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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2 hier: Aufstellungs- , Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2
hier: Aufstellungs- , Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.08.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1342 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Rat 09.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2 hier: Aufstellungs- , Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €:3.330,-- ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / (x ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1342 1. Sachverhalt: Der Bebauungsplan Arloff Hubertuskapelle wurde in 2 Bereich aufgeteilt. Der Teilbereich 1 wurde bereits fortgeführt und ist beschlossen; hierdurch wird eine Pufferzone zwischen dem bestehenden Gärtnereibetrieb und der weiteren Wohnbebauung gesichert. Für den Teilbereich 2, durch den eine Wohnbebauung ermöglicht werden soll, waren noch gutachterliche Untersuchungen erforderlich. Zumindest ein Teil der zur Planung anstehenden Fläche liegt innerhalb der Altablagerung „Deponie Arloff-Hubertuskapelle“. Da der Unteren Bodenschutzbehörde keine genauen Erkenntnisse hierüber vorlagen, war es erfoderlich eine diesbezügliche Untersuchung durchzuführen. Diese kommen zu folgendem Ergebnis: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den historischen Unterlagen, aus den Gelände- und Laborarbeiten und letztlich auch unter Berücksichtigung der Aussagen des Zeitzeugen lassen sich folgende Bewertungspunkt für das Bebauungsplan-Gebiet Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle festlegen: -Die durchgeführten Untersuchungen sind ohne Befund. -Verunreinigte Materialien, deponietypische Kompartimente, Ausgasungen oder sonstige Hinweise, die auf die Anlage einer Deponie im Bebauungsplan-Bereich hindeuten, sind nicht vorhanden. -Der eigentliche Abgrabungsbereich war außerhalb des Bebauungsplangebietes. Sollten hier Hausmüllanteile oder ähnliche Materialien zur Verfüllung gelangt sein, ist – wie die Bodenluftbefunde dokumentieren – hieraus keine Gefährdung für die geplante Wohnnutzung abzuleiten. -Der vermutete Deponiebereich, wie in der Anlage 1 eingetragen, ist demnach wesentlich kleiner als angenommen. Die Festsetzung von Maßnahmen für die geplante Wohnbebauung im Bereich des Bebauungsplangebietes lässt sich aus den Untersuchungsergebnissen nicht ableiten. Die Untere Bodenschutzbehörde der Kreisverwaltung Euskirchen war im Untersuchungsverfahren beteiligt; dass Untersuchungsergebnis wurde ebenfalls mit ihr abgestimmt. Nach diesem Ergebnis ist davon auszugehen, dass im zu Planung anstehenden Bereich keine Belastungen vorhanden sind, die eine Gefährdung für eine Wohnbebauung darstellen. Somit kann das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Arloff-Hubertuskapelle“ für den Teilbereich 2, durch das 4-5 neue Baumöglichkeiten geschaffen werden sollen, fortgeführt werden. Es sind der Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen 3.330,--€ 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 1342 Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle„ Teilbereich 2 nebst Textteil und Begründung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „ArloffHubertuskapelle“ Teilbereich 2 mit Textteil und Begründung gem. § 3 Abs. 2 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.