Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
28 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.04.2008
- Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2008
Nr. der Ratsdrucksache: 1175 Z-5
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.04.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1175 Z-5
1. Sachverhalt:
Hiermit lege ich die fortgeschriebene Veränderungsliste Nr. 3 vor (Anlage 1).
Durch die allgemeinen konjunkturellen Verbesserungen des Jahres 2007 konnte erreicht werden, dass der Jahresabschluss - ohne Inanspruchnahme der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Ausgleichsrücklage - aller Voraussicht nach ausgeglichen abschließt. Diese Prognose
hat sich nun verfestigt. Durch diesen Umstand steht die Ausgleichsrücklage in voller Höhe für
das Jahr 2008 zur Verfügung und bietet damit die Möglichkeit, auch den Haushalt des Jahres
2008 ausgeglichen zu gestalten (sog. fiktiver Haushaltsausgleich).
Die Betrachtung der Defizite in den Jahren 2009 bis 2011 führt zu dem Ergebnis, dass die Ausgleichsrücklage in diesem Zeitraum komplett aufgezehrt wird und die jeweiligen Defizite zu einer Reduzierung der allgemeinen Rücklage führen. Damit geht Vermögenssubstanz verloren.
Diese Rücklage war in der Eröffnungsbilanz mit einem Betrag von 80.291.904,69 € ausgewiesen. Im Zuge der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Firma BDO haben sich jedoch Veränderungen ergeben, die im Ergebnis zu einer Erhöhung der allgemeinen Rücklage auf nunmehr
86.829.700,38 € führen.
An der Verringerung der allgemeinen Rücklage orientiert sich die Frage, ob die Stadt Bad
Münstereifel auch ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Dies ist gem. § 76 GO
NRW u. a. dann der Fall, wenn bei der Aufstellung des Haushalts in zwei aufeinanderfolgenden
Haushaltsjahren geplant ist, den Wert der allgemeinen Rücklage gegenüber dem Wert in der
Schlussbilanz des Vorjahres jeweils um mehr als 5 % zu verringern. Anhand der nachfolgenden
Tabelle ist ersichtlich, dass basierend auf den Defiziten in den Finanzplanungsjahren der
Schwellenwert von 5 % unterschritten wird. Damit ist kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Planjahr
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem. fortgeschr.
Anfangsstand
Anfangsstand
Verringerung
5.684.006,00 €
86.829.700,38 €
in %
-5.639.430,00 €
-44.576,00 €
aufgebraucht
aufgebraucht
0,00 €
-4.085.053,00 €
-3.275.270,00 €
-2.379.285,00 €
0,00
-4,70
-3,96
-2,99
HHPlan 2008
2008
2009
2010
2011
-5.639.430,00 €
-4.129.629,00 €
-3.275.270,00 €
-2.379.285,00 €
allgemeine Rücklage
Stand allgemeine
Rücklage
jew. z. 31.12.
86.829.700,38 €
82.744.647,38 €
79.469.377,38 €
77.090.092,38 €
Da jedoch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage geplant ist, unterliegt der Haushalt
2008 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Diese kann die Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen erteilen. Da derzeit nicht einzuschätzen ist, ob und wie die Aufsichtsbehörde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden die investiven Planungen 2008, die in
den Dringlichkeitslisten niedergelegt sind, als Anlage 2 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Basierend auf den Veränderungen wurde die Haushaltssatzung aktualisiert und als Anlage 3
beigefügt. Ebenso wird der Vorbericht (Anlage 4), der Gesamtergebnisplan (Anlage 5) und der
Gesamtfinanzplan (Anlage 6) jeweils in aktualisierter Form vorgelegt.
Da trotz der eingetretenen konjunkturellen Verbesserungen, der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel auch weiterhin strukturell unausgeglichen ist und mit Blick auf das Recht der Aufsichtsbehörde, Bedingungen und Auflagen an die Haushaltsgenehmigung zu knüpfen, regt die Verwaltung bis zur Erlangung eines strukturellen Haushaltsausgleichs (alle Erträge decken alle
Aufwendungen) folgende Selbstbindungsbeschlüsse an:
1. Bei der jährlichen Hebesatzgestaltung für die Realsteuern wird das jetzige Niveau als unterste Schwelle betrachtet.
2. Der gesetzliche Vorrang von speziellen Entgelten (Gebühren) im Sinne von § 77 Abs. 2 GO
NRW wird - soweit vertretbar und geboten – strengstens beachtet.
