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Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen) Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.07.2006 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 658 Z-4 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Strukturförderungsausschuss Termin 28.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Rat 09.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 658 Z-4 1. Sachverhalt: Zur Frage der vorgesehenen Abstufung der drei Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel hat es ein Gespräch zwischen Kreisdirektor Poth, seinem Mitarbeiter, Herrn Mohr, Bürgermeister Büttner und den Fraktionsvorsitzenden gegeben. In diesem Gespräch hat Herr Poth zugesichert, dass natürlich alle abzugebenden Straßen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden. Hierzu hat es im Vorfeld bereits einen gemeinsamen Termin der beiden Tiefbauverwaltungen mit den entsprechenden Ortsbesichtigungen gegeben. Die dabei seitens der Stadt festgestellten Mängel im Straßenaufbau, in der Markierung oder in der Oberfläche wurden im einzelnen festgehalten und ausgetauscht. Herr Poth legte in dem gemeinsamen Gespräch weiterhin dar, dass der Kreis den Ausbau der Kohlstraße in der Ortslage Eicherscheid vorsehe. Seitens der anwesenden Fraktionsvorsitzenden wurde deutlich gemacht, dass man in dieser Runde natürlich keine Entscheidungen treffen oder verkünden könne. Die Entscheidungen über die Annahme der vorgesehenen Abstufungen von Kreisstraßen können nur nach fraktioneller Beratung im Ausschuss bzw. Rat gefasst werden. Aus Sicht der Fraktionsvorsitzenden sind die Abstufungen der K 48 (ca. 2,55 km) von Reckerscheid bis zur L 165 sowie des Teils der K 52 von Houverath bis zur K 4 (ca. 3,1 km) nachvollziehbar. Die K 47 von Arloff bis zur Stadtgrenze Richtung Steinbach wird von den Fraktionsvorsitzenden nach wie vor als Strecke mit überörtlicher Anbindung, nämlich der Steinbachtalsperre, gesehen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen Übernommene Straßen stellen einen wirtschaftlichen Wert dar. Da dieser Wert jedoch abgeschrieben werden muss, reduziert er den finanziellen Spielraum der Stadt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Strukturförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, der Übernahme der K 48 von Reckerscheid bis zur L 165 sowie der K 52 von Houverath bis zur K 4 (ca. 3,1 km) als Gemeindestraße abgestufte Kreisstraße zuzustimmen, wenn der Kreis diese vorher in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Die K 47 wird nach wie vor als Kreisstraße gesehen, da sie insbesondere die überörtliche Verbindung zwischen dem touristischen Zentrum Bad Münstereifel und dem Freizeit- und Erholungsbereich Steinbachtalsperre darstellt, aber auch sonstigen überörtlichen Verkehr auf sich zieht.