Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.04.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1190 Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
06.05.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Flächennutzungsplan
hier: Änderungsanträge für die Ortslage Kalkar
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1190 Z-1
1. Sachverhalt:
Der Strukturförderungsausschuss hat die in der Ortslage Kalkar angesprochenen Bereiche in
seiner letzten Sitzung besichtigt.
Als Ergebnis ist folgendes festzuhalten:
- Baumöglichkeiten in den Bereichen 2 und 3 müssen über den Wirtschaftsweg erschlossen
werden. Hiergegen bestehen grundsätzlich Bedenken.
- Für die Bereiche 1, 6 unf 7 ist eine Bebauung vorstellbar. Wegen der Lage im bzw. angrenzend
an die Wasserschutzzone II muss diesbezüglich eine Abstimmung mit den Fachbehörden
erfolgen. Evtl. erforderliche Untersuchungen insbesondere zum Bereich 1 sind vom
Grundstückseigentümer zu tragen. In den Bereichen 6 und 7 kann es sich jeweils nur um eine
weitere Baumöglichkeit handeln. Unbedenklich ist der Bereich 8.
- Im Hinblick auf eine Ortsumgehung für Kalkar sind die Bereiche 4,5 und 9 von weiteren
baulichen Entwicklungen freizuhalten.
- In den Bereichen 10 und 11 sind bauliche Entwicklungen vorstellbar.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die im Plan dargestellten Bereich 2,3,4,5 und 9 sind baulich nicht weiter zu entwickeln.
In den Bereichen 1,6,7, 8, 10 und 11 sind bauliche Entwicklungen vorstellbar. Die erforderlichen
weiteren Schritte sind auch hinsichtlich der entstehenden Kosten mit den Eigentümern zu erörtern.
Im Anschluß daran wird die Verwaltung die erforderlichen planerischen Schritte vorbereiten.