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Beschlussvorlage (Sonderfahrten der Schulen im Rahmen von Schulprojekten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
30.04.11, 06:21
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (Sonderfahrten der Schulen im Rahmen von Schulprojekten) Beschlussvorlage (Sonderfahrten der Schulen im Rahmen von Schulprojekten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 166/2011 Az.: 82 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 40 Datum: 14.04.2011 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Schulausschuss Termin 11.05.2011 beschließend Schulausschuss 21.07.2011 beschließend Betrifft: 19.07.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Sonderfahrten der Schulen im Rahmen von Schulprojekten Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Haushalt der Folgejahre auf der Ausgabenseite. Mittel in Höhe von 4.500 € pro Jahr müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Sofern im Rahmen von Schulprojekten Sonderfahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel durchgeführt werden sollen, so übernimmt die Stadt Erftstadt ab dem Schuljahr 2011/12 nur noch die Kosten für die Beförderung zum „Tag der offenen Tür“ und für Fahrten zum Friesheimer Busch. 2. Im Produkt 030 241 010 werden im Haushaltsjahr 2012 4.500,- € zur Verfügung gestellt. Begründung: Die REVG (Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft) hat am 01.01.2010 die Betriebsführung für Buslinien nach § 42 PBefG übernommen, die bisher von der RVK (Regionalverkehr Köln GmbH) betrieben worden sind. Dies bedeutet, dass nunmehr der Linienverkehr von der REVG durchgeführt wird und die RVK ausschließlich im Auftrag tätig ist. Zu dieser Vereinbarung zählt auch die Linie 974. Die Linie 974 ist auf den Bedarf der Schülerbeförderung an den Schulen abgestimmt. Hierzu zählen die Hin- wie auch Rückfahrten der Schülerinnen und Schüler zu unterschiedlichen Tageszeiten, wie auch die so genannten Sportfahrten, z.B. zum Hallenbad Liblar oder zu Turnhallen. Diese Fahrten sind in der Jahresgesamtrechnung des ÖPNV, die im Umlageverfahren an den Rhein-Erft-Kreis gezahlt wird, als Ortsbus integriert. Derzeit belaufen sich die Kosten für diesen Ortsbus auf 219.467€. Für jede zusätzliche Fahrt wird ab dem Schuljahr 2011/2012 eine separate Rechnungserstellung von Seiten der RVK an die REVG mit Angabe der Mehrkosten jeder einzelnen Fahrt erfolgen müssen. Diese Mehrkosten werden dann der Stadt Erftstadt in Rechnung gestellt. Um hier eine Kostenermittlung vornehmen zu können, wurden alle Schulen angeschrieben, inwieweit zu der täglichen Schülerbeförderung zusätzliche Fahrten im Rahmen von Projekten erfolgen. Bis auf das Ville Gymnasium haben alle Schulen Sonderfahrten angemeldet. Diese Auflistung der Sonderfahrten wurde zu Grunde gelegt, um eine Kostenschätzung zu ermitteln. Hier einige Beispiele welche Aktivitäten zu diesen Sonderfahrten zählen:       Kindergartenkinder besuchen die Grundschule Fahrten zum Rathaus, Klärwerk, Bäckerei Minten etc. Theaterbesuche Sporttage in der Tennishalle oder Handball- bzw. Fußballturniere Projekte im „Friesheimer Busch“ „Tag der offenen Tür“ am Samstag Die Kosten dieser Sonderfahrten ergeben nach Kostenrechnung der RVK eine Summe von ca.12.000 € für jedes Schuljahr. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der wichtigen Transparenz für alle betroffenen Schulen sollen ausschließlich die Kosten für die Veranstaltungen „Tag der offenen Tür“, an denen die Schulen sich der Öffentlichkeit präsentieren und somit Schülerinnen und Schüler werben und die Fahrten zum „Friesheimer Busch“ übernommen werden. Für die relativ kurze Zeit zwischen Schuljahresbeginn 2011/12 und dem Jahresende können die Kosten im Budget aufgefangen werden. Für die Veranstaltungen ab dem Jahr 2012 belaufen sich die Kosten auf ca. 4.500 €/Jahr. Die Mittel müssen ab dem Jahr 2012 zur Verfügung gestellt werden. (Dr. Rips) -2-