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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
28 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.04.2008 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2008 Nr. der Ratsdrucksache: 1175 Z-5 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 22.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1175 Z-5 1. Sachverhalt: Hiermit lege ich die fortgeschriebene Veränderungsliste Nr. 3 vor (Anlage 1). Durch die allgemeinen konjunkturellen Verbesserungen des Jahres 2007 konnte erreicht werden, dass der Jahresabschluss - ohne Inanspruchnahme der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Ausgleichsrücklage - aller Voraussicht nach ausgeglichen abschließt. Diese Prognose hat sich nun verfestigt. Durch diesen Umstand steht die Ausgleichsrücklage in voller Höhe für das Jahr 2008 zur Verfügung und bietet damit die Möglichkeit, auch den Haushalt des Jahres 2008 ausgeglichen zu gestalten (sog. fiktiver Haushaltsausgleich). Die Betrachtung der Defizite in den Jahren 2009 bis 2011 führt zu dem Ergebnis, dass die Ausgleichsrücklage in diesem Zeitraum komplett aufgezehrt wird und die jeweiligen Defizite zu einer Reduzierung der allgemeinen Rücklage führen. Damit geht Vermögenssubstanz verloren. Diese Rücklage war in der Eröffnungsbilanz mit einem Betrag von 80.291.904,69 € ausgewiesen. Im Zuge der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Firma BDO haben sich jedoch Veränderungen ergeben, die im Ergebnis zu einer Erhöhung der allgemeinen Rücklage auf nunmehr 86.829.700,38 € führen. An der Verringerung der allgemeinen Rücklage orientiert sich die Frage, ob die Stadt Bad Münstereifel auch ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Dies ist gem. § 76 GO NRW u. a. dann der Fall, wenn bei der Aufstellung des Haushalts in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den Wert der allgemeinen Rücklage gegenüber dem Wert in der Schlussbilanz des Vorjahres jeweils um mehr als 5 % zu verringern. Anhand der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass basierend auf den Defiziten in den Finanzplanungsjahren der Schwellenwert von 5 % unterschritten wird. Damit ist kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Planjahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. fortgeschr. Anfangsstand Anfangsstand Verringerung 5.684.006,00 € 86.829.700,38 € in % -5.639.430,00 € -44.576,00 € aufgebraucht aufgebraucht 0,00 € -4.085.053,00 € -3.275.270,00 € -2.379.285,00 € 0,00 -4,70 -3,96 -2,99 HHPlan 2008 2008 2009 2010 2011 -5.639.430,00 € -4.129.629,00 € -3.275.270,00 € -2.379.285,00 € allgemeine Rücklage Stand allgemeine Rücklage jew. z. 31.12. 86.829.700,38 € 82.744.647,38 € 79.469.377,38 € 77.090.092,38 € Da jedoch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage geplant ist, unterliegt der Haushalt 2008 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Diese kann die Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen erteilen. Da derzeit nicht einzuschätzen ist, ob und wie die Aufsichtsbehörde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden die investiven Planungen 2008, die in den Dringlichkeitslisten niedergelegt sind, als Anlage 2 zur Beschlussfassung vorgelegt. Basierend auf den Veränderungen wurde die Haushaltssatzung aktualisiert und als Anlage 3 beigefügt. Ebenso wird der Vorbericht (Anlage 4), der Gesamtergebnisplan (Anlage 5) und der Gesamtfinanzplan (Anlage 6) jeweils in aktualisierter Form vorgelegt. Da trotz der eingetretenen konjunkturellen Verbesserungen, der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel auch weiterhin strukturell unausgeglichen ist und mit Blick auf das Recht der Aufsichtsbehörde, Bedingungen und Auflagen an die Haushaltsgenehmigung zu knüpfen, regt die Verwaltung bis zur Erlangung eines strukturellen Haushaltsausgleichs (alle Erträge decken alle Aufwendungen) folgende Selbstbindungsbeschlüsse an: 1. Bei der jährlichen Hebesatzgestaltung für die Realsteuern wird das jetzige Niveau als unterste Schwelle betrachtet. 2. Der gesetzliche Vorrang von speziellen Entgelten (Gebühren) im Sinne von § 77 Abs. 2 GO NRW wird - soweit vertretbar und geboten – strengstens beachtet. 