Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
01.06.11, 07:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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Herrn Bürgermeister
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o Am Schießendahl 29a
Tel.: 02235/809458
6311
o Liberales
Zentrum
Banner Straße 15
Tel.: 02235-74858
50374 Erftstadt
Erftstadt, 14.01.2011
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit möchte ich Sie im Namen der FDP-Stadtratsfraktion bitten, den folgenden Antrag an die
zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Zum Bürgerservice der Erftstädter Stadtverwaltung gehört die Senioren- und Pflegberatung. Die
Verwaltung wird gebeten, darüber zu berichten, welche Möglichkeiten Erftstädter Bürgerinnen
und Bürger haben, wenn sie sich darüber hinaus zum Thema "Pflege" in unserer Stadt oder
unserem Kreis beraten lassen wollen. Deshalb soll in eine der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses eine Vertreterin oder ein Vertreter der gesetzlichen Pflegeversicherungen eingeladen werden. Außerdem sollen die beiden nicht-städtischen Beratungsstellen der Caritas und
des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer über ihre Arbeit berichten. Darüber hinaus
sollen auch die Angebote privater gewerblicher Pflegeberatung in unserer Stadt aufgelistet werden und über deren Arbeitsweise berichtet werden.
Begründung:
Die Zahl pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger steigt wie überall auch in Erftstadt an. Im
Sozialausschuss ist schon öfter über das städtische Beratungsangebot
für Seniorinnen und
Senioren sowie zum Thema Pflege berichtet worden. Das Angebot Erftstadts erfährt auf Grund
der dort tätigen engagierten Mitarbeiterin eine hohe Nachfrage. Um das Bild über das Angebot
von Pflegeberatung in unserer Stadt und im für uns zuständigen Rhein-Erftkreis abzurunden,
sollen Personen und Institutionen in den Sozialausschuss eingeladen werden, an die sich Pfle-
1..
-2-
gebedürftige
und ihre Angehörigen
fern sich die Pflegeversicherung
Gemäß Landespflegegesetz
wenden
können.
als zuständiger
Dabei soll auch dargelegt
Leistungsträger
werden,
inwie-
an der Beratung beteiligt.
ist jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt in NRW verpflichtet, eine neut-
rale Stelle zur Pflegeberatung
zum Pflegeversicherungsgesetz
einzurichten.
Dort soll eine unabhängige
und ausführliche
Beratung
gegeben werden.
Seit dem 1. Januar 2009 besteht der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung.
Die Pflegeberaterin-
nen und Pflegeberater, die über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechtes, der Pflege und der
Sozialarbeit verfügen beraten nicht nur in Pflegestützpunkten,
Grundsätzlich ist es das Ziel, das Zusammenwirken
sondern im Einzelfall
auch daheim.
aller Kräfte im ambulanten Bereich zu verbes-
sern. Je besser die ambulante Versorgung, desto größer die Chance, dass die kostenintensive
-stationäre
Versorgung ~iurückgeht.
Weitere Begründung erfolgt mündlich
reundlichen Grüssen
fMffL' lvl
abrieie Molitor
tv. Fraktionsvorsitzende
voll-