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Zusatzerläuterung (Einführung von Handy-Parken Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.04.2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Zusatzerläuterung (Einführung von Handy-Parken
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.04.2008) Zusatzerläuterung (Einführung von Handy-Parken
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.04.2008) Zusatzerläuterung (Einführung von Handy-Parken
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.04.2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.07.2008 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Nr. der Zusatzerläuterung: 1304 Z-1 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einführung von Handy-Parken Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.04.2008 __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Strukturförderungsausschuss am: 12.06.2008 __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 500,-- ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( X ) ja 96,-- € jährlich ( ) nein __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1304 Z-1 1. Sachverhalt: 1.1 Auftrag Der Strukturförderungsausschuss hat die Verwaltung in der Sitzung am 17.06.2008 mit der Prüfung der Möglichkeit zur Einführung des Handyparkens beauftragt. 1.2 Prüfungsergebnis Die Verwaltung hat sich sowohl im Internet www.mobil-parken.de informiert als auch am 30.06.2008 mit Herrn Dr. Wahle von der Fa. TraffGo Road GmbH ein ausführliches Informationsgespräch geführt. Die TraffGo Road GmbH ist Mitglied der Telematics PRO e. V., die die Anbieter zertifiziert. Das Handyparken gibt es seit der Änderung der StVO in 2005, z.B. in den Städten Augsburg, Berlin, Wiesbaden, Saarbrücken u.a.. Bisher ist dieses Parksystem lediglich auf das jeweilige Stadtgebiet begrenzt, soll heißen, dass z.B., zur Zeit jedenfalls, der Berliner mit seinem Anbieter nicht in Augsburg parken kann. Erst nachdem in 2007 die größten Anbieter eine bundeseinheitliche Plattform eingerichtet haben, ist das Handyparken mit ein und demselben Anbieter im gesamten Bundesgebiet möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweilige Stadt das System zulässt. Bisher haben die Städte • Köln 25.02.2008 • Neustadt a.d.W. 01.04.2008 • Hamburg 10.07.2008 das bundeseinheitliche Handyparken eingeführt. Zur Zeit gibt es rd 10 potenzielle Anbieter, mit denen jeweils der als Anlage 1 beigefügte Mustervertrag abzuschließen ist. In diesem Vertrag verpflichtet sich der jeweilige Anbieter zum Einzug und zur Überweisung der Parkgebühren. Zudem sichert er den ständigen kostenfreien Zugang zur bundeseinheitlichen Datenplattform (Gateway) zu. Herrn Dr. Wahle gegenüber haben bereits drei Anbieter ein Interesse an der Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Münstereifel signalisiert. Aufgabe der Stadt wird es sein, den Verkehrsteilnehmer über die jeweilige Gebührenzone zu informieren. Dies geschieht über Aufkleber am Parkscheinautomaten. Diesbezüglich kann auf das für PARK-O-PIN eingerichtete Einteilungssystem zurückgegriffen werden. Die Überwachung der Gebührenzahlung erfolgt durch die Politess. Mittels eines internetfähigen Handys stellt sie die Verbindung zur Datenplattform her und fragt ab, ob sich der zu kontrollierende Parker bei seinem Anbieter angemeldet hat. Dass der zu Kontrollierende am Handypark-System teilnimmt, erkennt sie an einem an der Windschutzscheibe angebrachten Aufkleber. Der Zeitaufwand für die Abfrage ist jedoch nur bei vereinzelten Handy-Parkern hinnehmbar. Bei einem Anstieg der Teilnehmerzahlen erfolgt die Abfrage über das Eingabegerät der Mitarbeiterin. Unsere Eingabegeräte eignen sich hierfür jedoch nicht. Ein neues Gerät kostet derzeit rd. 3.300 €. Insgesamt werden 3 Geräte benötigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass mittelfristig (3 bis 5 Jahre) die Abfrage über das vorhandene internetfähige Handy ausreicht. In den nächsten 5 Jahren sind ohnehin neue Eingabegeräte fällig. Seite 3 von Ratsdrucksache 1304 Z-1 Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich der technische,organisatorische und finanzielle Aufwand in zumutbaren Grenzen hält, so dass die Einführung des Handypark-Systems auch in unserer Stadt möglich ist. 2. Rechtliche Würdigung § 13 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung: Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, soweit die Entrichtung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, inbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann. 3. Finanzielle Auswirkungen Die einmaligen Investitionen für die Aufkleber und die Aktualisierung des ein oder anderen Verkehrszeichens dürften bis rd 500,-- € betragen. Die laufenden Kosten für die Abfrage über Handy betragen monatlich 8,-- €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Das derzeitige Personal reicht aus. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Handypark-System in Bad Münstereifel einzuführen.