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Beschlussvorlage (19. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Schleidtal hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (19. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Schleidtal
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (19. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Schleidtal
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.09.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1340 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 24.09.2008 Haupt- und Finanzausschuss 14.10.2008 Rat 21.10.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Schleidtal hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1340 1. Sachverhalt: Die Vorverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Parkhotel Schleidtal wurden durchgeführt. Die in diesen Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Im Weiteren sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauleitplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bad MünstereifelSchleidtal aufzustellen. Die Änderung erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Flurstücke 16, 108, 112, 113 und 114, in Bad Münstereifel, Schleidtal. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bad Münstereifel-Schleidtal“ nebst Begründung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bad Münstereifel-Schleidtal“ mit Begründung gem. § 3 Abs 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffetnlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.