Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.04.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1245
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
10.04.2008
Haupt- und Finanzausschuss
15.04.2008
Rat
22.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhaus"
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 1245
Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhaus“ hat in der Zeit vom 25.02. bis
27.03.2008 gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahren nicht eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind beigefügt.
Hierzu sind Abwägungsbeschlüsse zu fassen.
Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln sollte der Bereich nicht als Kerngebiet sondern
als Mischgebiet ausgewiesen werden. Für eine Gemeinde in der Größenordnung von Bad
Münstereifel kommt die Ausweisung eines Kerngebietes außerhalb des inneren Stadtkerns bzw.
des festgestelten zentralen Versorgungsbereiches nicht in Betracht. Von daher wird die
Ausweisung eines Mischgebietes vorgeschlagen.
Darüberhinaus wurden die Baugrenzen dem tatsächlichen Gebäudebestand angepasst.
Im weiteren Verfahren sind der Aufstellungs- und der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die für das Planverfahren erforderlichen finanziellen Mittel werden durch den Verkaufserlös
refinanziert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhaus“ aufzustellen. Die
Änderung erstreckt sich auf einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1,
Flurstück 4928. Der Planbereich umfasst das bisher als Kneipp-Kurhaus genutzte Gebäude in Bad
Münstereifel, Nöthener Straße 10.
2. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Gelange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
3. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBL I.S.2414), geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für
die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBL. I.S. 3316) i.V.m dem § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhaus“ in der nach Offenlage geänderten Form nebst
Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Änderung des Bebauungsplanes
herbeizuführen.
5.Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.