Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
07.04.09, 06:41
Aktualisiert
04.05.11, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 159/2008
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 12.03.2008
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der/des der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.04.2008
Antrag bzgl. Attraktivitätssteigerung ÖPNV, Verbesserung an Bushaltestellen
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.03.2008
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Situation der Wartehallen (Wetterschutz) an Bushaltestellen stellt sich wie folgt dar:
Grundsätzlich ist die Kommune für die Ausstattung ihrer Haltestellen zuständig. Im Stadtgebiet
befinden sich drei verschiedene Wartehallentypen
a.) Blechwartehallen
b.) Glaswartehallen mit Werbevitrinen
c.) Glaswartehallen
zu a.) Die Blechwartehallen wurden vor etlichen Jahren installiert und stehen zum größten Teil an
Schulbushaltestellen. Hier wurde damals überwiegend auf Sitzgelegenheiten verzichtet
zu b.) Finanziert durch die Deutsche Plakat Werbung (DPW) stehen mehrere Glaswartehallen mit
Werbevitrinen im Stadt Stadtgebiet. Hier wurde darauf geachtet, dass jede Wartehalle mit
Sitzgelegenheiten ausgestattet ist. Diese Standorte sind u.a. unter betriebswirtschaftlichen
Aspekten gewählt worden, so dass nicht jeder Standort geeignet war
zu c.) In der Vorlage V7/3218 im Jahr 2005 hat der Ausschuss eine Prioritätenliste für die
Aufstellung von Glaswartehallen beschlossen. Diese wurde und wird weiterhin Schritt für Schritt
abgearbeitet. Auch hier gehören Sitzgelegenheiten zum Standard. Die Standorte für diese
Wartehallen wurden vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Einsteige- und
Umsteigefrequentierung ausgewählt. In diesem Jahr werden weitere Glaswartehallen mit
Sitzgelegenheiten hinzukommen. Mittel wurden vom Fachamt im Haushalt 2008 angemeldet.
Es besteht eine klare vertragliche RegeIung zwischen Stadt Erftstadt und DPW, dass während der
Vertragslaufzeit keinem Dritten gestattet wird auf städtischem Grund und Boden Werbung zu
betreiben. Nach heutigem Recht bedarf die Aufstellung von Wartehallen mit Werbevitrinen nach
Landesbauordnung § 13 einer Baugenehmigung, welche in Wohngebieten nicht mehr erteilt
würde. In diesem vertraglichen Zusammenhang betrachtet, stellt sich das Thema des Sponsorings
als sehr schwierig dar.
(Dr. Rips)
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