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Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Fläches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (Zulässigkeit von Spielhallen) hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
06.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Fläches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (Zulässigkeit von Spielhallen)
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Fläches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (Zulässigkeit von Spielhallen)
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.04.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1252 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 06.05.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Fläches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" (Zulässigkeit von Spielhallen) hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1252 1. Sachverhalt: Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 25.02.-10.03.2008 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offen gelegen. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden weisen keine Bedenken auf. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Im weiteren sind nun der Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die geplanten Änderungen kann die Stadt aufgrund ihrer Planungshoheit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchführen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen, sowie deren Auswirkungen mit und unter privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen,die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Fläches Feld, Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" aufzustellen. 2. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Bereiche der Bebauungspläne 5a, 5d und 6 in Teilen. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung wird nebst Begründung beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.