Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
20.07.11, 06:30
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage V 166/2011
13.07.2011
Sonderfahrten der Schulen im Rahmen von Schulprojekten
In der Sitzung des Schulausschusses am 11.05.2011 wurde die Verwaltung gebeten, ergänzende Informationen zur Vorlage vorzulegen. Dargestellt werden sollten die zusätzlichen
Fahrten der einzelnen Schulen, welche neben den Hin- und Rückfahrten zu Unterrichtsbeginn bzw. –ende sowie neben den im Lehrplan fest integrierten Sportfahrten von den Schulen gewünscht werden.
Die zusätzlich von den Schulen angemeldeten Fahrten sind in der nachfolgenden Tabelle
erläutert:
Name der Schule
Art der Fahrten
Grundschule Erp
Friesheimer Busch, 10 Fahrten
Dreifachhalle Lechenich, 1 Fahrt
Schwimmbad Lechenich, 1 Fahrt
Theater Brühl, 2 Fahrten
Besuch von Kita-Kindern aus Borr und Friesheim, 6 Fahrten
Roberta (Computerprojekt, Gym. Lechenich), 1 Fahrt
Schulfest
Tag der offenen Tür
Friesheimer Busch, 3 Fahrten
Rathaus, Bescu des Bürgermeisters, 3 Fahrten
Dreifachhalle Lechenich, 1 Fahrt
Tennishalle Liblar, 10 Fahrten
Besuch von Kita-Kindern aus Blessem, 8 Fahrten
Hallenbad Liblar, 1 Fahrt
Tag der offenen Tür
Friesheimer Busch, 3 Fahrten
Dreifachhalle Lechenich, 1 Fahrt
Rathaus, Besuch beim Bürgermeister, 3 Fahrten
Klärwerk Kierdorf, 3 Fahrten
Besuch von Kita-Kindern aus Herrig, 1 Fahrt
Friesheimer Busch, 3 Fahrten
Hallenbad Liblar, 1 Fahrt
Friesheimer Busch, 4 Fahrten
Rundfahrten durch Erftstadt, 2 Fahrten
Tag der offenen Tür
Friesheimer Busch, 3 Fahrten
Sankt Martin, 1 Fahrt
Friesheimer Busch, 3 Fahrten
Theater in Lechenich, 3 Fahrten
Feuerwache Liblar, 3 Fahrten
Bäckerei Minten, 3 Fahrten
Gottesdienst, 1 Fahrt
Schulfest
Tag der offenen Tür
Hürth, Ausbildungsbörse, 1 Fahrt
Brühl Berufsinformationszentrum, 6 Fahrten
Köttingen, Berufspraktika, 6 Fahrten
Hallenbad Liblar, 1 Fahrt
Kreismeisterschaft Fußball, 1 Fahrt
Friesheimer Busch, 4 Fahrten
Köttingen, Berufsorientierungstage, 3 Fahrten
Brühl, Berufsinformationszentrum, 3 Fahrten
Tag der offenen Tür
Grundschule Kierdorf
Grundschule Lechenich-Süd
Grundschule Lechenich-Nord
Grundschule Liblar
Grundschule Bliesheim
Grundschule Gymnich
Förderschule Friesheim
Hauptschule Lechenich
Hauptschule Liblar
Realschule Lechenich
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Realschule Liblar
Gymnasium Lechenich
Gymnasium Liblar
Friesheimer Busch, 2 Fahrten
BusScouts, 1 Fahrt
Tag der offenen Tür
Tag der offenen Tür
Auf der Grundlage der Angaben aus den Schulen habe ich die Kosten für die Durchführung
dieser Fahrten ermitteln lassen. Werden alle Fahrten, die von den Schulen gewünscht werden, auch durchgeführt, so entstehen Kosten in Höhe von 12.000,- € pro Jahr, die ab dem
Haushaltsjahr 2012 zusätzlich veranschlagt werden müssten.
Ergänzend habe ich die Schulen um Stellungnahme zu den Vorschlägen der Verwaltung
gebeten. Die Ausführungen der Schulleiterinnen und Schulleiter sind als Anlage beigefügt.
Am Tag der offenen Tür findet für alle Schülerinnen und Schüler Unterricht statt. Somit werden die Busse aus verschiedenen Richtungen für diese Schülerinnen und Schüler benötigt.
Der Einsatz erfolgt nicht, wie in der Sitzung des Schulausschusses hinterfragt, für etwaige
„Besucher“ der Schulen an diesem Tag.
In der Sitzung des Schulausschusses wurde diskutiert, welche Auswirkungen sich durch die
Einführung des SchülerTickets ergeben. Freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe I und II können auf allen fahrplanmäßig verkehrenden Linien das SchülerTicket benutzen. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass innerhalb eines Klassenverbandes alle Schülerinnen und Schüler tatsächlich ein SchülerTicket besitzen. Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ein PrimaTicket, welches die zusätzlichen Optionen nicht bietet. Jedoch werden derzeit bei den oben aufgeführten Fahrten zusätzliche Busse eingesetzt und somit entstehen auch zusätzliche Kosten.
Gem. §§ 7 und 8 Schülerfahrkostenverordnung verpflichten Fahrten anlässlich besonderer
Schulveranstaltungen (Schulwanderungen, Besichtigungen, Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte, Schulfeste, Theaterbesuche und freiwillige Unterrichtsangebote, die lehrplanmäßig nicht vorgesehen sind) den Schulträger nicht zu einer Kostenerstattung. Im Gegensatz dazu sind Fahrten zu Orten an denen regelmäßig Schulsport, Schulsonderturnen, Verkehrserziehung, Silentien, muttersprachlicher Unterricht, Betriebserkundungen sowie Schulgottesdienste stattfinden, seitens des Schulträgers zu übernehmen. Allerdings ist der Schulträger nicht zur Beförderung verpflichtet. Es sind lediglich die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erstatten.
Es ist nicht immer eindeutig, ob es sich bei den von den Schulen gewünschten Fahrten um
freiwillige Leistungen des Schulträgers handelt oder ob eine Verpflichtung zur Fahrtkostenerstattung besteht. Ich werde die gesetzlichen Regelungen im Interesse der Schulen großzügig
auslegen und im Zweifel von einer Verpflichtung zur Kostenübernahme ausgehen.
( Dr. Rips )
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