Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.07.2008
- Der Bürgermeister Az: 8110 Wa.
Nr. der Ratsdrucksache: 1367
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
04.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wirtschaftspläne 2008 der Stadtwerke;
hier: Änderung der Stellenübersichten für die Betriebszweige Abwasser und Wasser
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Berichterstatter: Herr Orth
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X) ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
( X ) Folgekosten: ( X ) ja
( ) nein
je ca. 42.000 € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
@GRK2@
(
@GRK3@
(
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1367
1. Sachverhalt:
Die notwenigen Arbeiten zur Umgestaltung des Abwassergebührensystems auf Grund der
rechtskräftigen Rechtsprechung des OVG NRW vom 18.12.2007 machen befristet eine personelle
Verstärkung der Geschäftsstelle der Stadtwerke um zwei Stellen der Entgeltgruppe 9 erforderlich.
Dafür muss der Stellenplan der Stadtwerke entsprechend geändert werden; die beigefügten
Nachträge zu den Stellenübersichten für die Betriebszweige Abwasser und Wasser tragen diesem
Erfordernis Rechnung.
Durch die gleichzeitige Ausbringung von zwei „kw-Vermerken“ (künftig wegfallende Stellen) soll
dieser Personalzuwachs infolge altersbedingtem Ausscheiden von Mitarbeitern in den Jahren 2011
und 2012 wieder kompensiert werden.
Diese Vorgehensweise hat überdies den Vorteil, dass die für die Gebührenumstellung benötigten
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits frühzeitig die Gelegenheit geboten wird, sich in die komplexen
Arbeitsbereiche, insbesondere bei der Abwassertechnik, einzuarbeiten und nach dem
altersbedingten Ausscheiden der beiden Mitarbeiter ein weitgehend reibungsloser Arbeitsablauf
gewährleistet wird.
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind nachfolgende neue Aufgaben auf Dauer
verbunden:
Rechtssichere Erhebung der an die Kanalisation angeschlossenen befestigten abflusswirksamen
Dach- und Außenflächen:
Die Daten von rd. 6.500 Grundstücken, die mittels einer Überfliegung des Stadtgebietes erhoben
wurden, müssen auf Plausibilität geprüft und systematisch aufbereitet werden. Dieser
Datenbestand muss als neue fortwährende Aufgabe hinsichtlich der hinzukommenden Neubauten,
Änderungen im Baubestand und bei den sonstigen befestigten Flächen gepflegt werden.
Einführung eines Geoinformationssystems (GIS):
Zur
Verwaltung
des
Datenbestandes
ist
es
erforderlich
ein
automatisiertes
Geodateninformationssystem (GIS) einzuführen, dass seinen Nutzen auch auf den Gebieten der
Bauleitplanung und der unterschiedlichsten Kataster (Straßenkataster, Leitungskataster,
Grünflächenkataster, Friedhofskataster usw.) entfalten soll. Die schnelle Verfügbarkeit
entsprechender aktueller Datenbestände ist auch im Interesse ansiedlungswilliger Unternehmen
und bauwilliger Personen und damit auch Kernbestand der Anforderungen der EUDienstleistungsrichtlinie an die Kommunen.
2. Rechtliche Würdigung
Die personelle Verstärkung im Verwaltungsbereich ist unbedingt erforderlich, da aufgrund des
Urteils vom 18.12.2007 des OVG jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist,
die Kosten der Regenwasserbeseitigung über eine gesonderte Gebühr (Regenwassergebühr)
abzurechnen hat. Die dafür notwendigen Vorarbeiten (Ermittlung der notwendigen Daten und
deren Fortschreibung) können nicht vom vorhandenen Personalbestand aufgefangen werden.
Verschiedene gesetzliche Vorgaben (u.a. LWG, SüVKan usw. machen es unabdingbar, dass das
Kanalnetz in seiner Gesamtheit ständigen Überprüfungen unterliegt. Daraus ergeben sich dann
Pflichten, die sich in Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen niederschlagen. Der Betreiber von
Kanalisationseinrichtungen hat dadurch dafür zu sorgen, dass für diese Aufgaben notwendiges
und qualifiziertes Personal vorgehalten wird.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die zusätzlichen Personalkosten dieser Maßnahme betragen in den Jahren 2009 bis 2011 bzw.
2012 jeweils ca. 42.000 € pro Jahr, die im Rahmen der jährlichen Gebührenbedarfsberechnung zu
berücksichtigen sind. Für die verbleibende Zeit des Jahres 2008 können die Mehrkosten durch
Umschichtungen im Erfolgsplan des laufenden Wirtschaftsjahres kompensiert werden.
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Einstellung einer(s) Mitarbeiter(s)in für den Verwaltungsbereich
Einstellung einer(s) Mitarbeiter(s)in für den techn. Bereich
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Durch die Änderung der Stellenübersichten wird die Einstellung des erforderlichen Personals
ermöglicht. Alternativen gibt es nicht.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine Auswirkungen
7. Beschlussvorschlag:
Der
1. Nachtrag Stellenübersicht 2008 für den Betriebszweig Abwasser und der
1. Nachtrag Stellenübersicht 2008 für den Betriebszweig Wasser
werden in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis genommen und beschlossen.