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Beschlussvorlage (Neubau einer Großwasserrutsche im eifelbad mit Treppenturm, Auslaufbecken, Einhausung und Wassertechnik hier: Mittelfreigabe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
19.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Neubau einer Großwasserrutsche im eifelbad mit Treppenturm, Auslaufbecken, Einhausung und Wassertechnik
hier: Mittelfreigabe) Beschlussvorlage (Neubau einer Großwasserrutsche im eifelbad mit Treppenturm, Auslaufbecken, Einhausung und Wassertechnik
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hier: Mittelfreigabe)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.07.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1362 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 19.08.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neubau einer Großwasserrutsche im eifelbad mit Treppenturm, Auslaufbecken, Einhausung und Wassertechnik hier: Mittelfreigabe __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 475.000,00 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X) ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1362 1. Sachverhalt: Altbestand Die derzeitige Großwasserrutsche im eifelbad wurde 1985 durch die Fa. Groh GmbH aus Bad Dürkheim errichtet. Im Rahmen der jährlichen Prüfung durch den TÜV werden zunehmend Mängel festgestellt, die kurzfristig zu erheblichen Investitionen führen würden, wollte man die Rutsche im Bestand sichern. Letztmalig erfolgte die Prüfung durch den TÜV Nord am 15.05.2008. Im Prüfbericht werden dabei folgende Mängel vermerkt: - In 12 von 21 Elementen wurden Abplatzungen (in den Übergängen) festgestellt, die kurzfristig repariert werden müssen. - Die Abspannung der Tragarme sowie deren Spannschlösser sind stark angerostet und sollten mittelfristig komplett ausgetauscht werden. - In einigen Elementen wurden großflächige Anrisse in der Gelcoatschicht (Beschichtung der Rutschfläche) festgestellt, die sich kurzfristig vergrößern und scharfkantig abplatzen können. Das Schlusselement ist soweit betroffen, dass bereits die Laminierstruktur sichtbar wird. Damit ist dieser bereich (Auslauf) ungeschützt der Witterung ausgesetzt und wird kurzfristig brüchig werden. - Die H-Profile (Verbindung der einzelnen Elemente) bilden zunehmend keinen sauberen Abschluss mehr und müssen kurzfristig verschlossen werden, um keine Fangstellen für Finger etc. auszubilden. - An den Seitenwänden vieler Elemente haben sich weißgezeichnete tropfenähnliche Stellen ausgebildet, deren Ursprung feine Anrisse der Beschichtung sind. Die Elemente sind damit irreparabel beschädigt. Die Mängel sind zwar nicht so umfänglich, dass die Rutsche nach Prüfung sofort stillgelegt werden musste, dennoch ist deutlich erkennbar, dass kurzfristig erheblicher Sanierungsbedarf bestünde. Insbesondere kann dabei nicht nur lediglich die Beschichtung neu aufgetragen werden, da die Elemente bereits brüchig werden. Jedes Röhrenteil müsste nach Muster einzeln angefertigt werden, da baugleiche Teile bereits seit Jahren nicht mehr hergestellt werden. Ebenso müssten erhebliche Metallbauarbeiten (Abspannung der Tragkonstruktion) erfolgen. Zudem ist auch der Rutschenturm in seiner Stahlkonstruktion umfänglich von Rost befallen. Damit kann nicht sichergestellt werden, ob die Rutsche nach erneuter Prüfung im Mai 2009 ohne vorherige Investition im sechsstelligen Bereich weiterhin in Betrieb bleiben kann. Neubau und Veränderungen Somit ist der Neubau einer Großwasserrutsche wirtschaftlicher und zudem, wie im Weiteren aufgezeigt, auch aus haftungsrechtlicher Sicht unumgänglich. Dabei liegen der Neuplanung folgende Gedanken zugrunde. Material Die Hersteller von Großwasserrutschen bieten entweder Rutschen aus Wirrfaserlaminat oder Edelstahl an. Bei Edelstahlrutschen würde der Preis je laufenden Meter jedoch ca. 2.500,00 € gegenüber 1.000,00 € bei Kunststoffrutschen betragen (also ein Mehrpreis von 135.000,00 € bei 90 m). Zudem besteht bei Edelstahlrutschen mit direkter Sonneneinstrahlung (wie im eifelbad der Fall) extreme Verbrennungsgefahr, da der nicht mit Wasser bedeckte Randbereich stark erhitzt. Das inzwischen verwendete Kunststoffmaterial und die Bauweise sind dabei nicht mehr mit der im eifelbad errichteten Rutsche vergleichbar. Seite 3 von Ratsdrucksache 1362 Alle Hersteller liefern die Fertigteile aus Wirrfaserlaminat an und verbauen diese vor Ort zur gewünschten Rutsche. Dabei hilft ein Nut- und Kamm-System mit Gummidichtung, dass keinerlei Übergänge der Elemente spürbar werden lässt und zudem an diesen Punkten die Bewegungsenergie der Rutschvorgänge auffangen kann und somit Brüche an den Elemtübergängen vermeidbar macht. Zudem wird die Rutsche nach erfolgter Montage überlaminiert, um eine saubere Lauffläche zu schaffen. Damit sind harte Übergänge, die in der Vergangenheit bei der aktuellen Rutsche immer wieder zu Verletzungen und Schäden an Badebekleidung geführt haben, nicht mehr möglich. Form Inzwischen bieten die Hersteller ein umfängliches Angebot von Rutschformen und Variationen an. