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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage "Kleinwindkraftanlage" auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage "Kleinwindkraftanlage" auf dem  Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage "Kleinwindkraftanlage" auf dem  Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.03.2008 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1260 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage „Kleinwindkraftanlage“ auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1260 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage zur Genehmigung einer kleinen Windkraftanlage am Erlenweg vor. Gemäß der Eintragung im Lageplan ist der Standort des Vorhabens nicht auf dem Flurstück Nr. 131, sowie vom Antragsteller beschrieben, sondern auf dem angrenzenden Flurstück Nr. 132. Das Flurstück Nr. 132 ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Bei der Anlage handelt es sich nicht um eine Anlage mit Rotorblättern, sondern um eine vertikale Kleinwindanlage in Tonnenform gemäß beigefügtem Foto. Diese soll auf einem 8,50 m hohen Mast angebracht werden, sodass sich eine Gesamthöhe von 9,50 m ergibt. Der Standort der Anlage soll laut Lageplan auf dem ca. 5 m höher gelegenen Gelände hinter dem vorhandenen Wohnhaus mit Lagerhalle sein. Die Entfernung zur vorhandenen Lagerhalle beträgt laut Lageplan ungefähr 20 m. Aufgrund dieser erhöhten Lage ragt die geplante Kleinwindanlage 8 m über die Lagerhalle hinaus. Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind Vorhaben, die der Nutzung von Windenergie dienen, privilegiert. Bei der vorliegenden Bauvoranfrage handelt es sich um ein Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Fraglich ist die Einhaltung von immisionsschutzrechtlichen Vorgaben bzgl. der Lärmentwicklung dieser Anlage im Hinblick auf den Umgebungsschutz der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung. Hierzu wurde der Kreis Euskirchen gebeten, den Antragsteller aufzufordern, Aussagen bzw. ein Gutachten hinsichtlich der Lärmentwicklung der beantragten Kleinwindanlage, insbesondere mit Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnbebauung, vorzulegen. Eine Erschließung des Grundstückes ist sichergestellt. Bei den Beratungen zum vorliegenden Bauvorhaben müssen auch die grundsätzlichen Überlegungen zur Errichtung von Windenergieanlagen bzw. die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden. Auf der Basis der angeforderten Unterlagen kann die abschließende Beratungen stattfinden. Sobald diese vorliegen, wird der Ausschuss informiert. 2. Rechtliche Würdigung Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bauordnung NW baugenehmigungspflichtig. Windenergieanlagen sind grundsätzlich privilegiert, solange die Kommune keine Konzentrationszone /n ausweist und die übrigen Bereiche für Anlagen sperrt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Nach Vorlage des angeforderten Unterlagen hinsichtlich der Lärmentwicklung der Kleinwindanlage müssen weitere Beratungen stattfinden.