - Anlageplan Schreiben der Raiffeisenbank Gymnich eG