Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
10.03.11, 06:26
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 74/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 082 Datum: 21.02.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
25.05.2011
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
06.07.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
07.07.2011
beschließend
Rat
19.07.2011
beschließend
Betrifft:
12.07.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Baulandentwicklung in Erftstadt-Lechenich, -Liblar, und -Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung von Bebauungsplänen für folgende Gebiete
vorzubereiten sowie die dafür notwendigen Grunderwerbsverhandlungen im Rahmen der
städtischen Bodenbevorratung zu tätigen:
1.
In E.-Lechenich wird auf der Grundlage der Rahmenplanung Lechenich-West für die im
Flächennutzungsplan nördlich des Bebauungsplanes Nr. 150 (Solarsiedlung) gelegene
Wohnbaufläche (ca. 5,5 ha, s. Anlageplan) ein städtebaulicher Vorentwurf erarbeitet.
Auf der Grundlage des Vorentwurfs wird ein Bebauungsplan für die im Eigentum der Stadt
Erftstadt befindlichen Grundstücke (ca. 2,00 ha) - als erster Bauabschnitt - aufgestellt und
vermarktet.
2.
In E.-Bliesheim wird die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens im Bereich der
Rochusstraße (s. V 390/2007) zurückgestellt.
Für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet „Lange Heide“ (ca. 5,7 ha) wird ein
Bebauungsplan nach Grundstückserwerb im Rahmen der städtischen Bodenbevorratung
aufgestellt (s. auch B 288/2010).
3.
In E.-Liblar wird auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für den Gesamtbereich
der Wohnbauflächen an der Waldorfschule für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet
(„Villehang“, 2. Bauabschnitt, ca. 6,0 ha) ein Bebauungsplan nach Grunderwerb im
Rahmen der städtischen Bodenbevorratung aufgestellt.
Begründung:
Der Beschlussentwurf basiert im Wesentlichen auf der Beschlussfassung zu V 390/2006
„Zukünftige Baulandentwicklung in Erftstadt“ (Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss Immobilien am 24.01.2007, Ausschuss für Stadtentwicklung am 08.03.2007).
Entsprechend werden zur Zeit die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 160 A, E. - Liblar,
Villehang, hergestellt und die Vermarktung der Baugrundstücke betrieben. Ca. 50 Prozent der
Grundstücke sind bereits veräußert; für die restlichen Flächen liegen konkrete Anfragen vor,
sodass nunmehr in Lechenich ein Baugebiet in der Größe von ca. 2,0 ha auf bereits städtischen
Grundstücken auf der Grundlage eines Bebauungsplanes entwickelt und vermarktet werden kann.
Auf dieser Fläche kann Planungsrecht für ca. 25 Wohnungseinheiten geschaffen werden.
Aufgrund der o.a. Beschlussfassung sollte zudem in Bliesheim ein Baugebiet im Anschluss an die
Rochusstraße in der Größe von 4,00 ha entwickelt werden. Aufgrund der differenzierten
Eigentumsverhältnisse und der schlechten Vermarktungsbedingungen (Lärmbelastung durch die
angrenzende Autobahn) wurde dabei von einem Ankauf der Flächen durch die Stadt abgesehen.
Der Bebauungsplan „Rochusstraße“ wurde jedoch nicht weiterverfolgt, weil konkrete gemeinsame
Entwicklungsabsichten, welche die Einleitung notwendiger planungsrechtlicher Schritte hätten
begründen können, bisher nicht vorgetragen wurden.
Daher wird bezugnehmend auf den B 288/2010 (Anregung bzgl. Aufstellung eines
Bebauungsplanes für ein Wohngebiet im Bereich Lange Heide/Kyrionstr./Vorgebirgsstr. in
Bliesheim, Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.06.2010) nunmehr vorgeschlagen, für diesen
Bereich einen Bebauungsplan im Rahmen der städtischen Bodenbevorratung aufzustellen; zudem
besteht das bekundete Interesse der Grundstückseigentümer daran. Die in der Zwischenzeit auf
der Grundlage des Beschlusses zu o.a. B 288/2010 durchgeführte Prüfung der städtebaulichen
Rahmenbedingungen hat ergeben, dass sowohl die Entwässerung bzw. die Versickerung vor Ort
in einem Versickerungsbecken als auch die verkehrliche Erschließung über das vorhandene
Verkehrsnetz mit mehreren Zufahrten machbar sind.
Als weiteres Baulandangebot bietet sich die Entwicklung der Wohnbauflächen westlich der
Waldorfschule als 2. Bauabschnitt des Bebauungsplanes Nr. 160A, Am Villehang, an.
Der bisherige Vermarktungserfolg bestätigt die besondere Standortgunst (u.a. Nähe zum
Bahnhof) dieser Fläche. Als Grundlage für einen Bebauungsplan im Bereich der Waldorfschule
soll das bereits vorgestellte städtebauliche Konzept dienen.
Da die Stadt in Lechenich bereits Grundstückseigentümer ist, können die Aufstellung und
Realisierung eines Bebauungsplanes dort kurzfristig erfolgen. Führen die Grunderwerbsgespräche
in Liblar zu keinem kurzfristigen Erfolg, sind ggf. alternative Wohnbauflächenstandorte - auch im
Rahmen eines Flächentauschs - zu untersuchen.
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