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass ein Großteil der „spektakulären“ Rutschen eine Altersbeschränkung von 12 Jahren vorgibt. Damit ist eine solche Rutsche für das eifelbad aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen. Auch Röhrenrutschen ohne Tageslichteinfall scheiden daher aus. Die Verwaltung schlägt zudem als Form eine doppelte liegende Acht vor. So können auf kurzer Strecke möglichst viele Richtungswechsel ausgebildet werden, die letztlich den Rutschspaß ausmachen. Zudem kann auf engem Raum mit wenig Stützfeilern und damit kostensparend gearbeitet werden (siehe Anlage 1 und 2 zur RD-Nr. 1362). Gebäude und Auslaufbecken Derzeit mündet die Großwasserrutsche in einen sog. „Plumsauslauf“ in das Außenbecken. Dabei können die Rutscher unkontrolliert in Schwimmer hineinrutschen. Der Auslaufbereich ist für die Rutscher nur sehr spät einsehbar, so dass eine Reaktion nicht mehr erfolgen kann. Ebenso können Schwimmer im Außenbecken erst sehr spät (beim Tauchvorgang gar nicht) heranrutschende Personen bemerken. Auch hier kam es bereits gehäuft zu Unfällen. Somit soll bei der Neuerrichtung ein separater Gebäudeteil entstehen, der den sog. Sicherheitsauslauf aufnehmen kann (siehe auch hierzu Anlage 1 und 2 zur RD-Nr. 1362). Dabei mündet die Rutsche in der Verlängerung in ein Becken, dass die Personen abbremst und zudem nur eine Ausstiegsmöglichkeit und keinen Platz zum verweilen aufweist. Somit verlassen die Rutscher das Becken umgehend und geben Platz für Nachfolgende. Ebenso muss, wie bereits ausgeführt, auch der Rutschenturm komplett erneuert werden. Hierbei soll bewusst keine Stahl-Glas-Konstruktion mehr gewählt werden, da diese schnell unansehnlich wird (Grünalgenbefall durch ständige Nässe und Sonneneinstrahlung) und zudem nicht langlebig genug wäre. Der Turm wird daher in Massivbauweise erstellt und mit einer Polymer-Beton-Treppe ausgestattet (siehe Anlage 1 zur RD-Nr. 1362). Somit wird eine einfache Reinigung und eine hohe Langlebigkeit sichergestellt. Die gewählte Turm- und Treppenvariante bietet zudem die Möglichkeit, später nach Wunsch eine weitere Rutsche, beispielsweise eine kleine „Hochgeschwindigkeits-Rutsche“ problemlos durch einen zweiten Einstig an einen der Treppenabsätze anbauen zu können. Die Hochbauarbeiten sollen durch eine Hochbaufirma nach Vorgabe der Planung seitens des Rutschenherstellers erfolgen. Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten Zur abschließenden Sicherheit muss die Rutsche nun auch mit einer Ampelanlage ausgestattet werden, welche den einzuhaltenden Abstand zwischen zwei Rutschvorgängen vorgibt. Dieser notwendige Sicherheitsabstand muss derzeit von den Kunden selbst eingeschätzt werden. Oft Seite 4 von Ratsdrucksache 1362 kommt es dabei zu Unfällen, da Personen (insbesondere Kinder) den Abstand falsch einschätzen und somit aufrutschen können und dabei den Vordermann unter umständen mit erheblicher Wucht treffen. Die vorhandene Videoüberwachung wird an die neue Anlage angepasst und wiederverwendet. Die Rutsche selbst kann mit vielfältigen Elementvariationen bestückt werden. Dabei sollen aus Verwaltungssicht in erster Linie Farb- und Lichtspiele durch transparente und eingefärbte Röhrenelemente erzeugt werden, die durch Tageslichteinfall ohne zusätzlichen Aufwand umfängliche Effekte bieten. Bei Dunkelheit kann zudem durch wenige einfache Scheinwerfer der Außenbeleuchtung der Effekt aufrechterhalten werden. Nur geringfügig kann nach Bedarf zusätzlich LED-Technik verbaut werden. Der Preis für Effekte je Element (Länge durchschnittlich 2,60 m) mit LED-Technik beläuft sich auf ca. 2.500,00 € netto, für Tageslichteffekte auf ca. 600,00 € netto. Auftragsvergabe und Bauabwicklung Da die beiden Gewerke (Röhrenrutsche und Hochbauarbeiten) den gesetzlichen Schwellenwert von 300.000,00 € nicht überschreiten, kann gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VOB eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Dabei soll zunächst unter Vorgabe der v. g. Kriterien eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten an die bekannten Rutschenhersteller erfolgen. Auf der Basis der dabei vorgelegten Planung kann dann die Hochbauleistung in gleicher Weise angefragt und vergeben werden. Zudem sind kleinere Leistungen im Bereich der Wasser- und Haustechnik notwendig, die im Wege der freihändigen Vergabe beauftragt werden können. Die Auftragsvergaben sollen Ende 2008 erfolgen. Als Bautermin wird der Zeitraum von Anfang 2009 bis zu den Osterferien 2009 vorgeschlagen. Die Bauzeit und Beeinträchtigung des allgemeinen Betriebes kann erst nach abschließender Planung eingeschätzt werden. Voraussichtlich kann der Badebetrieb jedoch auch innerhalb der Bauphase aufrechtgehalten werden. 