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Antrag (Kostenermittlung 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
48 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
26.03.11, 06:22
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Antrag (Kostenermittlung 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zum Antrag 643/2010 23.03.2011 Antrag bzgl. Einrichtung einer zusätzlichen Schulbushaltestelle in Köttingen-Mitte Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2011 mit dem Antrag befasst und ihn zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen. Die Verwaltung wurde gebeten, zur Finanzierung der Maßnahme im Rahmen des Nothaushaltsrechtes Stellung zu nehmen. Seit Aufgabe der Schulbezirksgrenzen werden zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler aus Köttingen an der Donatusschule in Liblar angemeldet. Im laufenden Schuljahr handelt es sich um 40 Schülerinnen und Schüler, im nächsten Schuljahr wird die Zahl um 13 Personen steigen. Die Schülerbeförderung war bisher darauf ausgerichtet, die Kinder zur Grundschule nach Kierdorf zu bringen. Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.01.2011 einstimmig dafür ausgesprochen, der neuen Entwicklung, die sich auch an einigen anderen Schulen zeigt, Rechnung zu tragen und auch eine Beförderung von Köttingen zur Grundschule nach Liblar zu organisieren. Um der Intention des Schulausschusses Rechnung zu tragen, könnten grundsätzlich die bestehenden Haltestellen Köttingen-Süd und Köttingen-Mitte, beide gelegen an der Peter-MayStraße, angefahren werden. Unter Sicherheitsaspekten ist diese Lösung nicht zu befürworten. Es handelt sich bei der Peter-May-Straße um eine relativ stark befahrene Landstraße. Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von Köttingen zur Grundschule Kierdorf habe ich bereits vor mehreren Jahren die Schulbushaltestellen in die angrenzenden Wohngebiete verlagert. Zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Schulausschluss schlage ich daher vor, wie in der Anlage vom 11.03.2011 beschrieben, die bestehenden Haltestellen Hubert-RüttgerStraße und Kirchplatz anzufahren. Die Mehrkosten betragen ca. 4.100,- €. Zur Sicherheit der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sind diese Ausgaben erforderlich. Die Ausgaben dürfen daher auch unter den Bedingungen des Nothaushaltsrechtes geleistet werden. Die von Frau Iber in der Sitzung des Finanzausschusses vorgetragenen Angaben zur Anfahrt der Haltestelle Köttingen-Süd sind nicht zutreffend. Die Haltestelle wird derzeit immer auf Wunsch der Eltern aus der östlichen Richtung angefahren. Die Busfahrer sind entsprechend angewiesen. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass der Fahrer eines Auftragsunternehmens einmal eine Haltestelle aus der falschen Richtung anfährt. In diesem Fall benötigt die RVK dann aber eine genaue Angabe von Datum und Uhrzeit, um das Fehlverhalten sofort abstellen zu können. Nach meinen Erfahrungen reagiert die RVK, wenn entsprechende Beschwerden vorgetragen werden, sofort und in angemessener Weise. Das Anmeldungsverfahren an den städtischen Grundschulen ist nunmehr abgeschlossen. Die Anmeldungen aus Köttingen an der Donatusgrundschule sind steigend und es ist erkennbar, dass entsprechend weniger Anmeldungen an der Grundschule in Kierdorf vorgenommen wurden. Dieser Entwicklung werde ich in Zusammenarbeit mit der RVK zum Schuljahresbeginn 2011/2012 Rechnung tragen und im derzeitigen Kostenrahmen die Haltestellen im Neubaugebiet einbinden können. (Dr. Rips)