Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.02.2009
- Der Bürgermeister Az: 20-10-75 Mi
Nr. der Ratsdrucksache: 1286
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rechnungsprüfungsausschuss
18.02.2009
Haupt- und Finanzausschuss
03.03.2009
Rat
10.03.2009
Zur Beratung in nichtöffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007
hier: Prüfung gem. § 92 GO NRW
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Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
RPA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1286
Sachverhalt:
Nach § 92 Abs. 5 GO NRW obliegt es dem Rechnungsprüfungsausschuss, die Eröffnungsbilanz
zu prüfen. In entsprechender Anwendung des § 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss grundsätzlich zur Durchführung dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht einzurichten ist, kann sich der
Rechnungsprüfungsausschuss eines Dritten als Prüfer bedienen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 05.09.2007 (RD 1029) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der Beauftragung der Firma BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn als Prüfer für die Eröffnungsbilanz
und des Jahresabschlusses 2007 zu.“
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ist
erfolgt und schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab.
Vgl. Anlage 1: Bericht der BDO über die Prüfung des Lageberichts und der Eröffnungsbilanz auf
den 01.01.2007
Aufbauend auf dem Bericht der BDO, hat die Gemeindeprüfungsanstalt die nach § 92 Abs. 6 GO
NRW vorgeschriebene überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Der Bericht der
GPA über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz ist avisiert und wird unverzüglich nachgereicht. Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung wurden von der BDO bei der Abfassung ihres
Prüfberichtes berücksichtigt.
Von Seiten des Rechnungsprüfungsausschusses ist ein Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zu erstellen. Der Schlussbericht dient dann dem Rat als Grundlage für die Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 92 Abs. 1 i. V. m. § 96 GO
NRW.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO über die Prüfung des Lageberichts und der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2007 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an.
Er fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem eigenen Bestätigungsvermerk zusammen (Anlage 1 zur Niederschrift).
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz (Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt) zur Kenntnis und stimmt der Bewertung und Stellungnahme der Verwaltung zu.
Basierend darauf empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt einschl. der Bewertung und Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Der Rat stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO
NRW fest.
4. Der Rat erteilt dem Bürgermeister hinsichtlich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz gem. § 92
Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung.