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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer zusätzlichen Schulbushaltsstelle in Köttingen-Mitte)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
17.01.11, 06:18
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 643/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 03.12.2010 Den beigefügten Antrag der/des Ortsbürgermeister Herr Alfred Zimmermann leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 26.01.2011 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 22.03.2011 beschließend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Einrichtung einer zusätzlichen Schulbushaltsstelle in Köttingen-Mitte Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Vor mehreren Jahren wurde gemäß § 3 der Schülerfahrkostenverordnung, die Schülerbeförderung dahingehend umgestellt, dass der Schülerspezialverkehr abgeschafft wurde. Im Rahmen dieser Verordnung entscheidet der Schulträger über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Die Kosten des Schülerspezialverkehrs lagen zum damaligen Zeitpunkt im Vergleich weit über den Beträgen der Linien des ÖPNV. Somit wurde der Schülerverkehr in den öffentlichen Linienverkehr integriert und alle Schülerinnen und Schüler werden heute im Rahmen des Linienverkehrs im ÖPNV befördert. Nach Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger durch die Regelung im § 12 ausschließlich zur Kostenübernahme der wirtschaftlichsten Beförderung von Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Zum damaligen Zeitpunkt bestanden für die Grundschulen noch Schulbezirke und somit bediente nun die Linie 974 jede Grundschule im Rahmen der Schulbezirksgrenzen. Diese Linie 974, auch wenn sie von allen Bürgern genutzt werden kann, ist fahrplanmäßig auf den Bedarf der Schulen abgestimmt. Natürlich werden auch andere Linien zum Schülerverkehr genutzt. So fahren die Grundschülerinnen und -schüler der Donatusgrundschule nach Schulschluss am Nachmittag mit der Linie 979. Diese Linie 979 könnte auch morgens um 7:39 Uhr an der Haltestelle „Am Giezenbach“ genutzt werden, so dass eine Entspannung an der Haltestelle „Köttingen Süd“ durch weniger parkende Autos entstehen würde. Dieser Linienbus ist um 7:45 Uhr an der Donatusgrundschule. Durch das neue Schulgesetz wurden im Schuljahr 2008/2009 die Grundschulbezirksgrenzen aufgehoben. Für die Stadt Erftstadt als Flächengemeinde brachte die Aufhebung der Schulbezirke in der Weise Probleme mit sich, dass die bis dahin gesicherte gleichmäßige Auslastung der Grundschulen nicht mehr gewährleistet war. Mit der Entscheidung der Festlegung der individuellen Zügigkeiten der Schulen stellten die Mitglieder des Schulausschusses und Rates im Jahr 2007 sicher, dass keine Grundschule eine Überfrequentierung erfährt und andere vor einem existenziellen Problem stehen. Die Übernahme der Schülerfahrkosten durch den Schulträger gemäß Schülerfahrkostenverordnung erfolgt bis zur nächstgelegenen Grundschule, d. h. der Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann. Bei dem Besuch einer anderen als der nächstgelegenen – oder am kostengünstigsten zu erreichenden – Schule werden die Schülerfahrkosten vom Schulträger der besuchten Schule nur in Höhe des Betrages übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würde. Da für Erftstadt eine Preisstufe gilt, sind die Schülerfahrkosten zu allen Grundschulen gleich. Die Donatus-Grundschule ist für den südlichen Bereich von Köttingen die nächstgelegene Schule. Vor diesem Hintergrund fährt seit Sommer 2009 die Linie 974 die Haltestelle „Köttingen-Süd“ an. Eine weitere Möglichkeit besteht, wie oben schon erwähnt, an der Haltestelle „Am Giezenbach“ die Linie 979 zu nutzen. Eine zusätzliche Haltestelle, obwohl Transportmöglichkeiten von den Haltestellen „Köttingen Süd“ und „Am Giezenbach“ gegeben sind, würde kontraproduktiv dem Beschluss entgegenwirken und gleichzeitig zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 1.500 € jährlich verursachen. (Dr. Rips) -2-