Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
19.08.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.07.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1362
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
19.08.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neubau einer Großwasserrutsche im eifelbad mit Treppenturm, Auslaufbecken, Einhausung
und Wassertechnik
hier: Mittelfreigabe
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Berichterstatter:
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(X)
Kosten €: 475.000,00
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1362
1. Sachverhalt:
Altbestand
Die derzeitige Großwasserrutsche im eifelbad wurde 1985 durch die Fa. Groh GmbH aus Bad
Dürkheim errichtet. Im Rahmen der jährlichen Prüfung durch den TÜV werden zunehmend Mängel
festgestellt, die kurzfristig zu erheblichen Investitionen führen würden, wollte man die Rutsche im
Bestand sichern.
Letztmalig erfolgte die Prüfung durch den TÜV Nord am 15.05.2008.
Im Prüfbericht werden dabei folgende Mängel vermerkt:
- In 12 von 21 Elementen wurden Abplatzungen (in den Übergängen) festgestellt, die
kurzfristig repariert werden müssen.
- Die Abspannung der Tragarme sowie deren Spannschlösser sind stark angerostet und
sollten mittelfristig komplett ausgetauscht werden.
- In einigen Elementen wurden großflächige Anrisse in der Gelcoatschicht (Beschichtung der
Rutschfläche) festgestellt, die sich kurzfristig vergrößern und scharfkantig abplatzen
können. Das Schlusselement ist soweit betroffen, dass bereits die Laminierstruktur sichtbar
wird. Damit ist dieser bereich (Auslauf) ungeschützt der Witterung ausgesetzt und wird
kurzfristig brüchig werden.
- Die H-Profile (Verbindung der einzelnen Elemente) bilden zunehmend keinen sauberen
Abschluss mehr und müssen kurzfristig verschlossen werden, um keine Fangstellen für
Finger etc. auszubilden.
- An den Seitenwänden vieler Elemente haben sich weißgezeichnete tropfenähnliche Stellen
ausgebildet, deren Ursprung feine Anrisse der Beschichtung sind. Die Elemente sind damit
irreparabel beschädigt.
Die Mängel sind zwar nicht so umfänglich, dass die Rutsche nach Prüfung sofort stillgelegt werden
musste, dennoch ist deutlich erkennbar, dass kurzfristig erheblicher Sanierungsbedarf bestünde.
Insbesondere kann dabei nicht nur lediglich die Beschichtung neu aufgetragen werden, da die
Elemente bereits brüchig werden. Jedes Röhrenteil müsste nach Muster einzeln angefertigt
werden, da baugleiche Teile bereits seit Jahren nicht mehr hergestellt werden.
Ebenso müssten erhebliche Metallbauarbeiten (Abspannung der Tragkonstruktion) erfolgen.
Zudem ist auch der Rutschenturm in seiner Stahlkonstruktion umfänglich von Rost befallen.
Damit kann nicht sichergestellt werden, ob die Rutsche nach erneuter Prüfung im Mai 2009 ohne
vorherige Investition im sechsstelligen Bereich weiterhin in Betrieb bleiben kann.
Neubau und Veränderungen
Somit ist der Neubau einer Großwasserrutsche wirtschaftlicher und zudem, wie im Weiteren
aufgezeigt, auch aus haftungsrechtlicher Sicht unumgänglich.
Dabei liegen der Neuplanung folgende Gedanken zugrunde.
Material
Die Hersteller von Großwasserrutschen bieten entweder Rutschen aus Wirrfaserlaminat oder
Edelstahl an. Bei Edelstahlrutschen würde der Preis je laufenden Meter jedoch ca. 2.500,00 €
gegenüber 1.000,00 € bei Kunststoffrutschen betragen (also ein Mehrpreis von 135.000,00 € bei
90 m). Zudem besteht bei Edelstahlrutschen mit direkter Sonneneinstrahlung (wie im eifelbad der
Fall) extreme Verbrennungsgefahr, da der nicht mit Wasser bedeckte Randbereich stark erhitzt.
Das inzwischen verwendete Kunststoffmaterial und die Bauweise sind dabei nicht mehr mit der im
eifelbad errichteten Rutsche vergleichbar.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1362
Alle Hersteller liefern die Fertigteile aus Wirrfaserlaminat an und verbauen diese vor Ort zur
gewünschten Rutsche. Dabei hilft ein Nut- und Kamm-System mit Gummidichtung, dass keinerlei
Übergänge der Elemente spürbar werden lässt und zudem an diesen Punkten die
Bewegungsenergie der Rutschvorgänge auffangen kann und somit Brüche an den
Elemtübergängen vermeidbar macht. Zudem wird die Rutsche nach erfolgter Montage
überlaminiert, um eine saubere Lauffläche zu schaffen.
Damit sind harte Übergänge, die in der Vergangenheit bei der aktuellen Rutsche immer wieder zu
Verletzungen und Schäden an Badebekleidung geführt haben, nicht mehr möglich.
Form
Inzwischen bieten die Hersteller ein umfängliches Angebot von Rutschformen und Variationen an.
