Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 06:19
Aktualisiert
28.04.11, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 125/2011
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.03.2011
gez. Böcking
15.04.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
03.05.2011
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Parksituation am Krankenhaus Frauenthal
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Carl-Schurz-Straße sind bereits beidseitig nördlich und südlich der Einmündung Münchweg
entsprechende Halteverbote vorhanden. Zur Verdeutlichung des Halteverbotes habe ich im südlich
des Einmündungsbereiches auf einer Länge von ca. 15 Metern zur besseren Kenntlichkeit ein
zusätzliches „Halteverbot-Ende“- Zeichen aufstellen lassen. Unter Berücksichtigung der
bestehenden Halteverbote werden die vorgeschriebenen Sichtdreiecke im Einmündungsbereich
Münchweg/ Carl-Schurz-Straße eingehalten. Das widerrechtliche Parken, so wie es auf dem
beigefügten Foto des Antrages dokumentiert wird, kann nur durch regelmäßige Kontrollen des
Ordnungsamtes eingedämmt werden.
Im Antrag wird zur Schaffung von Parkmöglichkeiten eine Befestigung des Trennstreifens
zwischen Fahrbahn und Gehstreifen vorgeschlagen. Da die Fahrbahn der Carl-Schurz-Straße in
diesem Teilabschnitt zur Zeit über die Schulter entwässert wird, müsste zunächst geprüft werden,
ob eine Befestigung ohne zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Straßenabläufen) möglich
wäre.
Eine Befestigung des Trennstreifens zur Schaffung von Parkplätzen halte ich nicht für sinnvoll.
Falls die Parkplätze vom Krankenhaus alle belegt sein sollten, besteht zusätzlich die Möglichkeit,
auf der Carl-Schurz-Straße südlich der Einmündung zum Münchweg noch vor dem bestehenden
Halteverbot zu parken. Die Fahrbahn der Carl-Schurz-Straße hat hier noch eine genügende
Restfahrbahnbreite um die Befahrung von einer Fahrspur gewährleisten zu können. Das Parken
auf der Fahrbahn dient dann gleichzeitig der Geschwindigkeitsdämpfung.
.
(Dr. Rips)
-2-