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Beschlussvorlage (Dienstanweisung nach dem § 31 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
26.11.10, 06:25
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Dienstanweisung nach dem § 31 GemHVO NRW) Beschlussvorlage (Dienstanweisung nach dem § 31 GemHVO NRW)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 610/2010 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 17.11.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 07.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Finanz- und Personalausschuss 22.03.2011 vorberatend Rat 13.04.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Dienstanweisung nach dem § 31 GemHVO NRW Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Dienstanweisung, die nach dem § 31 GemHVO NRW zu erstellen ist, zur Kenntnis. Begründung: Im Zuge der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens von der Kameralistik zum NKF sind gemäß § 31 GemHVO NRW Regelungen, die zu Zeiten der Kameralistik in Form von Gesetzen bzw. Rechtsverordnungen (z. B. GemKVO) getroffen worden sind, durch örtliche Vorschriften zu ersetzen. Diese örtlichen Vorschriften sollen die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherstellen. Sie sind vom Bürgermeister zu erlassen und dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Dienstanweisung gilt für den gesamten Bereich der Finanzbuchhaltung, mit Ausnahme der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. (Dr. Rips) -2-