Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.03.11, 06:25
Aktualisiert
05.04.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Karolingerstr. 147
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
82 31-20/P326.3
Ihre Anfrage vom 21.02.2011
Rat
Betrifft:
Datum
01.03.2011
F 80/2011
29.03.2011
Anfrage bzgl.Kiosk am Bahnhof Liblar
Sehr geehrter Herr Wegner,
im Rahmen der Modernisierung des Bahnhofs und des Bahnsteigs am Bahnhof in
Erftstadt-Liblar durch die Deutsche Bahn AG kann der Kiosk in der derzeitigen Form nicht
weiterbetrieben werden und wird daher abgerissen. Der Neubau eines Kiosks ist durch die
Deutsche Bahn nicht vorgesehen und würde somit der Stadt Erftstadt obliegen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Neugestaltung des
Bahnhofumfeldes sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines
Kiosks zu schaffen. Als neuer Standort für den Kiosk kommt der Bahnsteig an Gleis 1, der
Bahnsteig zwischen Gleis 2 und 3 oder der P&R-Parkplatz in Betracht. Der endgültige
Standort sowie die Ausgestaltung (Größe, Ausnutzbarkeit, ggfls. mit Toilettenanlage) ist
im Rahmen des Bauleitverfahrens festzulegen.
Von Seiten der Verwaltung ist geplant, dass der Kiosk auch während der Baumaßnahmen
durch die Deutsche Bahn weiterbetrieben werden soll. Gfls. ist eine Containerlösung als
vorübergehende Ersatzmaßnahme umzusetzen.
Der derzeitige Kioskbesitzer ist über diese Maßnahmen informiert und von hier aus
gebeten worden auf der Grundlage der verschiedenen Standortalternativen
entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen.
Der Kiosk ist aufgrund seiner Größe und des Alters nicht mehr zeitgemäß. Der Neubau
eines Kiosks würde wahrscheinlich großzügiger erfolgen. Mit diesem Wunsch ist auch der
Pächter an die Stadt Erftstadt herangetreten. Im Falle eines Neubaus findet dies sicherlich
Berücksichtigung, damit ein
Betriebsablauf erfolgen kann.
wirtschaftlicher
und
ordnungsgemäßer
Betrieb
und
Aufgrund der beengten Raumverhältnisse im Kiosk ist der Pächter an die Stadt Erftstadt
herangetreten und hat angefragt, ob die Aufstellung eines Verkaufswagens/-containers im
Bereich des P&R-Anlage (Zugang Heidebroichstraße/Bahnsteig) möglich ist. Leider lässt
der derzeitige rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 98 in diesem Bereich keine bauliche
Nutzung zu. Hier lauten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „öffentliche
Verkehrsfläche, Parken“.
Die Stadt Erftstadt als Verpächter des Kiosks ist in regelmäßigem Kontakt mit dem
Kioskbetreiber. Ideen und Vorschläge können sicherlich im bevorstehenden
Bauleitplanverfahren Berücksichtigung finden.
Die Verwaltung unterstützt alles, was zur Verbesserung der Situation des Bahnhofs in
Liblar beiträgt. Jedoch ist es aufgrund der bevorstehenden Maßnahmen durch die
Deutsche Bahn AG (Modernisierung Bahnhof und Bahnsteig), den Rhein-Erft-Kreis (Bau
der K 45 in Tieflage) und die Stadt Erftstadt (Neugestaltung des Bahnhofumfeldes mit
dem Bau eines Parkdecks) sowie der finanziellen Situation der Stadt Erftstadt zum
jetzigen Zeitpunkt schwierig, kurzfristig Verbesserungen herbeizuführen.
In Vertretung
(Erner)
Beigeordneter
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