Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
03.03.11, 06:24
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 91/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 24.02.2011
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreidelager RaiBa; Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche
Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des
Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 08,
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Getreidelager RaiBa.
Begründung:
Die Raiffeisenbank Gymnich eG beabsichtigt, ihren Betriebsstandort (Getreidelager und vermarktung) in Erftstadt-Gymnich am Kehler Weg zu erweitern (s. Schreiben der Raiffeisenbank).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist dazu eine entsprechende Änderung
des wirksamen Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung) sowie die
Aufstellung eines Bebauungsplanes - im Parallelverfahren - notwendig, da der Bereich nicht als
Baugebiet im Flächennutzungsplan dargestellt ist.
Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Planung grundsätzlich zugestimmt werden, soweit damit die
langfristige Standortsicherung des Betriebs gesichert werden kann.
Da das Plangebiet (s. Anlageplan) an das bestehende Wohngebiet am Kehler Weg angrenzt, ist
im weiteren Verfahren vor der Öffentlichkeits- (Bürgerversammlung) und Behördenbeteiligung
zunächst ein Lärm- und Verkehrsgutachten erforderlich, um die Auswirkungen der Planung auf die
Wohnbebauung aufzuzeigen und ggf. entsprechende Maßnahmen festzusetzen.
Die zuständige Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln hat bereits anlässlich
eines Ortstermins die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
in Aussicht gestellt.
In Vertretung
(Erner)
-
Anlageplan
Schreiben der Raiffeisenbank Gymnich eG