Dabei muss jedoch beachtet werden, dass ein Großteil der „spektakulären“ Rutschen eine
Altersbeschränkung von 12 Jahren vorgibt. Damit ist eine solche Rutsche für das eifelbad aus
Sicht der Verwaltung ausgeschlossen. Auch Röhrenrutschen ohne Tageslichteinfall scheiden
daher aus.
Die Verwaltung schlägt zudem als Form eine doppelte liegende Acht vor. So können auf kurzer
Strecke möglichst viele Richtungswechsel ausgebildet werden, die letztlich den Rutschspaß
ausmachen. Zudem kann auf engem Raum mit wenig Stützfeilern und damit kostensparend
gearbeitet werden (siehe Anlage 1 und 2 zur RD-Nr. 1362).
Gebäude und Auslaufbecken
Derzeit mündet die Großwasserrutsche in einen sog. „Plumsauslauf“ in das Außenbecken. Dabei
können die Rutscher unkontrolliert in Schwimmer hineinrutschen. Der Auslaufbereich ist für die
Rutscher nur sehr spät einsehbar, so dass eine Reaktion nicht mehr erfolgen kann. Ebenso
können Schwimmer im Außenbecken erst sehr spät (beim Tauchvorgang gar nicht)
heranrutschende Personen bemerken. Auch hier kam es bereits gehäuft zu Unfällen.
Somit soll bei der Neuerrichtung ein separater Gebäudeteil entstehen, der den sog.
Sicherheitsauslauf aufnehmen kann (siehe auch hierzu Anlage 1 und 2 zur RD-Nr. 1362). Dabei
mündet die Rutsche in der Verlängerung in ein Becken, dass die Personen abbremst und zudem
nur eine Ausstiegsmöglichkeit und keinen Platz zum verweilen aufweist. Somit verlassen die
Rutscher das Becken umgehend und geben Platz für Nachfolgende.
Ebenso muss, wie bereits ausgeführt, auch der Rutschenturm komplett erneuert werden. Hierbei
soll bewusst keine Stahl-Glas-Konstruktion mehr gewählt werden, da diese schnell unansehnlich
wird (Grünalgenbefall durch ständige Nässe und Sonneneinstrahlung) und zudem nicht langlebig
genug wäre.
Der Turm wird daher in Massivbauweise erstellt und mit einer Polymer-Beton-Treppe ausgestattet
(siehe Anlage 1 zur RD-Nr. 1362). Somit wird eine einfache Reinigung und eine hohe
Langlebigkeit sichergestellt.
Die gewählte Turm- und Treppenvariante bietet zudem die Möglichkeit, später nach Wunsch eine
weitere Rutsche, beispielsweise eine kleine „Hochgeschwindigkeits-Rutsche“ problemlos durch
einen zweiten Einstig an einen der Treppenabsätze anbauen zu können.
Die Hochbauarbeiten sollen durch eine Hochbaufirma nach Vorgabe der Planung seitens des
Rutschenherstellers erfolgen.
Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten
Zur abschließenden Sicherheit muss die Rutsche nun auch mit einer Ampelanlage ausgestattet
werden, welche den einzuhaltenden Abstand zwischen zwei Rutschvorgängen vorgibt. Dieser
notwendige Sicherheitsabstand muss derzeit von den Kunden selbst eingeschätzt werden. Oft
Seite 4 von Ratsdrucksache 1362
kommt es dabei zu Unfällen, da Personen (insbesondere Kinder) den Abstand falsch einschätzen
und somit aufrutschen können und dabei den Vordermann unter umständen mit erheblicher Wucht
treffen.
Die vorhandene Videoüberwachung wird an die neue Anlage angepasst und wiederverwendet.
Die Rutsche selbst kann mit vielfältigen Elementvariationen bestückt werden.
Dabei sollen aus Verwaltungssicht in erster Linie Farb- und Lichtspiele durch transparente und
eingefärbte Röhrenelemente erzeugt werden, die durch Tageslichteinfall ohne zusätzlichen
Aufwand umfängliche Effekte bieten. Bei Dunkelheit kann zudem durch wenige einfache
Scheinwerfer der Außenbeleuchtung der Effekt aufrechterhalten werden. Nur geringfügig kann
nach Bedarf zusätzlich LED-Technik verbaut werden.
Der Preis für Effekte je Element (Länge durchschnittlich 2,60 m) mit LED-Technik beläuft sich auf
ca. 2.500,00 € netto, für Tageslichteffekte auf ca. 600,00 € netto.
Auftragsvergabe und Bauabwicklung
Da die beiden Gewerke (Röhrenrutsche und Hochbauarbeiten) den gesetzlichen Schwellenwert
von 300.000,00 € nicht überschreiten, kann gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VOB eine beschränkte
Ausschreibung erfolgen. Dabei soll zunächst unter Vorgabe der v. g. Kriterien eine Aufforderung
zur Abgabe von Angeboten an die bekannten Rutschenhersteller erfolgen. Auf der Basis der dabei
vorgelegten Planung kann dann die Hochbauleistung in gleicher Weise angefragt und vergeben
werden.
