Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.04.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1249 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
06.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 29 d"Südliche Vorstadt"
hier: Vorstellung Bauvorhaben,
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung, Entwurfs- und Offenlageschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1249 Z-1
1. Sachverhalt:
Die mit der Ratsdrucksache 1249 vorgelegten Unterlagen bezgl. des geplanten Vorhabens im
Bereich südliche Vorstadt und der hierfür erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d
„Südliche Vorstadt“ wurden vom Investor überarbeitet.
Die geänderten Unterlagen sind beigefügt.
Entgegen dem ursprünglichen Plan wurde das Gebäude um 1 Geschoss auf 6 Vollgeschosse
reduziert, so dass eine max. Gebäudehöhe von 20,5 m über OK Trierer Straße erreicht wird. Die
vorgesehene Grundflächenzahl beträgt 4,0.
Auf Seite 8 der Unterlagen des Büros Blueston Real Estate GMBH werden verschiedene Varianten
zur Gestaltung der Fassade und des Daches dargestellt. Da ein Flachdach am Hauptgebäude in
diesem Bereich aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar ist, sind die nachfolgend vorgesehenen
Festsetzungen auf die Errichtung eines Gebäudes mit einem geneigten Dach abgestimmt.
Als Dachform werden entsprechend der Vorgaben der Gestaltungssatzung, in deren Bereich II das
Vorhaben liegt, vom Sattel-, Walm- und Mansarddach abgeleitete Dachformen vorgeschrieben.
Im Hinblick auf die Lage im Hang werden lediglich für die eingeschossigen Anbauten im rückwärtig
Bereich Flachdächer zugelassen.
Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, somit kann die Änderung im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB auf die
Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Um das Verfahren fortzuführen sind der Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu
fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben kann in der vorgestellten Form nur realisiert werden, wenn der Bebauungsplan
entsprechend geändert wird. Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Altenativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Das Plangebiet
befindet sich in der südlichen Vorstadt von Bad Münstereifel zwischen Trierer Straße und B 51,
Gemarkung Münstereifel, Flur 6. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist dem
beigefügten Lageplan zu entnehmen.
2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ einschl.
Begründung und Textteil wird beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen zu legen
und die Behörden und sonsitgen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.