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Antrag (Antrag bzgl. Parksituation am Krankenhaus Frauenthal)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
28.04.11, 06:19
Aktualisiert
28.04.11, 06:19
Antrag (Antrag bzgl. Parksituation am Krankenhaus Frauenthal) Antrag (Antrag bzgl. Parksituation am Krankenhaus Frauenthal)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 125/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.03.2011 gez. Böcking 15.04.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 03.05.2011 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Parksituation am Krankenhaus Frauenthal Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In der Carl-Schurz-Straße sind bereits beidseitig nördlich und südlich der Einmündung Münchweg entsprechende Halteverbote vorhanden. Zur Verdeutlichung des Halteverbotes habe ich im südlich des Einmündungsbereiches auf einer Länge von ca. 15 Metern zur besseren Kenntlichkeit ein zusätzliches „Halteverbot-Ende“- Zeichen aufstellen lassen. Unter Berücksichtigung der bestehenden Halteverbote werden die vorgeschriebenen Sichtdreiecke im Einmündungsbereich Münchweg/ Carl-Schurz-Straße eingehalten. Das widerrechtliche Parken, so wie es auf dem beigefügten Foto des Antrages dokumentiert wird, kann nur durch regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes eingedämmt werden. Im Antrag wird zur Schaffung von Parkmöglichkeiten eine Befestigung des Trennstreifens zwischen Fahrbahn und Gehstreifen vorgeschlagen. Da die Fahrbahn der Carl-Schurz-Straße in diesem Teilabschnitt zur Zeit über die Schulter entwässert wird, müsste zunächst geprüft werden, ob eine Befestigung ohne zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Straßenabläufen) möglich wäre. Eine Befestigung des Trennstreifens zur Schaffung von Parkplätzen halte ich nicht für sinnvoll. Falls die Parkplätze vom Krankenhaus alle belegt sein sollten, besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf der Carl-Schurz-Straße südlich der Einmündung zum Münchweg noch vor dem bestehenden Halteverbot zu parken. Die Fahrbahn der Carl-Schurz-Straße hat hier noch eine genügende Restfahrbahnbreite um die Befahrung von einer Fahrspur gewährleisten zu können. Das Parken auf der Fahrbahn dient dann gleichzeitig der Geschwindigkeitsdämpfung. . (Dr. Rips) -2-