Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
17.01.11, 06:18
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 643/2010
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 03.12.2010
Den beigefügten Antrag der/des Ortsbürgermeister Herr Alfred Zimmermann leite ich an die
zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
26.01.2011
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
22.03.2011
beschließend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Einrichtung einer zusätzlichen Schulbushaltsstelle in Köttingen-Mitte
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor mehreren Jahren wurde gemäß § 3 der Schülerfahrkostenverordnung, die Schülerbeförderung
dahingehend umgestellt, dass der Schülerspezialverkehr abgeschafft wurde. Im Rahmen dieser
Verordnung entscheidet der Schulträger über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Die Kosten
des Schülerspezialverkehrs lagen zum damaligen Zeitpunkt im Vergleich weit über den Beträgen
der Linien des ÖPNV. Somit wurde der Schülerverkehr in den öffentlichen Linienverkehr integriert
und alle Schülerinnen und Schüler werden heute im Rahmen des Linienverkehrs im ÖPNV
befördert. Nach Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger durch die Regelung im § 12
ausschließlich zur Kostenübernahme der wirtschaftlichsten Beförderung von Schülerinnen und
Schüler verpflichtet.
Zum damaligen Zeitpunkt bestanden für die Grundschulen noch Schulbezirke und somit bediente
nun die Linie 974 jede Grundschule im Rahmen der Schulbezirksgrenzen. Diese Linie 974, auch
wenn sie von allen Bürgern genutzt werden kann, ist fahrplanmäßig auf den Bedarf der Schulen
abgestimmt. Natürlich werden auch andere Linien zum Schülerverkehr genutzt. So fahren die
Grundschülerinnen und -schüler der Donatusgrundschule nach Schulschluss am Nachmittag mit
der Linie 979. Diese Linie 979 könnte auch morgens um 7:39 Uhr an der Haltestelle „Am
Giezenbach“ genutzt werden, so dass eine Entspannung an der Haltestelle „Köttingen Süd“ durch
weniger parkende Autos entstehen würde. Dieser Linienbus ist um 7:45 Uhr an der
Donatusgrundschule.
Durch das neue Schulgesetz wurden im Schuljahr 2008/2009 die Grundschulbezirksgrenzen
aufgehoben. Für die Stadt Erftstadt als Flächengemeinde brachte die Aufhebung der Schulbezirke
in der Weise Probleme mit sich, dass die bis dahin gesicherte gleichmäßige Auslastung der
Grundschulen nicht mehr gewährleistet war.
Mit der Entscheidung der Festlegung der individuellen Zügigkeiten der Schulen stellten die
Mitglieder des Schulausschusses und Rates im Jahr 2007 sicher, dass keine Grundschule eine
Überfrequentierung erfährt und andere vor einem existenziellen Problem stehen. Die Übernahme
der Schülerfahrkosten durch den Schulträger gemäß Schülerfahrkostenverordnung erfolgt bis zur
nächstgelegenen Grundschule, d. h. der Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und
einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann. Bei dem Besuch einer anderen als der
nächstgelegenen – oder am kostengünstigsten zu erreichenden – Schule werden die
Schülerfahrkosten vom Schulträger der besuchten Schule nur in Höhe des Betrages
übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würde. Da für Erftstadt eine
Preisstufe gilt, sind die Schülerfahrkosten zu allen Grundschulen gleich.
Die Donatus-Grundschule ist für den südlichen Bereich von Köttingen die nächstgelegene Schule.
Vor diesem Hintergrund fährt seit Sommer 2009 die Linie 974 die Haltestelle „Köttingen-Süd“ an.
Eine weitere Möglichkeit besteht, wie oben schon erwähnt, an der Haltestelle „Am Giezenbach“ die
Linie 979 zu nutzen.
Eine zusätzliche Haltestelle, obwohl Transportmöglichkeiten von den Haltestellen „Köttingen Süd“
und „Am Giezenbach“ gegeben sind, würde kontraproduktiv dem Beschluss entgegenwirken und
gleichzeitig zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 1.500 € jährlich verursachen.
(Dr. Rips)
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