3. Weiterhin wird die Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich beachtet. Seite 3 von Ratsdrucksache 1175 Z-5 4. Es wird nach wie vor eine restriktive Personalpolitik mit dem Ziel einer weiteren Personalkostenreduzierung verfolgt. Demnach werden • Neueinstellungen nur in unabweisbar erforderlichem Maße durchgeführt (Weiteranwendung des praktizierten Verfahrens nach dem Nothaushaltserlass, Neueinstellung = ultima Ratio: d.h. Prüfung der Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung ggf. Organisationsmaßnahme vor Einstellung), • Beförderungen nur nach Maßgabe des Nothaushaltserlasses vorgenommen, d.h. nur im Rahmen eines dafür darstellbaren Personalausgabenbudgets, • tarifrechtliche Höhergruppierungen nach Möglichkeit durch organisatorische Maßnahmen vermieden. 5. Heranziehung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu einem Finanzierungsbeitrag auf der Basis von § 109 GO (Stadtwerke 306.000 €, Forstbetrieb – ab dem Jahr 2009 – 70.000 € pro Jahr). 6. Ausschließliche Bedarfsorientierung bei der Neuschaffung und Erhaltung kommunaler Infrastruktur unter der Prämisse eines bedarfsorientierten grundsätzlichen Rückbaues vorhandener Infrastruktur. Dabei sind strengste Maßstäbe bei der politischen Bewertung des Bedarfs zu Grunde zu legen. 7. Die Begründung neuer freiwilliger Leistungen soll grundsätzlich unterbleiben. Ausnahmen dürfen nur bei sachlich unabweisbaren und zeitlich unaufschiebbaren Sachverhalten nach vorheriger politischer Entscheidung im Rat (§ 41 Abs. 1 lit. S GO NRW) getroffen werden. 8. Verwendung von Verwertungserlösen aus der Veräußerung von Infrastrukturvermögen, auf dem noch Kredite lasten, zur anteiligen Kredittilgung. 9. Priorisierung substanzerhaltender Maßnahmen zur Bewahrung städtischer Vermögenswerte. 10. Weiterverfolgung der Privatisierungsbemühungen der Kur- und Tourismusverwaltung bzw. einer angemessenen privaten Beteiligung an dem Aufwand, der im Rahmen des Tourismus und der Erhaltung der Kurorteigenschaft zu leisten ist. 11. Unverzügliche Umsetzung eines zentralen Immobilienmanagements und eines Bürgerbüros nach Schaffung der räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen (spätestens zum 01.01.2009). 12. Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für die Stadtverwaltung zur zukunftsorientierten Verwaltungssteuerung und Aufbau eines der Aufgabenstruktur und der städtischen Besonderheiten angemessenen Kennzahlensystems im Sinne der §§ 12 und 18 GemHVO. 13. Daran zu orientierende permanente Überprüfung des städtischen Aufgabenbestandes und seiner Standards. 14. Vermeidung von städtischen Finanzierungsanteilen bei Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB sowie die Vermeidung von belastenden Vorfinanzierungen durch zeitnahe Abrechnung von Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen. 15. Verwendung etwaiger Finanzmittelüberschüsse zum nachhaltigen Abbau aufsummierter Liquiditätskredite (Kassenkredite). 2. Rechtliche Würdigung Da wie vorstehend erläutert, bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gem. § 75 Abs. 4 GO NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages der Stadt eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist nicht erforderlich, weil die Voraussetzungen des § 76 GO NRW – insbesondere in Bezug auf die Schwellenwerte – unterschritten werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel ist strukturell unausgeglichen. Dies hat zur Folge, dass die jährlichen Haushaltsdefizite zu einer Aufzehrung der Allgemeinen Rücklage und damit zum Abbau des Eigenkapitals führen. Seite 4 von Ratsdrucksache 1175 Z-5 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen erfordern eine weitergehende Optimierung der Arbeitsabläufe, eine klare Definition von Standards und eine Reduzierung auf Kernaufgaben der Verwaltung. Eine restriktive Personalpolitik steht teilweise im Widerspruch zu den immer höher werdenden Anforderungen, die an das Personal gestellt werden. Hinzu kommt, dass durch die Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt die Gewinnung von leistungsstarkem Nachwuchs schwieriger wird. Hier gilt es, den Spagat zwischen Einsparzwängen und der Zukunftsgestaltung der Stadtverwaltung zu meistern. