Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.03.2008
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1260
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
10.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage „Kleinwindkraftanlage“ auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5,
Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1260
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Genehmigung einer kleinen Windkraftanlage am Erlenweg vor.
Gemäß der Eintragung im Lageplan ist der Standort des Vorhabens nicht auf dem Flurstück Nr.
131, sowie vom Antragsteller beschrieben, sondern auf dem angrenzenden Flurstück Nr. 132.
Das Flurstück Nr. 132 ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und
liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Bei der Anlage handelt es sich nicht um eine Anlage mit Rotorblättern, sondern um eine vertikale
Kleinwindanlage in Tonnenform gemäß beigefügtem Foto. Diese soll auf einem 8,50 m hohen
Mast angebracht werden, sodass sich eine Gesamthöhe von 9,50 m ergibt.
Der Standort der Anlage soll laut Lageplan auf dem ca. 5 m höher gelegenen Gelände hinter dem
vorhandenen Wohnhaus mit Lagerhalle sein. Die Entfernung zur vorhandenen Lagerhalle beträgt
laut Lageplan ungefähr 20 m. Aufgrund dieser erhöhten Lage ragt die geplante Kleinwindanlage 8
m über die Lagerhalle hinaus.
Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind Vorhaben, die der Nutzung von Windenergie dienen,
privilegiert. Bei der vorliegenden Bauvoranfrage handelt es sich um ein Vorhaben im Sinne des §
35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Fraglich ist die Einhaltung von immisionsschutzrechtlichen Vorgaben bzgl.
der Lärmentwicklung dieser Anlage im Hinblick auf den Umgebungsschutz der unmittelbar
angrenzenden Wohnbebauung. Hierzu wurde der Kreis Euskirchen gebeten, den Antragsteller
aufzufordern, Aussagen bzw. ein Gutachten hinsichtlich der Lärmentwicklung der beantragten
Kleinwindanlage, insbesondere mit Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die angrenzenden
Wohnbebauung, vorzulegen.
Eine Erschließung des Grundstückes ist sichergestellt.
Bei den Beratungen zum vorliegenden Bauvorhaben müssen auch die grundsätzlichen
Überlegungen zur Errichtung von Windenergieanlagen bzw. die Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden.
Auf der Basis der angeforderten Unterlagen kann die abschließende Beratungen stattfinden.
Sobald diese vorliegen, wird der Ausschuss informiert.
2. Rechtliche Würdigung
Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bauordnung NW
baugenehmigungspflichtig.
Windenergieanlagen sind grundsätzlich privilegiert, solange die Kommune keine
Konzentrationszone /n ausweist und die übrigen Bereiche für Anlagen sperrt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Nach Vorlage des angeforderten Unterlagen hinsichtlich der Lärmentwicklung der Kleinwindanlage
müssen weitere Beratungen stattfinden.