Zudem sind kleinere Leistungen im Bereich der Wasser- und Haustechnik notwendig, die im Wege
der freihändigen Vergabe beauftragt werden können.
Die Auftragsvergaben sollen Ende 2008 erfolgen. Als Bautermin wird der Zeitraum von Anfang
2009 bis zu den Osterferien 2009 vorgeschlagen. Die Bauzeit und Beeinträchtigung des
allgemeinen Betriebes kann erst nach abschließender Planung eingeschätzt werden.
Voraussichtlich kann der Badebetrieb jedoch auch innerhalb der Bauphase aufrechtgehalten
werden.
2. Rechtliche Würdigung
Haftungsrechtlich bestehen, wie bereits angedeutet, beim Betrieb der aktuellen Rutsche im
eifelbad erhebliche Bedenken. Dabei muss ergänzend festgehalten werden, dass nach ständiger
Rechtssprechung von den Betreibern von Freizeitbädern im Bereich der Verkehrssicherheit von
Rutschen ein gesteigertes Maß der Sorgfaltspflicht verlangt wird. Die regelmäßige Abnahme der
Bausubstanz durch den TÜV bietet dabei lediglich das Minimum an Sorgfaltspflichterfüllung.
Im Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 03.02.2004 (VZ ZR 95/03) heißt es: „Danach ist
der Betreiber eines Bades verpflichtet, die Badegäste vor Gefahren zu schützen, denen diese
beim Besuch des Hallenbades und bei der Benutzung der Einrichtungen des Bades ausgesetzt
sein können. Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsicherungspflicht für Schwimmbäder müssen
die Badegäste vor den Gefahren geschützt werden, die über das übliche Risiko bei der
Anlagenbenutzung hinausgehen, von ihnen nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar
sind, wobei wenn das Schwimmbad nicht nur von Erwachsenen besucht wird, für den Umfang der
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen auch in Betracht zu ziehen ist, dass insbesondere Kinder
und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich
unbesonnen zu verhalten.“
Diese Rechtsprechung wurde im Urteil des BGH vom 05.10.2004 (VI ZR 294/03) bestätigt.
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Im v. g. Urteil ging es konkret um die Frage der Einrichtung einer sensorgesteuerten Ampelanlage
zur Kontrolle des Rutschabstandes. Die Verpflichtung zur Errichtung und Nachrüstung wurde dann
bejaht, wenn diese finanziell zumutbar ist.
Das Landgericht Landau in der Pfalz geht dabei in seinem Urteil vom 25.01.2001 (2 O 444/99)
sogar von einer Nachrüstpflicht aus, wenn diese wirtschaftlich annähernd vertretbar ist.
Eine Minimierung des Haftungsrisikos der derzeitigen Rutsche könnte nur durch umfängliche
Investitionen in den Altbestand erreicht werden. Insbesondere im Hinblick auf den
Sicherheitsauslauf entstehen dabei jedoch nahezu unlösbare Probleme, deren Behebung letztlich
völlig unwirtschaftlich wäre.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die zu erwartenden Unterhaltungskosten (Wasser, Strom für Pumpenleistung) der neuen Rutsche
übersteigen nicht die derzeitigen Kosten des Bestands. Bei den jährlichen Instandsetzungskosten
bzw. den laufenden Reinigungskosten ist mit einem umfänglichen Rückgang zu rechnen.
Die Mittel für den Neubau in Höhe von 475.000,00 € wurden für dieses Haushaltsjahr
bereitgestellt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Alternativ zum Neubau wäre also nur eine erhebliche Investition in den Altbestand möglich.
Andernfalls ist absehbar, dass die derzeitige Rutsche stillgelegt werden muss.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Auch bei spürbarem Rückgang der jüngeren Bevölkerung ist die Ausrichtungsform des eifelbades
als Familienspaßbad aktuell und aus Verwaltungssicht auch vor dem Hintergrund der
Aufrechterhaltung der Attraktivität des Wohnumfeldes unserer Stadt zu festigen. Die Statistik zeigt,
dass ca. 40 % der Besucher des eifelbades Jugendliche sind.
Insofern ist der Bestand einer Großwasserrutsche unumgänglich. Auch im Vergleich mit
angrenzenden Freizeitbädern zeigt sich, dass zum Betrieb eines Spaßbades zwingend mindestens
eine Großwasserrutsche gehört (Monte-Mare Rheinbach, Eifel-Therme Zikkurat, Rurwelle
Kreuzau, Steinbachtalsperre Euskirchen).
7. Beschlussvorschlag:
Die Mittel in Höhe von 475.000,00 € zum Neubau einer Großwasserrutsche mit Treppenturm,
Auslaufbecken, Einhausung und Wassertechnik werden freigegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Wege der beschränkten Ausschreibung unter Vorgabe der
geschilderten Bauausführung die günstigsten Bieter für das Gewerk der Lieferung und Montage
der Großwasserrutsche sowie der Hochbauleistung für den neu zu errichtenden Gebäudeteil zu
ermitteln und als Vergabevorschlag vorzulegen.