3. Weiterhin wird die Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich
beachtet.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1175 Z-5
4. Es wird nach wie vor eine restriktive Personalpolitik mit dem Ziel einer weiteren Personalkostenreduzierung verfolgt. Demnach werden
• Neueinstellungen nur in unabweisbar erforderlichem Maße durchgeführt (Weiteranwendung des praktizierten Verfahrens nach dem Nothaushaltserlass, Neueinstellung = ultima Ratio: d.h. Prüfung der Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung ggf. Organisationsmaßnahme vor Einstellung),
• Beförderungen nur nach Maßgabe des Nothaushaltserlasses vorgenommen, d.h. nur
im Rahmen eines dafür darstellbaren Personalausgabenbudgets,
• tarifrechtliche Höhergruppierungen nach Möglichkeit durch organisatorische Maßnahmen vermieden.
5. Heranziehung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu einem Finanzierungsbeitrag auf der Basis von § 109 GO (Stadtwerke 306.000 €, Forstbetrieb – ab
dem Jahr 2009 – 70.000 € pro Jahr).
6. Ausschließliche Bedarfsorientierung bei der Neuschaffung und Erhaltung kommunaler Infrastruktur unter der Prämisse eines bedarfsorientierten grundsätzlichen Rückbaues vorhandener Infrastruktur. Dabei sind strengste Maßstäbe bei der politischen Bewertung des Bedarfs zu Grunde zu legen.
7. Die Begründung neuer freiwilliger Leistungen soll grundsätzlich unterbleiben. Ausnahmen
dürfen nur bei sachlich unabweisbaren und zeitlich unaufschiebbaren Sachverhalten nach
vorheriger politischer Entscheidung im Rat (§ 41 Abs. 1 lit. S GO NRW) getroffen werden.
8. Verwendung von Verwertungserlösen aus der Veräußerung von Infrastrukturvermögen, auf
dem noch Kredite lasten, zur anteiligen Kredittilgung.
9. Priorisierung substanzerhaltender Maßnahmen zur Bewahrung städtischer Vermögenswerte.
10. Weiterverfolgung der Privatisierungsbemühungen der Kur- und Tourismusverwaltung bzw.
einer angemessenen privaten Beteiligung an dem Aufwand, der im Rahmen des Tourismus
und der Erhaltung der Kurorteigenschaft zu leisten ist.
11. Unverzügliche Umsetzung eines zentralen Immobilienmanagements und eines Bürgerbüros
nach Schaffung der räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen (spätestens zum 01.01.2009).
12. Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für die Stadtverwaltung zur zukunftsorientierten Verwaltungssteuerung und Aufbau eines der Aufgabenstruktur und der städtischen
Besonderheiten angemessenen Kennzahlensystems im Sinne der §§ 12 und 18 GemHVO.
13. Daran zu orientierende permanente Überprüfung des städtischen Aufgabenbestandes und
seiner Standards.
14. Vermeidung von städtischen Finanzierungsanteilen bei Erschließungsmaßnahmen nach
dem BauGB sowie die Vermeidung von belastenden Vorfinanzierungen durch zeitnahe Abrechnung von Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen.
15. Verwendung etwaiger Finanzmittelüberschüsse zum nachhaltigen Abbau aufsummierter Liquiditätskredite (Kassenkredite).
2. Rechtliche Würdigung
Da wie vorstehend erläutert, bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der
allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gem. § 75 Abs. 4 GO NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht
innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages der Stadt eine andere Entscheidung trifft.
Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.
Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist nicht erforderlich, weil die Voraussetzungen des § 76 GO NRW – insbesondere in Bezug auf die Schwellenwerte – unterschritten
werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel ist strukturell unausgeglichen. Dies hat zur Folge, dass
die jährlichen Haushaltsdefizite zu einer Aufzehrung der Allgemeinen Rücklage und damit zum
Abbau des Eigenkapitals führen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1175 Z-5
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen erfordern eine weitergehende Optimierung der Arbeitsabläufe, eine klare Definition von Standards und eine Reduzierung auf Kernaufgaben der
Verwaltung.
Eine restriktive Personalpolitik steht teilweise im Widerspruch zu den immer höher werdenden
Anforderungen, die an das Personal gestellt werden. Hinzu kommt, dass durch die Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt die Gewinnung von leistungsstarkem Nachwuchs schwieriger
wird. Hier gilt es, den Spagat zwischen Einsparzwängen und der Zukunftsgestaltung der Stadtverwaltung zu meistern.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Ein strukturelles Defizit ist auf die dauerhafte Überlastung des Haushalts mit nicht finanzierten
Aufgaben zurückzuführen. Ein strukturelles Defizit wird selbst bei guter Konjunktur nicht abgebaut.
