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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
20.07.11, 06:30
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage V 166/2011 13.07.2011 Sonderfahrten der Schulen im Rahmen von Schulprojekten In der Sitzung des Schulausschusses am 11.05.2011 wurde die Verwaltung gebeten, ergänzende Informationen zur Vorlage vorzulegen. Dargestellt werden sollten die zusätzlichen Fahrten der einzelnen Schulen, welche neben den Hin- und Rückfahrten zu Unterrichtsbeginn bzw. –ende sowie neben den im Lehrplan fest integrierten Sportfahrten von den Schulen gewünscht werden. Die zusätzlich von den Schulen angemeldeten Fahrten sind in der nachfolgenden Tabelle erläutert: Name der Schule Art der Fahrten Grundschule Erp Friesheimer Busch, 10 Fahrten Dreifachhalle Lechenich, 1 Fahrt Schwimmbad Lechenich, 1 Fahrt Theater Brühl, 2 Fahrten Besuch von Kita-Kindern aus Borr und Friesheim, 6 Fahrten Roberta (Computerprojekt, Gym. Lechenich), 1 Fahrt Schulfest Tag der offenen Tür Friesheimer Busch, 3 Fahrten Rathaus, Bescu des Bürgermeisters, 3 Fahrten Dreifachhalle Lechenich, 1 Fahrt Tennishalle Liblar, 10 Fahrten Besuch von Kita-Kindern aus Blessem, 8 Fahrten Hallenbad Liblar, 1 Fahrt Tag der offenen Tür Friesheimer Busch, 3 Fahrten Dreifachhalle Lechenich, 1 Fahrt Rathaus, Besuch beim Bürgermeister, 3 Fahrten Klärwerk Kierdorf, 3 Fahrten Besuch von Kita-Kindern aus Herrig, 1 Fahrt Friesheimer Busch, 3 Fahrten Hallenbad Liblar, 1 Fahrt Friesheimer Busch, 4 Fahrten Rundfahrten durch Erftstadt, 2 Fahrten Tag der offenen Tür Friesheimer Busch, 3 Fahrten Sankt Martin, 1 Fahrt Friesheimer Busch, 3 Fahrten Theater in Lechenich, 3 Fahrten Feuerwache Liblar, 3 Fahrten Bäckerei Minten, 3 Fahrten Gottesdienst, 1 Fahrt Schulfest Tag der offenen Tür Hürth, Ausbildungsbörse, 1 Fahrt Brühl Berufsinformationszentrum, 6 Fahrten Köttingen, Berufspraktika, 6 Fahrten Hallenbad Liblar, 1 Fahrt Kreismeisterschaft Fußball, 1 Fahrt Friesheimer Busch, 4 Fahrten Köttingen, Berufsorientierungstage, 3 Fahrten Brühl, Berufsinformationszentrum, 3 Fahrten Tag der offenen Tür Grundschule Kierdorf Grundschule Lechenich-Süd Grundschule Lechenich-Nord Grundschule Liblar Grundschule Bliesheim Grundschule Gymnich Förderschule Friesheim Hauptschule Lechenich Hauptschule Liblar Realschule Lechenich -1- Realschule Liblar Gymnasium Lechenich Gymnasium Liblar Friesheimer Busch, 2 Fahrten BusScouts, 1 Fahrt Tag der offenen Tür Tag der offenen Tür Auf der Grundlage der Angaben aus den Schulen habe ich die Kosten für die Durchführung dieser Fahrten ermitteln lassen. Werden alle Fahrten, die von den Schulen gewünscht werden, auch durchgeführt, so entstehen Kosten in Höhe von 12.000,- € pro Jahr, die ab dem Haushaltsjahr 2012 zusätzlich veranschlagt werden müssten. Ergänzend habe ich die Schulen um Stellungnahme zu den Vorschlägen der Verwaltung gebeten. Die Ausführungen der Schulleiterinnen und Schulleiter sind als Anlage beigefügt. Am Tag der offenen Tür findet für alle Schülerinnen und Schüler Unterricht statt. Somit werden die Busse aus verschiedenen Richtungen für diese Schülerinnen und Schüler benötigt. Der Einsatz erfolgt nicht, wie in der Sitzung des Schulausschusses hinterfragt, für etwaige „Besucher“ der Schulen an diesem Tag. In der Sitzung des Schulausschusses wurde diskutiert, welche Auswirkungen sich durch die Einführung des SchülerTickets ergeben. Freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II können auf allen fahrplanmäßig verkehrenden Linien das SchülerTicket benutzen. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass innerhalb eines Klassenverbandes alle Schülerinnen und Schüler tatsächlich ein SchülerTicket besitzen. Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ein PrimaTicket, welches die zusätzlichen Optionen nicht bietet. Jedoch werden derzeit bei den oben aufgeführten Fahrten zusätzliche Busse eingesetzt und somit entstehen auch zusätzliche Kosten. Gem. §§ 7 und 8 Schülerfahrkostenverordnung verpflichten Fahrten anlässlich besonderer Schulveranstaltungen (Schulwanderungen, Besichtigungen, Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte, Schulfeste, Theaterbesuche und freiwillige Unterrichtsangebote, die lehrplanmäßig nicht vorgesehen sind) den Schulträger nicht zu einer Kostenerstattung. Im Gegensatz dazu sind Fahrten zu Orten an denen regelmäßig Schulsport, Schulsonderturnen, Verkehrserziehung, Silentien, muttersprachlicher Unterricht, Betriebserkundungen sowie Schulgottesdienste stattfinden, seitens des Schulträgers zu übernehmen. Allerdings ist der Schulträger nicht zur Beförderung verpflichtet. Es sind lediglich die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erstatten. Es ist nicht immer eindeutig, ob es sich bei den von den Schulen gewünschten Fahrten um freiwillige Leistungen des Schulträgers handelt oder ob eine Verpflichtung zur Fahrtkostenerstattung besteht. Ich werde die gesetzlichen Regelungen im Interesse der Schulen großzügig auslegen und im Zweifel von einer Verpflichtung zur Kostenübernahme ausgehen. ( Dr. Rips ) -2-