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Ein strukturelles Defizit ist auf die dauerhafte Überlastung des Haushalts mit nicht finanzierten Aufgaben zurückzuführen. Ein strukturelles Defizit wird selbst bei guter Konjunktur nicht abgebaut. Damit wird deutlich, dass zu Lasten der folgenden Generationen ein Vermögensverzehr stattfindet und den folgenden Generationen letztlich ein Schuldenberg übergeben wird. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere strikte Ausgabepolitik gerechtfertigt. 7. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushaltsbuches in der Fassung der Veränderungsliste Nr. 3 beschlossen. Die Dringlichkeitslisten, die die investiven Planungen des Jahres 2008 widerspiegeln, werden beschlossen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt fest, dass trotz der eingetretenen konjunkturellen Verbesserungen im Jahr 2007, der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel auch weiterhin strukturell unausgeglichen ist. Vor diesem Hintergrund erlegt sich der Rat folgende Selbstbindungsbeschlüsse auf: 1. Bei der jährlichen Hebesatzgestaltung für die Realsteuern wird das jetzige Niveau als unterste Schwelle betrachtet. 2. Der gesetzliche Vorrang von speziellen Entgelten (Gebühren) im Sinne von § 77 Abs. 2 GO NRW wird - soweit vertretbar und geboten – strengstens beachtet. 3. Weiterhin wird die Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich beachtet. 4. Es wird nach wie vor eine restriktive Personalpolitik mit dem Ziel einer weiteren Personalkostenreduzierung verfolgt. Demnach werden • Neueinstellungen nur in unabweisbar erforderlichem Maße durchgeführt (Weiteranwendung des praktizierten Verfahrens nach dem Nothaushaltserlass, Neueinstellung = ultima Ratio: d.h. Prüfung der Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung ggf. Organisationsmaßnahme vor Einstellung), • Beförderungen nur nach Maßgabe des Nothaushaltserlasses vorgenommen, d.h. nur im Rahmen eines dafür darstellbaren Personalausgabenbudgets, • tarifrechtliche Höhergruppierungen nach Möglichkeit durch organisatorische Maßnahmen vermieden. 5. Heranziehung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu einem Finanzierungsbeitrag auf der Basis von § 109 GO (Stadtwerke 306.000 €, Forstbetrieb – ab dem Jahr 2009 – 70.000 € pro Jahr). Seite 5 von Ratsdrucksache 1175 Z-5 6. Ausschließliche Bedarfsorientierung bei der Neuschaffung und Erhaltung kommunaler Infrastruktur unter der Prämisse eines bedarfsorientierten grundsätzlichen Rückbaues vorhandener Infrastruktur. Dabei sind strengste Maßstäbe bei der politischen Bewertung des Bedarfs zu Grunde zu legen. 7. Die Begründung neuer freiwilliger Leistungen soll grundsätzlich unterbleiben. Ausnahmen dürfen nur bei sachlich unabweisbaren und zeitlich unaufschiebbaren Sachverhalten nach vorheriger politischer Entscheidung im Rat (§ 41 Abs. 1 lit. S GO NRW) getroffen werden. 8. Verwendung von Verwertungserlösen aus der Veräußerung von Infrastrukturvermögen, auf dem noch Kredite lasten, zur anteiligen Kredittilgung. 9. Priorisierung substanzerhaltender Maßnahmen zur Bewahrung städtischer Vermögenswerte. 10. Weiterverfolgung der Privatisierungsbemühungen der Kur- und Tourismusverwaltung bzw. einer angemessenen privaten Beteiligung an dem Aufwand, der im Rahmen des Tourismus und der Erhaltung der Kurorteigenschaft zu leisten ist. 11. Unverzügliche Umsetzung eines zentralen Immobilienmanagements und eines Bürgerbüros nach Schaffung der räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen (spätestens zum 01.01.2009). 12. Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für die Stadtverwaltung zur zukunftsorientierten Verwaltungssteuerung und Aufbau eines der Aufgabenstruktur und der städtischen Besonderheiten angemessenen Kennzahlensystems im Sinne der §§ 12 und 18 GemHVO. 13. Daran zu orientierende permanente Überprüfung des städtischen Aufgabenbestandes und seiner Standards. 14. Vermeidung von städtischen Finanzierungsanteilen bei Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB sowie die Vermeidung von belastenden Vorfinanzierungen durch zeitnahe Abrechnung von Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen. 15. Verwendung etwaiger Finanzmittelüberschüsse zum nachhaltigen Abbau aufsummierter Liquiditätskredite (Kassenkredite).