Damit wird deutlich, dass zu Lasten der folgenden Generationen ein Vermögensverzehr stattfindet und den folgenden Generationen letztlich ein Schuldenberg übergeben wird. Vor diesem
Hintergrund ist eine weitere strikte Ausgabepolitik gerechtfertigt.
7. Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen wird auf der
Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushaltsbuches in der Fassung der Veränderungsliste Nr. 3 beschlossen.
Die Dringlichkeitslisten, die die investiven Planungen des Jahres 2008 widerspiegeln, werden
beschlossen.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt fest, dass trotz der eingetretenen konjunkturellen Verbesserungen im Jahr 2007, der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel auch weiterhin strukturell
unausgeglichen ist. Vor diesem Hintergrund erlegt sich der Rat folgende Selbstbindungsbeschlüsse auf:
1. Bei der jährlichen Hebesatzgestaltung für die Realsteuern wird das jetzige Niveau als unterste Schwelle betrachtet.
2. Der gesetzliche Vorrang von speziellen Entgelten (Gebühren) im Sinne von § 77 Abs. 2 GO
NRW wird - soweit vertretbar und geboten – strengstens beachtet.
3. Weiterhin wird die Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich
beachtet.
4. Es wird nach wie vor eine restriktive Personalpolitik mit dem Ziel einer weiteren Personalkostenreduzierung verfolgt. Demnach werden
• Neueinstellungen nur in unabweisbar erforderlichem Maße durchgeführt (Weiteranwendung des praktizierten Verfahrens nach dem Nothaushaltserlass, Neueinstellung = ultima Ratio: d.h. Prüfung der Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung ggf. Organisationsmaßnahme vor Einstellung),
• Beförderungen nur nach Maßgabe des Nothaushaltserlasses vorgenommen, d.h. nur
im Rahmen eines dafür darstellbaren Personalausgabenbudgets,
• tarifrechtliche Höhergruppierungen nach Möglichkeit durch organisatorische Maßnahmen vermieden.
5. Heranziehung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu einem Finanzierungsbeitrag auf der Basis von § 109 GO (Stadtwerke 306.000 €, Forstbetrieb – ab
dem Jahr 2009 – 70.000 € pro Jahr).
Seite 5 von Ratsdrucksache 1175 Z-5
6. Ausschließliche Bedarfsorientierung bei der Neuschaffung und Erhaltung kommunaler Infrastruktur unter der Prämisse eines bedarfsorientierten grundsätzlichen Rückbaues vorhandener Infrastruktur. Dabei sind strengste Maßstäbe bei der politischen Bewertung des Bedarfs zu Grunde zu legen.
7. Die Begründung neuer freiwilliger Leistungen soll grundsätzlich unterbleiben. Ausnahmen
dürfen nur bei sachlich unabweisbaren und zeitlich unaufschiebbaren Sachverhalten nach
vorheriger politischer Entscheidung im Rat (§ 41 Abs. 1 lit. S GO NRW) getroffen werden.
8. Verwendung von Verwertungserlösen aus der Veräußerung von Infrastrukturvermögen, auf
dem noch Kredite lasten, zur anteiligen Kredittilgung.
9. Priorisierung substanzerhaltender Maßnahmen zur Bewahrung städtischer Vermögenswerte.
10. Weiterverfolgung der Privatisierungsbemühungen der Kur- und Tourismusverwaltung bzw.
einer angemessenen privaten Beteiligung an dem Aufwand, der im Rahmen des Tourismus
und der Erhaltung der Kurorteigenschaft zu leisten ist.
11. Unverzügliche Umsetzung eines zentralen Immobilienmanagements und eines Bürgerbüros
nach Schaffung der räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen (spätestens zum 01.01.2009).
12. Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für die Stadtverwaltung zur zukunftsorientierten Verwaltungssteuerung und Aufbau eines der Aufgabenstruktur und der städtischen
Besonderheiten angemessenen Kennzahlensystems im Sinne der §§ 12 und 18 GemHVO.
13. Daran zu orientierende permanente Überprüfung des städtischen Aufgabenbestandes und
seiner Standards.
14. Vermeidung von städtischen Finanzierungsanteilen bei Erschließungsmaßnahmen nach
dem BauGB sowie die Vermeidung von belastenden Vorfinanzierungen durch zeitnahe Abrechnung von Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen.
15. Verwendung etwaiger Finanzmittelüberschüsse zum nachhaltigen Abbau aufsummierter Liquiditätskredite (Kassenkredite).