Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.07.2008
- Der Bürgermeister Az: 32-51-26
Nr. der Zusatzerläuterung: 1304 Z-1
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Strukturförderungsausschuss
28.08.2008
Haupt- und Finanzausschuss
02.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einführung von Handy-Parken
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.04.2008
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Strukturförderungsausschuss
am: 12.06.2008
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(X)
Kosten €: 500,--
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( X ) ja
96,-- € jährlich
( ) nein
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1304 Z-1
1. Sachverhalt:
1.1 Auftrag
Der Strukturförderungsausschuss hat die Verwaltung in der Sitzung am 17.06.2008
mit der Prüfung der Möglichkeit zur Einführung des Handyparkens beauftragt.
1.2 Prüfungsergebnis
Die Verwaltung hat sich sowohl im Internet www.mobil-parken.de informiert als auch
am 30.06.2008 mit Herrn Dr. Wahle von der Fa. TraffGo Road GmbH ein
ausführliches Informationsgespräch geführt. Die TraffGo Road GmbH ist Mitglied
der Telematics PRO e. V., die die Anbieter zertifiziert.
Das Handyparken gibt es seit der Änderung der StVO in 2005, z.B. in den Städten
Augsburg, Berlin, Wiesbaden, Saarbrücken u.a.. Bisher ist dieses Parksystem
lediglich auf das jeweilige Stadtgebiet begrenzt, soll heißen, dass z.B., zur Zeit
jedenfalls, der Berliner mit seinem Anbieter nicht in Augsburg parken kann. Erst
nachdem in 2007 die größten Anbieter eine bundeseinheitliche Plattform
eingerichtet haben, ist das Handyparken mit ein und demselben Anbieter im
gesamten Bundesgebiet möglich.
Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweilige Stadt das System zulässt.
Bisher haben die Städte
• Köln 25.02.2008
• Neustadt a.d.W. 01.04.2008
• Hamburg 10.07.2008
das bundeseinheitliche Handyparken eingeführt.
Zur Zeit gibt es rd 10 potenzielle Anbieter, mit denen jeweils der als Anlage 1
beigefügte Mustervertrag abzuschließen ist. In diesem Vertrag verpflichtet sich der
jeweilige Anbieter zum Einzug und zur Überweisung der Parkgebühren. Zudem
sichert er den ständigen kostenfreien Zugang zur bundeseinheitlichen
Datenplattform (Gateway) zu. Herrn Dr. Wahle gegenüber haben bereits drei
Anbieter ein Interesse an der Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Münstereifel
signalisiert.
Aufgabe der Stadt wird es sein, den Verkehrsteilnehmer über die jeweilige
Gebührenzone
zu
informieren.
Dies
geschieht
über
Aufkleber
am
Parkscheinautomaten. Diesbezüglich kann auf das für PARK-O-PIN eingerichtete
Einteilungssystem zurückgegriffen werden.
Die Überwachung der Gebührenzahlung erfolgt durch die Politess. Mittels eines
internetfähigen Handys stellt sie die Verbindung zur Datenplattform her und fragt ab,
ob sich der zu kontrollierende Parker bei seinem Anbieter angemeldet hat. Dass der
zu Kontrollierende am Handypark-System teilnimmt, erkennt sie an einem an der
Windschutzscheibe angebrachten Aufkleber.
Der Zeitaufwand für die Abfrage ist jedoch nur bei vereinzelten Handy-Parkern
hinnehmbar. Bei einem Anstieg der Teilnehmerzahlen erfolgt die Abfrage über das
Eingabegerät der Mitarbeiterin. Unsere Eingabegeräte eignen sich hierfür jedoch
nicht. Ein neues Gerät kostet derzeit rd. 3.300 €. Insgesamt werden 3 Geräte
benötigt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mittelfristig (3 bis 5 Jahre) die Abfrage über
das vorhandene internetfähige Handy ausreicht. In den nächsten 5 Jahren sind
ohnehin neue Eingabegeräte fällig.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1304 Z-1
Zusammenfassend
kann
festgestellt
werden,
dass
sich
der
technische,organisatorische und finanzielle Aufwand in zumutbaren Grenzen hält,
so dass die Einführung des Handypark-Systems auch in unserer Stadt möglich ist.
2. Rechtliche Würdigung
§ 13 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung:
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen zur Überwachung der
Parkzeit müssen nicht betätigt werden, soweit die Entrichtung der Parkgebühren
und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder
Vorrichtungen, inbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt
werden kann.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die einmaligen Investitionen für die Aufkleber und die Aktualisierung des ein oder anderen
Verkehrszeichens dürften bis rd 500,-- € betragen.
Die laufenden Kosten für die Abfrage über Handy betragen monatlich 8,-- €.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Das derzeitige Personal reicht aus.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, das Handypark-System in Bad Münstereifel einzuführen.