Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.08.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1342
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
28.08.2008
Haupt- und Finanzausschuss
02.09.2008
Rat
09.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2
hier: Aufstellungs- , Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:3.330,--
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / (x ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1342
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Arloff Hubertuskapelle wurde in 2 Bereich aufgeteilt. Der Teilbereich 1 wurde
bereits fortgeführt und ist beschlossen; hierdurch wird eine Pufferzone zwischen dem bestehenden
Gärtnereibetrieb und der weiteren Wohnbebauung gesichert. Für den Teilbereich 2, durch den
eine Wohnbebauung ermöglicht werden soll, waren noch gutachterliche Untersuchungen
erforderlich. Zumindest ein Teil der zur Planung anstehenden Fläche liegt innerhalb der
Altablagerung „Deponie Arloff-Hubertuskapelle“.
Da der Unteren Bodenschutzbehörde keine genauen Erkenntnisse hierüber vorlagen, war es
erfoderlich eine diesbezügliche Untersuchung durchzuführen. Diese kommen zu folgendem
Ergebnis:
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den historischen Unterlagen, aus den Gelände- und
Laborarbeiten und letztlich auch unter Berücksichtigung der Aussagen des Zeitzeugen lassen sich
folgende Bewertungspunkt für das Bebauungsplan-Gebiet Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle
festlegen:
-Die durchgeführten Untersuchungen sind ohne Befund.
-Verunreinigte Materialien, deponietypische Kompartimente, Ausgasungen oder sonstige
Hinweise, die auf die Anlage einer Deponie im Bebauungsplan-Bereich hindeuten, sind nicht
vorhanden.
-Der eigentliche Abgrabungsbereich war außerhalb des Bebauungsplangebietes. Sollten hier
Hausmüllanteile oder ähnliche Materialien zur Verfüllung gelangt sein, ist – wie die
Bodenluftbefunde dokumentieren – hieraus keine Gefährdung für die geplante Wohnnutzung
abzuleiten.
-Der vermutete Deponiebereich, wie in der Anlage 1 eingetragen, ist demnach wesentlich kleiner
als angenommen.
Die Festsetzung von Maßnahmen für die geplante Wohnbebauung im Bereich des
Bebauungsplangebietes lässt sich aus den Untersuchungsergebnissen nicht ableiten.
Die Untere Bodenschutzbehörde der Kreisverwaltung Euskirchen war im Untersuchungsverfahren
beteiligt; dass Untersuchungsergebnis wurde ebenfalls mit ihr abgestimmt.
Nach diesem Ergebnis ist davon auszugehen, dass im zu Planung anstehenden Bereich keine
Belastungen vorhanden sind, die eine Gefährdung für eine Wohnbebauung darstellen. Somit kann
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Arloff-Hubertuskapelle“ für den Teilbereich
2, durch das 4-5 neue Baumöglichkeiten geschaffen werden sollen, fortgeführt werden.
Es sind der Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
3.330,--€
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 1342
Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70
„Arloff-Hubertuskapelle„ Teilbereich 2 nebst Textteil und Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „ArloffHubertuskapelle“ Teilbereich 2 mit Textteil und Begründung gem. § 3 Abs. 2 für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.