2. Rechtliche Würdigung Haftungsrechtlich bestehen, wie bereits angedeutet, beim Betrieb der aktuellen Rutsche im eifelbad erhebliche Bedenken. Dabei muss ergänzend festgehalten werden, dass nach ständiger Rechtssprechung von den Betreibern von Freizeitbädern im Bereich der Verkehrssicherheit von Rutschen ein gesteigertes Maß der Sorgfaltspflicht verlangt wird. Die regelmäßige Abnahme der Bausubstanz durch den TÜV bietet dabei lediglich das Minimum an Sorgfaltspflichterfüllung. Im Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 03.02.2004 (VZ ZR 95/03) heißt es: „Danach ist der Betreiber eines Bades verpflichtet, die Badegäste vor Gefahren zu schützen, denen diese beim Besuch des Hallenbades und bei der Benutzung der Einrichtungen des Bades ausgesetzt sein können. Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsicherungspflicht für Schwimmbäder müssen die Badegäste vor den Gefahren geschützt werden, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, von ihnen nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind, wobei wenn das Schwimmbad nicht nur von Erwachsenen besucht wird, für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen auch in Betracht zu ziehen ist, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten.“ Diese Rechtsprechung wurde im Urteil des BGH vom 05.10.2004 (VI ZR 294/03) bestätigt. Seite 5 von Ratsdrucksache 1362 Im v. g. Urteil ging es konkret um die Frage der Einrichtung einer sensorgesteuerten Ampelanlage zur Kontrolle des Rutschabstandes. Die Verpflichtung zur Errichtung und Nachrüstung wurde dann bejaht, wenn diese finanziell zumutbar ist. Das Landgericht Landau in der Pfalz geht dabei in seinem Urteil vom 25.01.2001 (2 O 444/99) sogar von einer Nachrüstpflicht aus, wenn diese wirtschaftlich annähernd vertretbar ist. Eine Minimierung des Haftungsrisikos der derzeitigen Rutsche könnte nur durch umfängliche Investitionen in den Altbestand erreicht werden. Insbesondere im Hinblick auf den Sicherheitsauslauf entstehen dabei jedoch nahezu unlösbare Probleme, deren Behebung letztlich völlig unwirtschaftlich wäre. 3. Finanzielle Auswirkungen Die zu erwartenden Unterhaltungskosten (Wasser, Strom für Pumpenleistung) der neuen Rutsche übersteigen nicht die derzeitigen Kosten des Bestands. Bei den jährlichen Instandsetzungskosten bzw. den laufenden Reinigungskosten ist mit einem umfänglichen Rückgang zu rechnen. Die Mittel für den Neubau in Höhe von 475.000,00 € wurden für dieses Haushaltsjahr bereitgestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Alternativ zum Neubau wäre also nur eine erhebliche Investition in den Altbestand möglich. Andernfalls ist absehbar, dass die derzeitige Rutsche stillgelegt werden muss. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Auch bei spürbarem Rückgang der jüngeren Bevölkerung ist die Ausrichtungsform des eifelbades als Familienspaßbad aktuell und aus Verwaltungssicht auch vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Attraktivität des Wohnumfeldes unserer Stadt zu festigen. Die Statistik zeigt, dass ca. 40 % der Besucher des eifelbades Jugendliche sind. Insofern ist der Bestand einer Großwasserrutsche unumgänglich. Auch im Vergleich mit angrenzenden Freizeitbädern zeigt sich, dass zum Betrieb eines Spaßbades zwingend mindestens eine Großwasserrutsche gehört (Monte-Mare Rheinbach, Eifel-Therme Zikkurat, Rurwelle Kreuzau, Steinbachtalsperre Euskirchen). 7. Beschlussvorschlag: Die Mittel in Höhe von 475.000,00 € zum Neubau einer Großwasserrutsche mit Treppenturm, Auslaufbecken, Einhausung und Wassertechnik werden freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, im Wege der beschränkten Ausschreibung unter Vorgabe der geschilderten Bauausführung die günstigsten Bieter für das Gewerk der Lieferung und Montage der Großwasserrutsche sowie der Hochbauleistung für den neu zu errichtenden Gebäudeteil zu ermitteln und als Vergabevorschlag vorzulegen.