Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.08.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1379
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
28.08.2008
Strukturförderungsausschuss
24.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Mobilfunkanlage Eicherscheid
hier: Standortfrage
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1379
1. Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde über den geplanten Mobilfunkstandort Eicherscheid
berichtet.
Mittlerweile haben Eicherscheider Bürger ihre Bedenken gegen diesen Standort vorgebracht. Eine
diesbezügliche Eingabe vom 5.8.08 ist zur Kenntnis beigefügt.
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen hat der Mobilfunkbetreiber einen neuen Standort
vorgeschlagen.
Dieser liegt in einer land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzufläche, die dem Außenbereich nach § 35
BauGB zuzuordnen ist. Gem. den gesetzlichen Vorgaben des § 35 BauGB sind Mobilfunkanlagen
im Außenbereich privilegiert. Seitens der Verwaltung bestehen gegen den geplanten Standort
keine Bedenken, so dass, sollte nicht etwas Gegenteiliges beschlossen werden, das
Einvernehmen verwaltungsseitig erteilt werden wird.
2. Rechtliche Würdigung
Die rechtliche Beurteilung muss auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 35
BauGB erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss zur Kenntnis.