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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt" hier: Vorstellung Bauvorhaben, Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt"
hier: Vorstellung Bauvorhaben,
        Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt"
hier: Vorstellung Bauvorhaben,
        Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.04.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1249 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 06.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt" hier: Vorstellung Bauvorhaben, Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1249 Z-1 1. Sachverhalt: Die mit der Ratsdrucksache 1249 vorgelegten Unterlagen bezgl. des geplanten Vorhabens im Bereich südliche Vorstadt und der hierfür erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ wurden vom Investor überarbeitet. Die geänderten Unterlagen sind beigefügt. Entgegen dem ursprünglichen Plan wurde das Gebäude um 1 Geschoss auf 6 Vollgeschosse reduziert, so dass eine max. Gebäudehöhe von 20,5 m über OK Trierer Straße erreicht wird. Die vorgesehene Grundflächenzahl beträgt 4,0. Auf Seite 8 der Unterlagen des Büros Blueston Real Estate GMBH werden verschiedene Varianten zur Gestaltung der Fassade und des Daches dargestellt. Da ein Flachdach am Hauptgebäude in diesem Bereich aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar ist, sind die nachfolgend vorgesehenen Festsetzungen auf die Errichtung eines Gebäudes mit einem geneigten Dach abgestimmt. Als Dachform werden entsprechend der Vorgaben der Gestaltungssatzung, in deren Bereich II das Vorhaben liegt, vom Sattel-, Walm- und Mansarddach abgeleitete Dachformen vorgeschrieben. Im Hinblick auf die Lage im Hang werden lediglich für die eingeschossigen Anbauten im rückwärtig Bereich Flachdächer zugelassen. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, somit kann die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB auf die Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Um das Verfahren fortzuführen sind der Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben kann in der vorgestellten Form nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Altenativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Das Plangebiet befindet sich in der südlichen Vorstadt von Bad Münstereifel zwischen Trierer Straße und B 51, Gemarkung Münstereifel, Flur 6. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. 2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ einschl. Begründung und Textteil wird beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen zu legen und die Behörden und sonsitgen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.