Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" 4. Änderung-GrevenChemie hier: Aufstellungsbeschluss, Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
4. Änderung-GrevenChemie
hier: Aufstellungsbeschluss, Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
4. Änderung-GrevenChemie
hier: Aufstellungsbeschluss, Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.04.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1278 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 06.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" 4. Änderung-GrevenChemie hier: Aufstellungsbeschluss, Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1278 1. Sachverhalt: In 2007 wurden die Entwicklungsvorhaben, die zur Sicherung des Standortes der Fa. GrevenChemie erforderlich sind von Herr Greven und dem Architekten, Herrn Mandel vorgestellt. Entwickelt wurde ein 5 Stufen-Plan, der folgende Baumassnahmen vorsieht: -Hochregallager und Leichtbau-Versandhalle -Fördertechnik mit Brücke zu Halle 7 -neue Versandhalle mit Brücke -Endausbau Hochregallager Diese Ausbaustufen sind so aufeinander abgestimmt, dass die Betriebsabläufe nicht gestört werden. Um diese Vorhaben zu realisieren, muss der Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ geändert werden. Die Änderungen beziehen sich im wesentlichen auf die Baugrenzen und die Höhenfestsetzungen. Insgesamt wird der Bereich einschließlich des bisher als GI ausgewiesenen Bereiches als Gewerbegebiet ausgewiesen, wobei durch Einschränkungen gem. Abstandserlass die angrenzende Wohnbebauung Berücksichtigung findet. Die Vorentwurfunterlagen sind beigefügt. Um das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten sind auf dieser Grundlage die Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ebenfalls ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ aufzustellen. Der Änderungsbereich liegt in Bad Münstereifel-Iversheim am Bendenweg und umfasst die Grundstücke Gemarkung Iversheim, Flur 8, Flurstücke 477 (tlw.), 474, 427(tlw.) und 482 (tlw.). Der beigefügte Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. De Verwaltung wird die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen durchführen.