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Antrag (Antrag 34/2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
01.06.11, 07:36
Antrag (Antrag 34/2011) Antrag (Antrag 34/2011)

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Inhalt der Datei

-, FDP www.fdp-erftstad de i310~)5: ,)4 82 8~ >= Rh-~) T/~-ÖT ._-+--+:---t--.:r':,:~ Ä()l Herrn Bürgermeister Franz-Georg Rips Am Holzdamm 1 Ratstraktion r , I C):'-~CP!\.'lr.:is~~r::-R - '\ 8 'i,r-..,~I ,,) ~ jl, •.! I ~1 ,1 65\ o Am Schießendahl 29a Tel.: 02235/809458 6311 o Liberales Zentrum Banner Straße 15 Tel.: 02235-74858 50374 Erftstadt Erftstadt, 14.01.2011 Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit möchte ich Sie im Namen der FDP-Stadtratsfraktion bitten, den folgenden Antrag an die zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten. Beschlussvorschlag: Zum Bürgerservice der Erftstädter Stadtverwaltung gehört die Senioren- und Pflegberatung. Die Verwaltung wird gebeten, darüber zu berichten, welche Möglichkeiten Erftstädter Bürgerinnen und Bürger haben, wenn sie sich darüber hinaus zum Thema "Pflege" in unserer Stadt oder unserem Kreis beraten lassen wollen. Deshalb soll in eine der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses eine Vertreterin oder ein Vertreter der gesetzlichen Pflegeversicherungen eingeladen werden. Außerdem sollen die beiden nicht-städtischen Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer über ihre Arbeit berichten. Darüber hinaus sollen auch die Angebote privater gewerblicher Pflegeberatung in unserer Stadt aufgelistet werden und über deren Arbeitsweise berichtet werden. Begründung: Die Zahl pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger steigt wie überall auch in Erftstadt an. Im Sozialausschuss ist schon öfter über das städtische Beratungsangebot für Seniorinnen und Senioren sowie zum Thema Pflege berichtet worden. Das Angebot Erftstadts erfährt auf Grund der dort tätigen engagierten Mitarbeiterin eine hohe Nachfrage. Um das Bild über das Angebot von Pflegeberatung in unserer Stadt und im für uns zuständigen Rhein-Erftkreis abzurunden, sollen Personen und Institutionen in den Sozialausschuss eingeladen werden, an die sich Pfle- 1.. -2- gebedürftige und ihre Angehörigen fern sich die Pflegeversicherung Gemäß Landespflegegesetz wenden können. als zuständiger Dabei soll auch dargelegt Leistungsträger werden, inwie- an der Beratung beteiligt. ist jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt in NRW verpflichtet, eine neut- rale Stelle zur Pflegeberatung zum Pflegeversicherungsgesetz einzurichten. Dort soll eine unabhängige und ausführliche Beratung gegeben werden. Seit dem 1. Januar 2009 besteht der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegeberaterin- nen und Pflegeberater, die über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechtes, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen beraten nicht nur in Pflegestützpunkten, Grundsätzlich ist es das Ziel, das Zusammenwirken sondern im Einzelfall auch daheim. aller Kräfte im ambulanten Bereich zu verbes- sern. Je besser die ambulante Versorgung, desto größer die Chance, dass die kostenintensive -stationäre Versorgung ~iurückgeht. Weitere Begründung erfolgt mündlich reundlichen Grüssen fMffL' lvl abrieie Molitor tv. Fraktionsvorsitzende voll-