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Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bereich Hardtbrücke" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, abschließender Beschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bereich Hardtbrücke"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, abschließender Beschluss) Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bereich Hardtbrücke"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, abschließender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.03.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1243 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 10.04.2008 Haupt- und Finanzausschuss 15.04.2008 Rat 22.04.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bereich Hardtbrücke" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, abschließender Beschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1243 1. Sachverhalt: Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hardtbrücke hat im Rahmen der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats offengelegen, gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahren nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Hierzu, und zu den in den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, sind die beigefügten Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Im Weiteren ist der abschließende Beschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage des gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den „Bereich Hardtbrücke“ eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird abschließend beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen.