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Anfrage (Anfrage bzgl.Kiosk am Bahnhof Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.03.11, 06:25
Aktualisiert
05.04.11, 06:23
Anfrage (Anfrage bzgl.Kiosk am Bahnhof Liblar) Anfrage (Anfrage bzgl.Kiosk am Bahnhof Liblar)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Karolingerstr. 147 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 82 31-20/P326.3 Ihre Anfrage vom 21.02.2011 Rat Betrifft: Datum 01.03.2011 F 80/2011 29.03.2011 Anfrage bzgl.Kiosk am Bahnhof Liblar Sehr geehrter Herr Wegner, im Rahmen der Modernisierung des Bahnhofs und des Bahnsteigs am Bahnhof in Erftstadt-Liblar durch die Deutsche Bahn AG kann der Kiosk in der derzeitigen Form nicht weiterbetrieben werden und wird daher abgerissen. Der Neubau eines Kiosks ist durch die Deutsche Bahn nicht vorgesehen und würde somit der Stadt Erftstadt obliegen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Neugestaltung des Bahnhofumfeldes sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kiosks zu schaffen. Als neuer Standort für den Kiosk kommt der Bahnsteig an Gleis 1, der Bahnsteig zwischen Gleis 2 und 3 oder der P&R-Parkplatz in Betracht. Der endgültige Standort sowie die Ausgestaltung (Größe, Ausnutzbarkeit, ggfls. mit Toilettenanlage) ist im Rahmen des Bauleitverfahrens festzulegen. Von Seiten der Verwaltung ist geplant, dass der Kiosk auch während der Baumaßnahmen durch die Deutsche Bahn weiterbetrieben werden soll. Gfls. ist eine Containerlösung als vorübergehende Ersatzmaßnahme umzusetzen. Der derzeitige Kioskbesitzer ist über diese Maßnahmen informiert und von hier aus gebeten worden auf der Grundlage der verschiedenen Standortalternativen entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen. Der Kiosk ist aufgrund seiner Größe und des Alters nicht mehr zeitgemäß. Der Neubau eines Kiosks würde wahrscheinlich großzügiger erfolgen. Mit diesem Wunsch ist auch der Pächter an die Stadt Erftstadt herangetreten. Im Falle eines Neubaus findet dies sicherlich Berücksichtigung, damit ein Betriebsablauf erfolgen kann. wirtschaftlicher und ordnungsgemäßer Betrieb und Aufgrund der beengten Raumverhältnisse im Kiosk ist der Pächter an die Stadt Erftstadt herangetreten und hat angefragt, ob die Aufstellung eines Verkaufswagens/-containers im Bereich des P&R-Anlage (Zugang Heidebroichstraße/Bahnsteig) möglich ist. Leider lässt der derzeitige rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 98 in diesem Bereich keine bauliche Nutzung zu. Hier lauten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „öffentliche Verkehrsfläche, Parken“. Die Stadt Erftstadt als Verpächter des Kiosks ist in regelmäßigem Kontakt mit dem Kioskbetreiber. Ideen und Vorschläge können sicherlich im bevorstehenden Bauleitplanverfahren Berücksichtigung finden. Die Verwaltung unterstützt alles, was zur Verbesserung der Situation des Bahnhofs in Liblar beiträgt. Jedoch ist es aufgrund der bevorstehenden Maßnahmen durch die Deutsche Bahn AG (Modernisierung Bahnhof und Bahnsteig), den Rhein-Erft-Kreis (Bau der K 45 in Tieflage) und die Stadt Erftstadt (Neugestaltung des Bahnhofumfeldes mit dem Bau eines Parkdecks) sowie der finanziellen Situation der Stadt Erftstadt zum jetzigen Zeitpunkt schwierig, kurzfristig Verbesserungen herbeizuführen. In Vertretung (Erner) Beigeordneter -2-